Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9020-00
GRDrs 387/2016
Stuttgart,
07/15/2016


Zwischenbericht zur Finanzlage 2016



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
20.07.2016
21.07.2016

Bericht:


Zur Jahresmitte wird der Gemeinderat über die Entwicklung der mit der Leistungserstellung verbundenen Aufwendungen und Erträge sowie über die Finanzlage informiert. Ein detaillierter Rückblick auf das Jahr 2015 ist Gegenstand der Jahresabschlussvorlage (GRDrs 386/2016).

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Bereiche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Flüchtlingsunterbringung wird dieser Themenblock in der Anlage ausführlich dargestellt.



1.Ergebnishaushalt

Aus heutiger Sicht ist bei den wesentlichen Ertrags- und Aufwandsgruppen von folgenden Entwicklungen im Haushaltsjahr 2016 auszugehen:
1.1Gewerbesteuer

Es ist derzeit von einem Gewerbesteueraufkommen in Höhe des Planansatzes
(560 Mio. EUR) auszugehen. Demnach würden sich auch bei der Gewerbesteuer- umlage keine Veränderungen gegenüber dem Plan (92,1 Mio. EUR) ergeben.




1.2Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Verbesserung 9,6 Mio. EUR

Schlüsselzuweisungen vom Land

Aus der Mai-Steuerschätzung 2016 ergeben sich nur geringfügige Verbesserungen. Während bei den Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (338,7 Mio. EUR) keinerlei Veränderungen zu erwarten sind, wird der Ansatz bei den Schlüsselzuweisungen (559,5 Mio. EUR) durch die gegenüber der Planung höheren Einwohnerzahlen um ca. 9,4 Mio. EUR überschritten. Die weitere Verbesserung in Höhe von 0,2 Mio. EUR ergibt sich beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.

1.3Zuweisungen aus dem Aufkommen der Grunderwerbsteuer
Verbesserung 7,0 Mio. EUR

Aufgrund der vorliegenden Abrechnungen kann mit einem Volumen von 50 Mio.EUR aus dem Aufkommen der Grunderwerbsteuer (Plan: 43 Mio. EUR) gerechnet werden.

Nach den schwankenden Zuweisungen der vergangenen beiden Jahre stabilisieren sich die Erträge aus den Zuweisungen nach § 29 c FAG im laufenden Jahr. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung im Dezember 2015 wurde der Planung entsprechend des Haushaltserlasses des Landes der Zuweisungsbetrag je Kind des Jahres 2015 (12.333 EUR) zugrunde gelegt. Tatsächlich wird im Jahr 2016 ein um rd. 500 EUR höherer Zuweisungsbetrag vom Land gezahlt, so dass gegenüber der Planung rd. 3,1 Mio. EUR Mehrerträge zu erwarten sind.

1.4Gewinnausschüttungen, Dividenden
Verschlechterung -2,6 Mio. EUR

Im Haushaltsjahr 2016 waren insgesamt Zahlungen der LBBW von 52,2 Mio. EUR veranschlagt, eingegangen sind im Haushaltsjahr insgesamt 49,6 Mio. EUR
(46,2 Mio. EUR Dividendenausschüttung nach Abzug von Steuern und Solidaritäts- zuschlag und 3,4 Mio. EUR für die laufende Verzinsung der stillen Einlagen). Weitere Zahlungen sind für 2016 nicht zu erwarten.

1.6Personalaufwendungen
(Verschlechterung -1,5 Mio. EUR)
Deckung aus Deckungsreserve

Bei der Tarifeinigung 2016 verständigten sich die Tarifpartner auf eine lineare Anpassung des Entgelts in der ersten Stufe um 2,4 % zum 01.03.2016 sowie auf eine weitere Entgelterhöhung von 2,35 % zum 01.02.2017. Außerdem wurde eine Anpassung der monatlichen Ausbildungsentgelte zum 01.03.2016 um 35 EUR und zum 01.02.2017 um 30 EUR vereinbart. Demgegenüber liegt der Haushaltsplanung 2016/2017 eine lineare Anpassung von 2,0 % zugrunde. Aus heutiger Sicht ist deshalb im laufenden Jahr mit einer Planüberschreitung von rund 1,5 Mio. EUR zu rechnen, die aus der Deckungsreserve aufzufangen ist.

1.7Betriebskostenpauschale Ausbau Kindertagesbetreuung

Auf der Grundlage der Erfahrungen der letzten beiden Haushaltsjahre wurden die Planansätze im Jahr 2016 deutlich reduziert. Insofern wird derzeit davon ausgegangen, dass sich bei der Betriebskostenpauschale keine nennenswerten Planabweichungen ergeben. Eine detaillierte Berichterstattung hierzu erfolgt im Herbst 2016 mit dem 7. Sachstands-bericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart.
1.8Soziale Leistungen nach SGB II, SGB VIII
und SGB XII (ohne AsylbLG)
Verbesserung 5,1 Mio. EUR

Bei den sozialen Leistungen (ohne Asylbewerberleistungsgesetz) werden die Aufwandsansätze von insgesamt ca. 676,9 Mio. EUR um ca. 0,5 Mio. EUR überschritten. Grund hierfür sind Wenigeraufwendungen nach dem SGB II in Höhe von 5,9 Mio. EUR sowie Mehraufwendungen nach dem SGB VIII in Höhe von rd. 5,1 Mio. EUR bzw. bei den SGB XII-Leistungen von etwa 1,3 Mio. EUR.

Den Mehraufwendungen stehen folgende voraussichtliche Planabweichungen bei den Erträgen gegenüber:
·Wenigererträge aus der Bundesbeteiligung nach dem SGB II in Höhe von
4,8 Mio. EUR aufgrund geringerer Leistungsaufwendungen
·Mehrerträge bei den sonstigen Transfererträgen in den verschiedenen Sozialleistungsbereichen und Kostenerstattungen im Umfang von insgesamt
7,9 Mio. EUR
·Mehrerträge bei der Bundeserstattung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR
Per Saldo ergibt sich damit eine Verbesserung von 5,1 Mio. EUR beim Zuschussbedarf der sozialen Leistungen (ohne AsylbLG).

1.9Leistungen nach AsylbLG sowie
Flüchtlingsunterbringung
Verbesserung 12,3 Mio. EUR
Zu den Veränderungen im Bereich Flüchtlinge wird auf den ausführlichen Bericht in der Anlage verwiesen.

1.10Laufende Zuweisungen und Zuschüsse
Verlustausgleich Klinikum
Verschlechterung -21,4 Mio. EUR

Bei den sonstigen Zuschüssen für laufende Zwecke ist mit einem Mehrbedarf beim Teilansatz für den Verlustausgleich des Klinikums (Plan: 8 Mio. EUR) zu rechnen:
-Im vorläufigen Jahresabschluss 2015 ist ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 12,5 Mio. EUR entstanden, der im Wesentlichen aus den Projekten Kuwait und Libyen der International Unit resultiert.
-Im Jahr 2016 erhöht sich der Verlust von 8,9 Mio. EUR auf insgesamt 16,9 Mio. EUR aufgrund einer deutlich zu optimistischen Planung der Fallzahlen in der International Unit.

Insgesamt entsteht somit ein zusätzlicher Finanzbedarf von 21,4 Mio. EUR, der aus dem Stadthaushalt 2016 zu finanzieren ist, da das Eigenkapital des Klinikums vollständig aufgezehrt ist.

Auch für 2017 ist mit einer deutlichen Verschlechterung gegenüber dem Wirtschaftsplan zu rechnen. Die Fallzahlenentwicklung bei der International Unit wirkt sich mit 5,3 Mio. EUR aus. Die Übergabe der Grundstücke der Personalwohngebäude an die SWSG führt – da keine Kapitalposition mehr vorhanden ist – zu einem weiteren nicht gedeckten Verlust von 6,1 Mio. EUR, sodass insgesamt mit einem Mehrbedarf von 11,4 Mio. EUR zu rechnen ist.

Die Verwaltung wird nach den Sommerferien einen Nachtragswirtschaftsplan 2016/2017 für das Klinikum Stuttgart vorlegen.

1.11FAG-Umlage (Rückstellung)Verschlechterung -3,4 Mio. EUR
Aufgrund der dargestellten Ertragsverbesserungen – insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen – sind zum Ausgleich der sich daraus 2018 ergebenden höheren Zahlungen 3,4 Mio. EUR der Rückstellung im Rahmen des Finanz- ausgleichs zuzuführen.

1.12Zinsaufwendungen an KreditinstituteVerbesserung 1,3 Mio. EUR

Da 2016 lediglich ein zinsfreies KfW-Sonderdarlehen (zur Finanzierung von Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung) aufgenommen wird, entfallen die veranschlagten (nicht zahlungswirksamen) Zinsaufwendungen für Neuaufnahmen. Für die noch vorhandenen Restkredite ergeben sich keine Zinsanpassungen, sodass hierfür, wie in der Planung angenommen, ca. 0,5 Mio. EUR Zinsen anfallen.

Gesamtverbesserung Ergebnishaushalt 11,0 Mio. EUR


2.Finanzhaushalt
2.1Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
Veränderung 13,1 Mio. EUR
Die oben dargestellten Veränderungen sind mit Ausnahme der Mehraufwendungen bei der FAG-Rückstellung und den reduzierten Zinsaufwendungen zahlungswirksam.

Für 2016 wird daher mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt von 150,5 Mio. EUR (Plan: 137,4 Mio. EUR) gerechnet.

2.2 KreditaufnahmenVeränderung -102,4 Mio. EUR

Durch die Verbesserungen aus dem Jahresabschluss 2015 (GRDrs 386/2016) können die Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2016 (Ansatz 137 Mio. EUR) reduziert werden. Neben dem bereits zugesagten zinslosen KfW-Darlehen zur Finanzierung von Maßnahmen in der Flüchtlingsunterbringung von 34,6 Mio. EUR sind keine weiteren Kreditaufnahmen notwendig.

2.3Darlehensgewährungen Veränderung -17 Mio. EUR
Wie in GRDrs 386/2016 zum Jahresabschluss 2015 ausgeführt, soll dem Eigenbetrieb Städtentwässerung Stuttgart 2016 ein Darlehen von knapp
17 Mio. EUR zu Kreditmarktkonditionen zur Vermeidung externer Darlehens-

aufnahmen gewährt werden.

Gesamtveränderung Finanzhaushalt -106,3 Mio. EUR
3.Deckungsreserve Sachaufwand

Im Sachaufwandsbereich sind bislang 1,6 Mio. EUR der Deckungsreserve (Planansatz 10 Mio. EUR) in Anspruch genommen bzw. vorgemerkt. Erfahrungsgemäß werden die weitaus meisten Überschreitungen der Ämterbudgets aber erst zum Jahresende erkennbar, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Ergebnisverbesserung prognostiziert werden kann.
4.Kassenlage

Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse war auch ohne die Aufnahme von Kassenkrediten gewährleistet. Die Liquidität ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert gut.
5.ZusammenfassungVerbesserung Ergebnishaushalt
11,0 Mio. EUR

Veränderung Finanzhaushalt
-106,3 Mio. EUR



Aufgrund der dargestellten Änderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt Verbesserungen von insgesamt 11,0 Mio. EUR, so dass das im Plan 2016 ausgewiesene ordentliche Ergebnis (4 Mio. EUR) auf voraussichtlich knapp 15,0 Mio. EUR gesteigert werden kann.




Da zur Entwicklung des Sonderergebnisses (Plan: -1,6 Mio. EUR) derzeit noch keinerlei Aussagen möglich sind, wird damit momentan von einem Gesamtergebnis 2016 von 13,4 Mio. EUR ausgegangen.

Im Finanzhaushalt erhöht sich die Änderung des Finanzierungsmittelbestands von
-117,2 Mio. EUR (Plan) um -106,3 Mio. EUR auf -223,5 Mio. EUR. Dementsprechend ergibt sich folgende Entwicklung bzw. Verwendung der freien Liquidität:

Freie Liquidität zum 31.12.2015 lt. JA 2015
306,8 Mio. EUR
Veränderung Finanzierungsmittelbestand 2016
entsprechend Zwischenbericht zur Finanzlage
-223,5 Mio. EUR
Ersparte Zins- und Tilgungsleistungen 2017
7,0 Mio. EUR
Reservierung Liquidität für Verzicht GMA 2017
-29,0 Mio. EUR
Reservierung Liquidität für Darlehen
an SES in 2017
-16,4 Mio. EUR
Reservierung Liquidität Verschlechterung Klinikum 2017
-11,4 Mio. EUR
33,5 Mio. EUR

Die verbleibenden freien Mittel sollen zur Reduzierung der geplanten Kreditaufnahmen 2017 (Plan: 153,6 Mio. EUR) verwendet werden.

Für die künftigen Haushaltsjahre muss auch weiterhin von erheblichen Risiken
ausgegangen werden:


-Die Koalitionsfraktionen in Baden-Württemberg haben sich dieser Tage über Maßnahmen zur Entlastung des Landeshaushalts verständigt, die maßgeblich zu Lasten der Kommunen (Eingriff in die kommunale Finanzmasse) gehen sollen. Der Presse ist ein Betrag von ca. 400 Mio. € ab 2017 zu entnehmen gewesen. Einzelheiten sind derzeit noch nicht bekannt.
-Die Entwicklung der Gewerbesteuer ist aufgrund der sich stetig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen ungewiss. Ebenso ist der Finanzbedarf im Zusammenhang mit der Übernahme der Wasserversorgung noch unbekannt.
-Weitere zusätzliche Belastungen sind aus der Umsetzung der Aufgaben in den Bereichen Schulwesen, Kinderbetreuung, Kultur, Wohnungsbau, Mobilität und Verkehr zu erwarten.

Um auch in den kommenden Jahren den tatsächlichen Kreditbedarf deutlich zu reduzieren und die Ertragskraft des Stadthaushalts erheblich zu verbessern, ist wie vom Regierungspräsidium im Rahmen der Genehmigung des Doppelhaushalts 2016/2017 gefordert, den seit vielen Jahren praktizierten Spar- und Konsolidierungskurs sowie die verantwortungsbewusste und stabilitätsorientierte Finanzpolitik konsequent weiterzuführen.

Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlage
Finanzzwischenbericht Bereich Flüchtlinge

Anlage
Finanzzwischenbericht Bereich Flüchtlinge

Verbesserung 12,3 Mio. EUR

Die Prämissen für die Haushaltsplanung 2016/2017 im Bereich der Flüchtlinge wurden mit GRDrs 1330/2015 „Weitere Finanzbedarfe für die Flüchtlingsunterbringung in den Jahren 2016/2017“ dargelegt. Dabei wurde für 2016 von einem monatlichen Nettozuwachs von 500 Personen ausgegangen wobei die seinerzeit für Stuttgart vorgesehenen Plätze in Landeserstaufnahmestellen (LEA) auf die Zugänge angerechnet wurden, so dass netto ein Zugang von 4.450 unterzubringenden Personen unterstellt wurde.

Eine aktuelle Prognose ist aufgrund der derzeit noch unsicheren Auswirkungen der EU-weiten Flüchtlingspolitik stark erschwert. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die der Haushaltsplanung zugrundeliegenden Flüchtlingszahlen im Jahr 2016 nicht mehr erreicht werden, sondern unterstellt für die 2. Jahreshälfte 2016 monatliche Zuweisungen von 300 Personen, bei gleichzeitigen Abgängen von monatlich 100 Personen, also einen Nettozuwachs von 200 unterzubringenden Personen.

Die genaue Umsetzung des Kompromisses zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationskosten und dessen konkrete Auswirkungen für Stuttgart lassen sich heute noch nicht verlässlich beziffern. Deshalb wurde dies in den nachstehenden Ausführungen nicht berücksichtigt. Es ist mit weiteren Verbesserungen für den Stadthaushalt zu rechnen.

Somit stellt sich der Planvergleich hinsichtlich der Personen- und Platzzahlen aktuell wie folgt dar:
Plan 2016
Ist 05/2016
Hochrechnung 2016
Abweichung
Platzzahl (Ende 2016)
13.549
10.100
10.889
-2.660
Anzahl Personen (Ende 2016)
12.194
8.627
9.809
-2.385
Zugänge netto (Plan incl. Anrechnung LEA, Ist und Hochrechnung ohne LEA)
4.450
1.698
2.900
-1.550
Bedarfsgemeinschaften AsylbLG
5.543
3.934
3.506
-2.037

Bei den Leistungen nach dem AsylbLG sowie beim Schlüsselprodukt Flüchtlingsunterkünfte ergeben sich daher gegenüber der Planung folgende Änderungen:








Leistungen nach AsylbLG
Plan 2016
Ist 04/2016
Hochr. 2016
Abweichung
Mio. EUR
Transfererträge (Gr.320)
0,09
0,26
0,77
0,68
Erträge FlüAG-Pauschale
27,9
9,09
40,84
12,94
Aufwand Sozialleistung
-54,18
-16,95
-47,09
7,09
Saldo
-26,19
-7,60
-5,48
20,71
Flüchtlingsunterbringung
Plan 2016
Ist 05/2016
Hochr.2016
Abweichung
Mio. EUR
Erträge gesamt
51,06
17,75
40,64
-10,42
-darunter Ben.geb.
12,07
4,32
11,12
-0,96
-darunter FlüAG-Pausch
38,99
12,41
29,52
-9,47
ord. Aufwand
-34,58
-13,03
-32,57
2,01
Saldo
16,48
4,72
8,07
-8,41
Verbesserung Flüchtlingsbereich insgesamt
12,30

Bei den Leistungen nach dem AsylbLG wird davon ausgegangen, dass die Übergänge in das Leistungssystem des SGB II mit ca. 1.600 Bedarfsgemeinschaften wie ursprünglich geplant erfolgen werden. Dabei wurde unterstellt, dass im Jahr 2016 rd. 50 % der im Jahr 2015 neu aufgenommenen Flüchtlinge anerkannt werden und somit Leistungen des Jobcenters beanspruchen können. Die insgesamt geringeren Zuwächse bei gleichbleibenden Übergängen in das SGB II führen voraussichtlich zu sinkenden Fallzahlen im AsylbLG mit entsprechenden Planunterschreitungen (ca. 7,1 Mio. EUR) bei den Leistungsaufwendungen.

Bei der Kostenerstattung des Landes nach dem FlüAG wurde bei der Planaufstellung mangels Informationen zur Ausgestaltung der künftigen „Spitzabrechnung“ der Flüchtlingsaufwendungen pauschal unterstellt, dass 65% der Personen in der kostenerstattungsfähigen vorläufigen Unterbringung versorgt werden und somit 65% der Leistungsausgaben erstattet werden. Die Erstattungen des Landes erfolgen jedoch nach wie vor als einmaliger Pauschalbetrag je Person (2016: gesamt 13.972 EUR, davon 57,21 % zur Erstattung der Leistungsausgaben). Die Pauschalen werden i.d.R. 6 Monate nach Zuweisung ausgezahlt, so dass sich die extrem hohen Zugänge des 2.Halbjahres 2015 im 1. Halbjahr 2016 mit entsprechend hohen Zahlungen auswirken, dies führt als Einmaleffekt zu Mehrerträgen von rd. 12,9 Mio. EUR. Daneben werden bei den sonstigen Transfererträgen rd. 0,7 Mio. EUR Mehrerträge erwartet.


Per Saldo ist bei den Sozialleistungen nach AsylbLG eine Verbesserung von rd. 20,7 Mio. EUR zu erwarten.

Im Bereich der Flüchtlingsunterbringung ist beim Sozialamt ein ordentlicher Aufwand (Kosten von Verwaltung und Betrieb, Hausleitung und soziale Betreuung) von rd. 34,6 Mio. EUR veranschlagt: Dieser Ansatz wird voraussichtlich insgesamt um rd. 2 Mio. EUR unterschritten.





Bei den Liegenschaftskosten einschließlich Nebenkosten geht die Verwaltung davon aus, dass keine wesentlichen Planabweichungen entstehen. Die eigentlich durch geringere Platzzahlen zu erwartenden Minderaufwendungen werden durch höhere Platzkosten, v.a. für die kurzfristigen Notunterbringungen, ausgeglichen.

Insgesamt sinkt der prognostizierte Aufwand nicht proportional zu den rückläufigen Personenzahlen, da im Jahr 2016 aus folgenden Gründen Mehraufwendungen anfallen:
-Die Aufwendungen für die Notunterkünfte sind insbesondere auch wegen der erforderlichen Ertüchtigung der Objekte in der Regel höher als bei regulären Unterkunftsplätzen.
-Bei der Hallenunterbringung entstehen Aufwendungen für die Hausleitung durch Fremdfirmen sowie Mieten für Ausstattungen wie Bauzäune, Sichtschutzmatten u.dgl. sowie für Wachdienste.
-In 2016 müssen im Zeitraum Mai bis Dezember rund 3.200 Plätze in Notunterkünften abgebaut und 3.700 Plätze in regulären Unterkünften eingerichtet werden. Hier entsteht ein höherer Aufwand für Transport, Ab- und Aufbau der Ausstattung, Ersatzbeschaffungen, Sperrmüll u. dgl.

Diese Aufwendungen waren bei der Haushaltsplanung für 2016 in diesem Umfang nicht vorhersehbar. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die genannten Mehraufwendungen vom Land getragen werden, allerdings erst mit Zeitversatz im Jahr 2017 oder 2018.

Insgesamt ist im Bereich der Flüchtlingsunterbringung mit einem Wenigeraufwand von rd. 2 Mio. EUR zu rechnen.

Bei den Erträgen aus der Kostenerstattung des Landes (FlüAG-Pauschale) wurde bei der Haushaltsplanung für 2016 ein zu erstattender Anteil von 65 % der veranschlagten Gesamtaufwendungen für die Unterbringung unterstellt. Der auf die Unterbringung entfallende Anteil der tatsächlich in 2016 zu erwartenden Pauschale ist als Vorauszahlung für die sog. „nachlaufende Spitzabrechnung“ der Flüchtlingsaufwendungen mit dem Land zu sehen.

Trotz der hohen Zahlungen im Jahr 2016 (s.o.) erreicht die pauschale Vorauszahlung nicht die prognostizierten 65 % der Aufwendungen. Die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen des Jahres 2016 erfolgt frühestens 2017, sodass im Jahr 2016 Weniger-erträge in Höhe von rd. 9,5 Mio. EUR zu erwarten sind. Durch die geringeren Platzzahlen ergeben sich bei den Benutzungsgebühren voraussichtlich Wenigererträge von rd. 0,9 Mio. EUR.

Nachzahlungen aus der Spitzabrechnung 2015 sind aller Voraussicht nach im Jahr 2016 nicht mehr zu erwarten, da der Meldetermin für die Aufwendungen erst im Oktober 2016 liegt und die Berechnung der „individuellen Pauschalen“ für die Stadt- und Landkreise durch die zuständigen Ministerien erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nimmt.

Per Saldo wird im Bereich der Flüchtlingsunterbringung v.a. wegen der zeitversetzten nachlaufenden Spitzabrechnung eine Verschlechterung von rd.
8,4 Mio. EUR erwartet.

Bei den Leistungen nach dem SGB II werden keine nennenswerten flüchtlingsspezifischen Veränderungen der Planung erwartet. Im Bestand 2015 waren 995 Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften, für das Jahr 2016 wurde ein Zugang von 1.603 Bedarfsgemeinschaften (Übergänge aus dem AsylbLG) erwartet. Der Zugang im Jahr 2016 bewegt sich bislang im erwarteten Rahmen. Folgender Planvergleich ergibt sich somit in diesem Bereich:
Leistungen nach SGB II
Plan 2016
Ist 05/2016
Hochr. 2016
Plan-
abweichung
Bedarfsgemeinschaften
23.203
22.113
23.203
0
darunter Flüchtlinge
2.598
1.508
2.598
0
Sozialleistungsaufwand gesamt (Mio. EUR)
-328,29
-102,18
-322,33
5,96
- Davon für „Nicht-Flüchtlinge“
-295,66
-95,68
-289,62
6,04
- davon für Flüchtlinge
-32,63
-6,50
-32,71
-0,08

Die Gesamtverbesserung im Bereich des SGB II ist unter Ziffer 1.8 der Gemeinderatsdrucksache ausgewiesen.







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