Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 866/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/12/2023



Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder Wirtschaftspläne 2024 und 2025 sowie Finanzplanung 2023 bis 2028 - 1. Ergänzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich15.12.2023



Beschlußantrag:


1. Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stuttgarter Bäder für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 mit den darin enthaltenen Festsetzungen gemäß des Festsetzungsbeschlusses und der der Planung zugrundeliegenden Finanzplanung bis 2028 wird unter Berücksichtigung der „Stuttgart-Zulage“ gemäß Anlagen 1 und 2 zugestimmt.

Der Wirtschaftsplan enthält folgende wesentliche Festsetzungen:



2. Die Neufestsetzung der Bäderpreise (Anlagen 3/1 – 3/5) sowie die Neufestsetzung der Verrechnungspreise (Anlage 4) wird unverändert zur GRDrs 866/2023 zugestimmt.


Begründung:


In den Vorberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat eine Vorentscheidung über die Gewährung einer „Stuttgart-Zulage“ getroffen. Jedem Angestellten soll ab 1. Juli 2024 pro Monat 150 € ausbezahlt werden, und zwar ohne Anrechnung bereits gewährter Zulagen. Weiterhin sollen folgende Bedingungen gelten:

· Teilzeitkräfte sind anteilig zu berücksichtigen
· Azubis erhalten auch eine Zulage, Ausnahme sind die Azubis, die eine Beamtenlaufbahn anstreben
· Die Zulage ist auch Basis für die Jahres-Sonderzahlung.

Dies erfordert eine Fortschreibung der Wirtschaftspläne 2024/2025 sowie der Finanz- und Liquiditätsplanung der Stuttgarter Bäder.

Wirtschaftspläne 2024 und 2025

In 2024 ergeben sich demnach höhere Personalkosten in Höhe von rund 490 TEUR sowie rund 923 TEUR in 2025. Der planmäßige Jahresverlust erhöht sich in 2024 auf 25.116 TEUR sowie 24.457 TEUR in 2025. Zum Ausgleich des Jahresverlustes erhalten die Stuttgarter Bäder aus dem städtischen Ergebnishaushalt einen Zuschuss in Höhe von 23.564 TEUR in 2024 und 23.269 TEUR in 2025.

Fortgeschriebene Finanzplanung 2023 bis 2028 und Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung bis 2028

Die Finanzplanung bis 2028 sowie die Liquiditätsplanung wurde entsprechend fortgeschrieben.

Verpflichtungsermächtigungen

Es gelten unverändert die Verpflichtungsermächtigungen aus der GRDrs 866/2023.

Stellenübersicht 2024/2025

Es gilt unverändert die Stellenübersicht aus der GRDrs 866/2023.


Klimarelevanz

Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.


Finanzielle Auswirkungen

Siehe vorstehend




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - 1. Ergänzung - Festsetzungsbeschluss für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025
Anlage 2 - 1. Ergänzung - Wirtschaftsplan 2024/2025 mit Anlagen 2/1 bis 2/7
Anlage 3 - Preisliste DAS LEUZE, SoleBad Cannstatt, Mineralbad Berg, Hallenbäder und
Freibäder
Anlage 4 - Preisliste für alle Nutzergruppen, die nicht zu den Individualgästen zählen











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