Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
306
18
Verhandlung
Drucksache:
838/2021
GZ:
T
Sitzungstermin:
02.12.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2022
- Satzung z. Änderung d. Satzung ü. die Erhebung von
Hausgebühren in Stuttgart (HGS)
- Satzung z. Änderung d. Satzung ü. die öffentliche
Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS)
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 30.11.2021, öffentl., Nr. 401
BA Abfallwirtschaft Stuttgart vom 01.12.2021, öffentlich, Nr. 21
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 17.11.2021, GRDrs 838/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Den folgenden Gebühren jeweils zum 01.01.2022 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):
Für die Reinigungszone I vermindert sich die Gebühr 1 (7-malige Reinigung pro Woche) von 43,80 € pro lfd. Meter in 2021 auf 37,40 € pro lfd. Meter in 2022. Die Gebühr 2 (3-malige Reinigung pro Woche (Leonhardsviertel: Fr., Sa., Mo.; Hospitalviertel: Fr., Sa., So.) vermindert sich ebenfalls von 18,70 € pro lfd. Meter in 2021 auf 16,00 € pro lfd. Meter in 2022.
Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) bleibt mit 178,50 € pro lfd. Meter in 2022 unverändert.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-) wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) wird gemäß Anlage 3 beschlossen.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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