Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
302
14
VerhandlungDrucksache:
428/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 02.12.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-, "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Aufhebung der Satzungen über die förmlichen Festlegungen des Sanierungsgebiets

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 16.11.2021, öffentl., Nr. 372
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 23.11.2021, öffentl., Nr. 383
Ergebnis: Vorberatung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 01.09.2021, GRDrs 428/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschließt aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Aufhebung der Satzungen über die förmlichen Festlegungen des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel-.
§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel- vom 26.10.2006, in Kraft getreten am 09.11.2006 und die Erweiterungssatzung vom 28.07.2010, in Kraft getreten am 26.08.2010, werden aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart vom 16.06.2021. Der Plan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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