Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
270
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VerhandlungDrucksache:
927/2018
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 06.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:Herr Großmann (RPA)
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: 1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss
2017 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über
die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (LHS)

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 05.12.2018, öffentlich, Nr. 468

Ergebnis: ohne Votum an den Gemeinderat verwiesen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 19.11.2018, GRDrs 927/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2017 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 110 Abs. 2 GemO).

3. Der Jahresabschluss 2017 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§ 95 b Abs. 1 GemO):

3.1 Jahresabschluss 2017 – Gesamtergebnisrechnung/-verwendung:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 382.698.874,51 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Anlage 1 Seite 25) folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:
3.2 Bilanz zum 31.12.2017

Die Bilanz zum 31.12.2017, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 9.917.692.255,29 EUR ab - vgl. Anlage 1 Seite 10f:

Immaterielle Vermögensgegenstände
9.512.552,26
EUR
Sachvermögen
4.671.713.036,46
EUR
Finanzvermögen
4.710.425.031,53
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
526.041.635,04
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
9.917.692.255,29
EUR
Basiskapital
6.024.024.805,04
EUR
Rücklagen
2.189.431.909,83
EUR
Sonderposten
987.773.718,69
EUR
Rückstellungen
396.489.283,46
EUR
Verbindlichkeiten
230.296.859,72
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
89.675.678,55
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
9.917.692.255,29
EUR


Innerhalb der "Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses" werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 55, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.14) Mittel in Höhe von 783.341.822,37 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten
2.434.516,33
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21
70.160.859,64
EUR
Wohnungsbauförderung
14.630.608,78
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
50.000.000,00
EUR
Klinikum Stuttgart (Neubau Katharinenhospital)
200.000.000,00
EUR
Kulturelle Infrastruktur
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neuer Konzertsaal u.a.)
25.000.000,00
EUR
Erwerb der Wasserversorgung
110.000.000,00
EUR
Rosensteintunnel (Projektrisiken/Zusatzkosten)
43.000.000,00
EUR
Investitionszuschuss an SSB
72.500.000,00
EUR
Stadtentwässerung Stuttgart (Träger-/Stadtdarlehen)
16.390.000,00
EUR
Sondertilgung Darlehen
19.000.000,00
EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart
150.000.000,00
EUR


Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2017 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.5 Seite 36ff und Nr. 2.6 Seite 54ff) dargestellt.

3.3 Jahresabschluss 2017 – Gesamtfinanzrechnung:

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 240.343.653,79 EUR ab – vgl. Anlage 1 Seite 19:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.309.179.868,23
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.850.638.662,07
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
458.541.206,16
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
97.528.342,55
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-278.692.998,23
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-181.164.655,68
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
277.376.550,48
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-37.032.896,69
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-37.032.896,69
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
240.343.653,79
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2017
630.021.369,36
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-402.167.254,56
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
281.779.135,78
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-161.823.600,77
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
119.955.535,01
EUR
4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2017)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2017 in die Ämterbudgets 2018 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 84.260.551,51 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.1 (Seite 125ff) zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2017 in die Ämterbudgets 2018 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 545.760.817,85 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.2 (Seite 128ff) zugelassen.


Zunächst erläutert Herr Großmann kurz den Schlussbericht, aus dem er insbesondere drei Aspekte herausgreift: Einrichtung eines Text-Compliance-Systems, fehlerhafte Verbuchung kommunaler Leistungen beim Jobcenter, Prüfung im Bau- und Beschaffungswesen.

Die Vertreter der Fraktionen danken für den vom gesamten Team erarbeiteten Bericht, der insbesondere für einen ehrenamtlichen Gemeinderat sehr wertvoll sei.

StR Kotz (CDU) lobt explizit den Jahresabschluss, den man nicht nur der guten Konjunktur, sondern auch der hervorragenden Arbeit der Stadtkämmerei und des Ersten Bürgermeisters zu verdanken habe, sodass Stuttgart nun schuldenfrei sei.

Auf die Übertragung in Höhe von 630 Mio. € weist StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) hin. Viele Leistungen könnten wegen Personalmangels nicht erbracht werden.

Dem besonderen Dank von StR Kotz an die Stadtkämmerei und EBM Föll schließt sich StR Körner (SPD) an. Auch seine Fraktion sehe die schwache Investitionstätigkeit der Stadt kritisch. Hier habe man versäumt, rechtzeitig - vor allem beim Personal - umzusteuern.

Die Haushaltsführung müsse daran gemessen werden, so StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), inwieweit die Aufgaben erfüllt würden. Gerade in strategischen Bereichen wie z. B. Klimawandel, Wohnen und Verkehr sei dies nicht der Fall. Der Finanzbürgermeister habe hier an der falschen Stelle gespart und damit einen Investitionsstau erzeugt.

Demgegenüber erklärt StRin von Stein (FW), sie sei froh, dass die Stadt Stuttgart schuldenfrei sei und Überschüsse habe. So könne man viele Projekte, wenn zum Teil auch verzögert, realisieren.

Auch StR Dr. Oechsner (FDP) lobt die Schuldenfreiheit der Stadt als ein "sehr hohes Gut". Er dankt nicht nur der Verwaltung, sondern insbesondere auch der Bürger-, Unternehmer- und Arbeitnehmerschaft.

StR Klingler (BZS23) betont, dass Stuttgart nicht nur schuldenfrei sei, sondern, betrachte man die Eigenbetriebe, über ein Milliardenvermögen verfüge. Um die hohen Gewerbesteuereinnahmen auch in Zukunft zu erhalten, müsse man beste Rahmenbedingungen für die Unternehmen schaffen. Nun zeige sich auch, dass man die Grundsteuererhöhung jederzeit hätte zurücknehmen können. Auf Nachfrage des Stadtrats zu Buchungen im Jobcenter erklärt Herr Großmann, darauf sollte in einer vertiefenden Beratung, wenn auch Herr Peeß vom Jobcenter anwesend sei, eingegangen werden.

Dem "allgemeinen Jubel" kann StR Dr. Schertlen (STd) nicht zustimmen. Bei der Haushaltseinbringung 2017 habe man sich um ca. 530 Mio. € verschätzt, das bedeute eine Abweichung von ca. 16 %. Er übt Kritik am Gemeinderat, der solche Abweichungen über Jahre - in den letzten 8 Jahren mindestens 200 Mio. € Überschuss jährlich - toleriert habe. Da Sanierungen immer wieder verschoben worden seien, müsse man nun mehr Geld ausgeben für die notwendigen umfangreicheren Sanierungen. Auch beim Personal habe man zu sehr und zu lange gespart. Er bittet darum, über Ziffer 3 separat abzustimmen, da er dieser nicht zustimmen könne.

StR Brett (AfD) lobt ebenfalls den "erstklassigen Abschluss", an dem die Steuerzahler und Firmen in Stuttgart wesentlichen Anteil hätten. In diesem Kontext betont er, dass Stuttgart eine Autostadt sei und deshalb auf ein gutes Verhältnis zur Autoindustrie und ihren Zulieferern achten sollte.


Abschließend stellt OB Kuhn fest:

Der Gemeinderat beschließt die Ziffern 1, 2 und 4 einstimmig wie beantragt. Die Ziffer 3 beschließt der Gemeinderat mit 1 Gegenstimme mehrheitlich wie beantragt.

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