Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
305/HH
3
Verhandlung
Drucksache:
1368/2011
mit Ergänzung
GZ:
AK 0597-5
Sitzungstermin:
16.12.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Stellenplan 2012/2013 der Landeshauptstadt Stuttgart für die Haushaltsjahre 2012/2013 einschließlich Stellenstreichungen
Vorgang:
Gemeinderat vom 15.12.2011, öffentlich, Nr. 295
Ergebnis: einmütige Vorberatung (zu GRDrs 1368/2011)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 14.12.2011, GRDrs 1368/2011, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Zum Stellenplan 2012 werden 59,9823 Stellen gestrichen und die im Zusammenhang mit den Stellenstreichungen notwendigen Stellenvermerke angebracht bzw. gestrichen (vgl. dazu Anlage 2 – Stellenstreichungen 2012)
2. Zum Stellenplan 2013 werden 17,01 Stellen gestrichen (vgl. dazu Anlage 3 - Stellenstreichungen 2013)
3. Von den Verwaltungsentscheidungen zu den Stellenplänen 2012 und 2013 wird Kenntnis genommen (vgl. GRDrs 812/2011).
4. Aufgrund der §§ 57,79 und 80 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 5 der Gemeindehaushaltsverordnung und nach Maßgabe der in der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2011 und ggf. am 16.12.2011 beschlossenen Änderungen werden im Rahmen der Haushaltssatzung die Stellenpläne wie folgt festgesetzt:
·
Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten und die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart im Haushaltsjahr
2012
auf
9.172,2106 Planstellen
(einschließlich der Beamtenstellen der Eigenbetriebe, vgl. Anlage 4).
·
Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten und die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart im Haushaltsjahr
2013
auf
9.205,1606 Planstellen
(einschließlich der Beamtenstellen der Eigenbetriebe, vgl. Anlage 5).
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 16.12.2011, GRDrs 1368/2011 Ergänzung.
OB
Dr. Schuster
stellt zu den GRDrsn Nrn. 1368/2011 und 1368/2011 Ergänzung fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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