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Amt für Umweltschutz
(Schreiben vom 04.02.2010)
Naturschutz und Landschaftspflege
Um die Überprüfung des Baumbestands auf Möglichkeiten seiner Erhaltung und einer Festsetzung erhaltenswerter Bäume wird gebeten. | Eine Überprüfung des Baumbestands hat bereits stattgefunden. Die als erhaltenswert eingestuften Bäume an der südlichen Grundstücksgrenze sind als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Beim ebenfalls als erhaltenswert eingestuften Baum an der nordöstlichen Ecke des Grundstücks wird ein Erhalt angestrebt. Ob dies möglich sein wird, ergibt sich jedoch erst im Zuge der Ausführungsplanung der Freianlagen, weshalb auf eine Festsetzung im Bebauungsplan verzichtet wird. | teilweise |
Die Festsetzung gebietsheimischer Gehölze für Neupflanzungen und die Aufnahme einer entsprechenden Artenliste wird angeregt. | Die Hinweise des Textteils werden um eine entsprechende Gehölzartenliste ergänzt. | ja |
Es wird eine extensive Dachbegrünung vorgeschlagen. Damit sollen trockenwarme Lebensräume geschaffen werden, die den Biotopen im nahe gelegenen Landschaftsschutzgebiet ähneln und so zur Erhaltung dieser Lebensgemeinschaften beitragen. Die Verwendung gebietsheimischer Kräuter entsprechend einer Artenliste soll festgeschrieben werden. | Um einen möglichst großen Anteil des Dachflächenwassers zurückzuhalten, ist eine Dachbegrünung mit einer mindestens 25 cm mächtigen Substratschicht vorgesehen.
Eine Verwendung der vorgeschlagenen Pflanzenarten ist auch bei der vorgesehenen Substratmächtigkeit möglich. Der Textteil wird deshalb um eine entsprechende Artenliste für die Dachbegrünung ergänzt.
Eine Rückhaltung oder Versickerung von Niederschlagswasser im Bereich der Freiflächen des Grundstücks ist nicht möglich, da der Untergrund nur eine geringe Durchlässigkeit aufweist und die Kinder der Einrichtung aus hygienischen Gründen nur mit Trinkwasser in Berührung kommen dürfen. | teilweise |
Wo es möglich ist, sollen wasserdurchlässige, begrünte Verkehrsflächen festgesetzt werden. | Der Anregung wird entsprochen. | ja |
Der Einbau von Quartierelemente für Gebäude bewohnende Tierarten in den neuen Baukörpers soll festgesetzt werden. Dabei sollte pro 10 laufende Meter Fassade ein Nistquartier eingeplant werden. Eine entsprechende Traufgestaltung ist vorzunehmen. | Der Textteil des Bebauungsplans wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. | ja |
Der Textteil soll um eine Festsetzung zur Installation von energiesparender, streulichtarmer sowie insektenverträglicher Außenbeleuchtung ergänzt werden. | Der Textteil des Bebauungsplans wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. Eine Festsetzung ist nicht möglich, da das Baugesetzbuch eine Festsetzung mit dem genannten Inhalt nicht vorsieht. | ja |
In den Textteil soll eine Festsetzung zur Vermeidung des Vogelschlags an Glas- und Fensterfronten durch Beachtung einer einschlägigen Veröffentlichung aufgenommen werden. | Der Textteil des Bebauungsplans wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. | ja |
Um zu vermeiden, dass es zu einer verbotenen Tötung von nistenden Vogel- und Fledermausarten kommt, ist sicherzustellen, dass bei Gebäudeabbruch- und Fällarbeiten keine Nist- und Quartierstätten betroffen sind. | Im Textteil des Bebauungsplans ist ein entsprechender Hinweis enthalten. | ja |
Bodenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf der Grundlage der Methode des Bodenschutzkonzepts Stuttgart (BOKS) im Vergleich zum gegenwärtigen Planungsrecht keine Änderungen in der Bilanz ergeben. | Die Begründung wird um eine entsprechende Formulierung ergänzt. | ja |
Immissionsschutz
Es wird empfohlen, die Auswirkungen des Lärms (v. a. durch die Außenspielfläche und den Verkehr) auf die bestehende Wohnbebauung planungsrechtlich und fachtechnisch zu prüfen und unter Berücksichtigung nachbarlicher Belage abzuwägen. Dabei sollte insbesondere auf eine wirksame Lärmabschirmung der südlich geplanten Freispielflächen als Kompensation der sehr geringen Abstände geachtet werden. | Eine wirksame Lärmabschirmung der geplanten Freispielfläche im südlichen Grundstücksbereich wäre lediglich durch Lärmschutzwände entlang der Grundstücksgrenzen möglich. Dies wäre jedoch nicht nur mit einem hohen baulichen Aufwand verbunden, sondern auch mit Eingriffen in den erhaltenswerten Baumbestand sowie mit einer Verschattung der Nachbargrund- stücke und der Freibereiche der Kindertageseinrichtung.
Die Ausarbeitung eines Lärmgutachtens ist deshalb nicht erforderlich. Der Kinderlärm ist als sozialadäquat anzusehen. | nein |
Energie
Maßnahmen zur Bedarfsminderung entsprechend der GRDrs 86/2008 und 308/2009 sind bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu übernehmen. Dies schließt die Verpflichtung des Vorhabenträgers ein, bei Fertigstellung des Vorhabens eine Bestätigung eines Sachverständigen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das realisierte Gebäude die im Vertrag formulierten Anforderungen hinsichtlich des Energiebedarfs erfüllt.
Es um die Übersendung der Mehrfertigungen/Kopien der unterzeichneten Verträge gebeten. | Die Maßnahmen zur Bedarfsminderung werden im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt. Da es sich um ein städtisches Grundstück handelt und die Stadt selbst als Bauherr auftritt, ist eine vertragliche Regelung nicht erforderlich. | ja |
Deutsche Telekom AG
(Schreiben vom 11.01.2010)
Es wird darum gebeten, die Planung so anzupassen, dass die vorhandenen Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. | Die Anregung wird zur Kenntnis genommen; die Möglichkeit einer Berücksichtigung wird im Zuge der Ausführungsplanung geprüft. | teilweise |
Es wird um eine frühzeitige Information über Beginn und Ablauf von Baumaßnahmen gebeten. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, es wird entsprechend verfahren. | ja |
EnBW Regional AG
(Schreiben vom 19.01.2010)
Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der geplanten Neubebauung ein neues Anschlusskonzept notwendig ist und dass die Detailabstimmung im Rahmen der späteren Ausführungsplanung erfolgt.
Weiter wird darum gebeten, den Bauinteressenten darauf hinzuweisen, dass er sich möglichst frühzeitig mit uns zur Planung der Versorgung in Verbindung setzt. | Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, und es wird entsprechend verfahren. | ja |