Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
306/HH
4
VerhandlungDrucksache:
765/2011
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 16.12.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Kindertagespflege/Förderrichtlinien Kindertageseinrichtungen im Zusammenhang mit Freien Trägern/Gebührenerhöhung Kindertageseinrichtungen

Vorgang:

Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2011, öffentlich, Nr. 97
Verwaltungsausschuss vom 14.12.2011, öffentlich, Nr. 620

jeweiliges Ergebnis: Vorberatung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 28.09.2011, GRDrs 765/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Träger diese Fördergrundsätze schriftlich anerkannt haben, erhalten öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen/ Gruppen, die durch Beschluss des Gemeinderats in die Bedarfsplanung der Stadt Stuttgart aufgenommen wurden, zum 01.01.2012 einen städtischen Zuschuss entsprechend den Fördergrundsätzen in der Anlage 1.

2. Liegt eine schriftliche Anerkennung der o. g. Fördergrundsätze nicht vor, erhalten Einrichtungen/Gruppen der Kindertagesbetreuung, die durch Beschluss des Gemeinderats in die Bedarfsplanung der Stadt Stuttgart aufgenommen wurden, die gesetzliche Mindestförderung gem. § 8, Abs. 2 und 3 KiTaG (Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg).

3. Mit Inkrafttreten der o. g. Fördergrundsätze werden die bisherigen Regelungen gegenstandslos. Lediglich die Regelungen für Leistungen aufgrund der Bonuscard haben weiterhin Gültigkeit (GRDrs 480/2010 – Anlagen 1 und 2). Nach Abschluss der Klärung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung wird die Verwaltung dazu eine gesonderte Vorlage erstellen.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

5. Von den finanziellen Auswirkungen aufgrund der neuen Fördergrundsätze für allgemein zugängliche Kindertageseinrichtungen und der notwendigen Anpassung der Fördergrundsätze für Betriebskindertageseinrichtungen wird Kenntnis genommen. Über die daraus resultierenden notwendigen Haushaltsmittel wird in den Haushaltsplanberatungen 2012/2013 entschieden.


Folgende weiteren Beratungsunterlagen sind dieser Niederschrift angeheftet:
- Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 14.12.2011, GRDrs 1419/2011
- Antrag Nr. 874/2011 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, der CDU-Gemeinderatsfraktion, der FDP-Gemeinderatsfraktion, der Freien Wähler-Gemeinde-ratsfraktion und der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 15.12.2011.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Rahmen der 3. Lesung des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2012/2013 (NNr. 299) unter den lfd. Nrn. 177 und 187 aufgerufen und behandelt. Die Aussprache und die Abstimmung sind dort wiedergegeben.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat bestätigt ohne Einwendungen seine im Rahmen der 3. Lesung des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2012/2013 (NNr. 299) gefasste Beschlussfassung, die nachstehend aufgeführt ist:

- einstimmige Beschlussfassung der GRDrs 765/2011
- einstimmige Beschlussfassung der GRDrs 1419/2011
- einstimmige Beschlussfassungen der Ziffern 1, 4 und 5 des Antrags Nr. 874/2011
- mehrheitliche Beschlussfassungen ( bei jeweils fünf Gegenstimmen) der Ziffern 2 und 3 des Antrags Nr. 874/2011.

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