Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
289
7
Verhandlung
Drucksache:
966/2023
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
30.11.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrs-
gesellschaft mbH, Jahresabschluss 2022
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 29.11.2023, öffentlich, Nr. 749
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 22.11.2023, GRDrs 966/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
Die stimmberechtigte Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, den nachstehenden Beschlussanträgen in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss 2022 wird in der vorgelegten Fassung festgestellt.
2. Der Konzernjahresabschluss 2022 wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.
3. Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 12.403.890,75 EUR wird mit der Gewinnrücklage verrechnet.
4. Der Konzernbilanzverlust 2022 in Höhe von 14.789.658,72 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
5. Die Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.
6. Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.
7. Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wird die Bansbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart bestellt.
Da OB Dr. Nopper als Aufsichtsratsvorsitzender bei Ziffer 6 des Beschlussantrags befangen ist, übernimmt EBM
Dr. Mayer
den Vorsitz. Er nennt die im Aufsichtsrat vertretenen Mitglieder des Gemeinderats, die daraufhin das Ratsrund verlassen und sich in den Verwaltungsbereich begeben.
OB Dr. Nopper, die StRinnen Schiener, Fingerle - ohne dass sie vom Vorsitzenden erwähnt wurde -, Meergans und die StRe Pantisano und Rockenbauch nehmen wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung von Ziffer 6 des Beschlussantrags nicht teil.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache und ohne die befangenen Mitglieder einstimmig die Beschlussantragsziffer 6
wie beantragt
. Die übrigen Ziffern des Beschlussantrags
beschließt
der gesamte Gemeinderat ebenfalls einstimmig
wie beantragt
.
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