Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1428/2009
GZ:
OB 1515-01
Sitzungstermin: 21.01.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann fr
Betreff: Aktionsplan des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Feinstaubminderung
- Anhörung

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.01.2010, öffentlich, Nr. 10
Ergebnis: Ziffer 1 des Beschlussantrags: einmütige Kenntnisnahme

Ziffer 2 des Beschlussantrags:

- Maßnahme M1 (Lkw-Durchfahrtsverbot):
einmütige Zustimmung

- Maßnahme M4 (Geschwindigkeitsbeschränkung B14):
mehrheitliche Zustimmung

- Maßnahme M2 (Umweltzone) mit Ausnahme der Sonderrege- lung Zufahrt zum P+R Parkhaus Albplatz:
mehrheitliche Zustimmung

- Maßnahme M3 (Feinstaubbindemittel):
mehrheitliche Ablehnung und Vorschlag, diese Maßnahme nicht in den Aktionsplan aufzunehmen, sondern nach Klärung noch offener Fragen zu Wirksamkeit und Verkehrssicherheit einer weiteren Fortschreibung des Aktionsplans vorzubehalten


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 12.01.2010, GRDrs 1428/2009, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes folgende Stellungnahme abzugeben:

1. Vom Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes wird Kenntnis genommen.

2. Den Maßnahmen M1 (Lkw-Durchfahrtsverbot) und M4 (Geschwindigkeitsbeschränkung B14) wird zugestimmt.

Der Maßnahme M2 (Umweltzone) wird mit Ausnahme der Sonderregelung Zufahrt zum P+R Parkhaus Albplatz zugestimmt.

Der Maßnahme M3 (Feinstaubbindemittel) wird nicht zugestimmt. Es wird vorgeschlagen, diese Maßnahme nicht in den Aktionsplan aufzunehmen, sondern nach Klärung noch offener Fragen zu Wirksamkeit und Verkehrssicherheit einer weiteren Fortschreibung des Aktionsplanes vorzubehalten.


Der Antrag und die Anfrage Nr. 6/2010 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2010 ist der Niederschrift angeheftet.


BM Hahn verweist auf die ausführlichen Vorberatungen und unterstreicht, dass hier lediglich europäisches und Bundesrecht umgesetzt werden soll. Es gehe nicht darum, das Regierungspräsidium zu beschäftigen, sondern die Maßnahmen würden dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen.

Die Stadt Stuttgart wolle erreichen, dass das Regierungspräsidium, letztlich angestoßen durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, ihr einen Wunsch erfüllt, den der Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr vorgebracht habe, nämlich auf der Markung Stuttgart das Lkw-Durchfahrtsverbot wieder einzuführen - jetzt vom Regierungspräsidium richtigerweise innerhalb eines östlichen Autobahnrings erweitert -, und die Ungültigkeit der roten Umweltplakette auf den 01.07.2010 und die der gelben Plakette, die bisher zeitlich nicht fixiert gewesen war, auf den 01.01.2012 vorzuziehen. Diese beiden Maßnahmen würden eine Doppelfunktion erfüllen, denn sie würden nicht nur den Feinstaub mindern, sondern sie hätten auch eine positive Wirkung auf die Stickoxydbelastung, bei der in Stuttgart die Grenzwerte ebenfalls in erheblichem Maße überschritten würden. Die Grenzwerte hätten sich ja seit dem 01.01.2010 verschärft. Er bitte den Gemeinderat, der vorgeschlagenen Stellungnahme an das Regierungspräsidium zuzustimmen.

In Bezug auf das Feinstaubbindemittel teile die Verwaltung nicht die Haltung des Regierungspräsidiums, denn es sei fraglich, ob dieses Feinstaubbindemittel überhaupt die kleinsten und gefährlichsten Bestandteile des Feinstaubs bindet, nämlich die PM2,5-Partikel. Die Stadt Stuttgart habe sich zu dem Versuch bereiterklärt, sie sei gerne bereit, Grundlagen zu ermitteln, und sie würde sich gegebenenfalls auch belehren lassen, wenn der Versuch signifikante Erfolge zeigt - was man aber eigentlich nicht annehme. Deshalb empfehle die Verwaltung, der Maßnahme M3 (Feinstaubbindemittel) nicht zuzustimmen. Die Reduzierung des Tempos auf der Cannstatter Straße auf 50 km/h (Maßnahme M4) befürworte die Verwaltung selbstverständlich, denn man sei hier ja am Park und im Prinzip im bebauten Bereich.

Schon 2004, so StR Pätzold (90/GRÜNE), sei festgestellt worden, dass die Luftschadstoffe Feinstaub, PM10 und Stickoxyde NO2 die Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit überschritten haben. Aufgrund dieser Feststellung musste ein Luftreinhalte- und Aktionsplan erlassen werden. Nun habe sich gezeigt, dass er nicht ausreichend ist.

2009 sei in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart festgelegt worden, dass das Regierungspräsidium mindestens zwei Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung erlassen muss. Das Gericht habe klargestellt, dass der aufgestellte Aktionsplan die Forderung, die Luftqualität zu verbessern, nicht erfüllt hat. Jetzt gebe es eine letzte Frist des Gerichts an das Regierungspräsidium bis Ende Februar, etwas zur Verringerung der Luftschadstoffe zu tun. Es gehe also nicht um Ideologien, sondern um die Einhaltung von Gesetzen.

Seine Fraktion wolle, dass wirksame Maßnahmen umgesetzt werden. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans gehe ihr allerdings nicht weit genug. Deshalb hätten die Grünen in ihrem Antrag Nr. 6/2010 vier zusätzliche Punkte formuliert, die sie einzeln zur Abstimmung stellen wolle, und zwar:

Punkt 1: Beim Lkw-Durchfahrtsverbot sei eine Herausnahme der B10 nicht sachgerecht. Es sei ein Fehler des Regierungspräsidiums, dass es die Region nicht betrachtet hat, aber man müsse hier zum Wohl der Stuttgarter Bürger entscheiden.

Punkt 2: Es sei zwingend erforderlich, dass das Regierungspräsidium eine Lösung erarbeitet, wie der Mautausweichverkehr durch Stuttgart, insbesondere auf der B10, verhindert werden kann.

Punkt 3: Es sei eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf der ganzen B10 in Stuttgart notwendig, nicht nur auf einem kurzen Stück.

Punkt 4: Notwendig seien auch zwei zusätzliche Messstationen an der B10, um die Luftschadstoffbelastung der Bürger entlang dieser Strecke feststellen zu können.

StR Hill (CDU) pflichtet den Aussagen seiner Vorredner zur Analyse des Sachverhalts und zu den gesetzlichen Vorgaben bei. Er wolle aber zunächst etwas zur Gesamtsituation der Luftbelastung in Stuttgart sagen, denn in der Berichterstattung werde die Sachlage oft auf Problematiken wie PM10, Feinstaub und Stickoxyde verkürzt, wo Grenzwerte deutlich überschritten werden und daher Handlungsbedarf ist. Man sollte aber gleichzeitig auch erwähnen - dankenswerterweise seien auf der Homepage der Stadt Stuttgart die entsprechenden Daten dargestellt -, dass in den letzten 30 Jahren in Stuttgart ganz erhebliche Fortschritte bei der Luftsauberkeit gemacht wurden. So sei man im Bereich des Schwefels und des Kohlenmonoxyds fast bei Null angekommen. Beim Ozon habe man noch hohe Werte, die aber immer noch in einem tolerablen Bereich liegen würden, ebenso beim Blei. Er betone das deshalb, weil man dem Bürger sagen sollte, dass er keine Angst zu haben brauche, dem Erstickungstod nahe zu sein.

Man habe eine Baustelle, die bearbeitet werden müsse und auf der Fortschritte gemacht werden müssen, aber insgesamt habe es bei der Luftreinhaltung schon erhebliche Fortschritte gegeben, die auch dem technischen Fortschritt - sei es bei den Verbrennungsmotoren oder beim Hausbrand - zu verdanken seien. Seine Fraktion setze auf diesen technischen Fortschritt auch für die Zukunft. Wenn man die Mobilität wie bisher beibehalten wolle, werde man technisch weiter Fortschritte machen müssen. Er sei guter Dinge, dass die Stadt Stuttgart hierbei mit ihren Betrieben an der Spitze stehen und dieses Ziel auch erreichen werde.

Was die Vorlage angehe, so sei das Lkw-Durchfahrtsverbot eine Maßnahme, die der gesamte Gemeinderat gefordert habe. Seine Fraktion sei glücklich, dass es kommt. Die von den Grünen beantragte Streichung der Herausnahme der B10 werde von der Verwaltung nicht befürwortet. Auch für ihn sei es plausibel, dieses Straßenstück herauszunehmen, weil man andernfalls mehr negative Folgen für die Stadt Stuttgart hätte als positive. Der größte Teil der Schadstoffe komme aus dem Umland. Daher sei es nicht sinnvoll, dort noch mehr davon zu produzieren. Die Begründung des Regierungspräsidiums und der Verwaltung sei für seine Fraktion nachvollziehbar. Daher werde sie sich in diesem Punkt dem Antrag der Grünen nicht anschließen.

Bei den Feinstaubplaketten habe man ein sehr verantwortungsvolles System geschaffen, bei dem Härten abgefangen wurden. Seine Fraktion wolle keine Aufweichung. Wenn aber Autos mit gelber Plakette - und das könnte z. B. Dieselfahrzeuge betreffen, die erst vor fünf Jahren gekauft worden sind - ab 2012 nicht mehr die Umweltzonen befahren dürfen, sei denkbar, dass darunter vereinzelt auch Autos sind, die nicht umgerüstet werden können. Hier werde man wie in der Vergangenheit einen pragmatischen Weg finden.

Dem Punkt 2 des Antrags der Grünen, der den Mautausweichverkehr betrifft, könne seine Fraktion zustimmen. Zu Punkt 3 sei zu sagen, dass es auf der B10 auf Stuttgarter Gemarkung bereits einen Flickenteppich von unterschiedlichen Geschwindigkeiten gibt. Er könne nicht erkennen, dass eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer wirklich signifikanten Reduzierung der Luftbelastungen beitragen würde. Eher seien dadurch mehr Staus zu erwarten. Man sei darauf angewiesen, dass insbesondere im unteren Ast der B10 der Verkehr in Richtung Esslingen abfließen kann. Da der Punkt 3 kontraproduktiv sei, werde die CDU ihm nicht zustimmen. Bei Punkt 4 hätte sich seine Fraktion der Forderung auf zwei zusätzliche Messstationen angeschlossen, wenn das zuständige Amt einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn nicht verneint hätte. Das Geld dafür würde nur unnötig ausgegeben.

Seine Fraktion sei sehr froh, dass die in der Vorlage genannten Maßnahmen jetzt kommen. Es gebe keine einzelne Maßnahme, die alle Probleme löst, sondern es sei eine Vielzahl notwendig. Das betreffe auch das Feinstaubbindemittel. Es sei kein Allheilmittel, aber es könne eventuell seinen Beitrag an den Brennpunkten leisten. In einer Stadt mit einer topografischen Lage wie Stuttgart werde es immer solche Brennpunkte geben, wo der Wind nur schlecht hinkommt. An solchen Stellen könnte es sinnvoll sein, das Feinstaubbindemittel einzusetzen. Deshalb wolle die CDU dem Versuch eine Chance geben. Sollte er nichts bringen, brauche man die Sache nicht weiter zu verfolgen. Sind die Ergebnisse positiv, sei das für die betroffenen Bürger gut.

StRin Dr. Blind (SPD) bezeichnet den 01.10.2010 als ein besonderes Datum, denn seither würden die strengen EU-Grenzwerte für Stickoxyde gelten. In Stuttgart habe es jährlich 500 bis 600 Überschreitungsstunden gegeben, doch ab dem 1. Januar seien nur noch 18 erlaubt. Seit 2005 und länger wisse man, dass Stuttgart das nicht einhalten kann. Es sei ein Trauerspiel, dass es eines Gerichtsurteils bedurft habe, dass hier etwas getan wird und z. B. die Umweltzone jetzt so verschärft wird, dass Autos mit roter Plakette nicht mehr einfahren können.

Es werde im Gemeinderat immer wieder gesagt, dass deutschlandweit das Neckartor für das Stuttgarter Alleinstellungsmerkmal in Bezug auf Feinstaub und Stickoxyde verantwortlich sei. In der Hauptstätter Straße und in der Pragstraße würden die Grenzwerte aber vermutlich genauso stark überschritten. Deshalb stimme ihre Fraktion der Vorlage zu.

Hinsichtlich des Antrags der Grünen werde ihre Fraktion einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B10 auf maximal 50 km/h nicht zustimmen. Die Gründe seien bereits genannt worden. Die SPD stimme aber zu, auch die B10 mit einem Lkw-Durchfahrtsverbot zu belegen, denn die Untersuchungen des Regierungspräsidiums hätten ja ergeben, dass das Lkw-Durchfahrtsverbot mehr Lkw-Durchfahrtsverkehr auf großen Teilen der B10 nach sich ziehen würde. Da die Pragstraße ähnlich schlechte Luftschadstoffwerte habe wie das Neckartor, dürfe es dort nicht zu einer Verschlechterung kommen. Selbstverständlich müsse das Regierungspräsidium aber dafür sorgen, dass die Lkws nicht irgendwo im Umland fahren, sondern auf der Autobahn.

StR Conz (FDP) versichert, dass auch für seine Fraktion die Luftreinhaltung gerade in Stuttgart wichtig und richtig sei; man wolle dennoch EU-Vorgaben nicht kritiklos hinnehmen. Eine Studie habe ergeben, dass die Feinstaubkonzentration in Büroräumen im Schnitt höher ist als an den genannten Messstellen. Die verkehrliche Infrastruktur sei für eine Stadt essentiell wichtig. Es sei bedauerlich, dass bei den Vorgaben für die Messwerte die topografische Lage einer Stadt überhaupt nicht berücksichtigt wird.

Das Gericht habe nun auferlegt, dass zwei wirksame Maßnahmen beschlossen werden müssen. Geschwindigkeitsbeschränkungen seien kaum wirksam. Da ein Lkw-Durch-fahrtsverbot Wirkung erziele, stimme seine Fraktion dieser Maßnahme zu. Das Feinstaubbindemittel funktioniere in anderen Städten. Es leuchte daher nicht ein, warum das nicht auch in Stuttgart der Fall sein sollte. Die Vorlage gehe von einer hohen Wirksamkeit eines Einfahrtsverbots für Fahrzeuge mit gelber Plakette aus. Dadurch würden aber 20.000 Menschen ihres Fahrzeugs beraubt. Seine Fraktion unterstütze diese Form der Enteignung nicht. Sie werde deshalb der Gesamtvorlage nicht zustimmen.

StR Fahrion (FW) sieht in der Vorlage lediglich ein "bürokratisches Monster", das im Endeffekt gegen den Feinstaub praktisch nichts bewirke. Das Durchfahrtsverbot für Lkws höre sich gut an. Die Lkws würden dann aber im Umland fahren, und von dort werde die Luft wieder nach Stuttgart hineingetragen. Die vorgezogenen Fahrverbote für Autos mit roter oder gelber Plakette sei ein Betrug am Bürger, denn vor etwa zwei Jahren habe der Gemeinderat die Einführung dieser Plaketten beschlossen, und der Bürger habe sich auf die damals festgelegten Zeiträume eingestellt. Jetzt würden diese Fristen verkürzt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B14 werde sich letztlich nicht messbar auswirken.

Der einzige Punkt, dem seine Fraktion zustimmen könne, sei das Feinstaubbindemittel. Mit diesem Versuch könne man möglicherweise am Neckartor den Wert etwas senken. Deshalb würden die Freien Wähler die Vorlage - mit Ausnahme dieser Maßnahme - ablehnen.

StR Stocker (SÖS und LINKE) hält es für einen Skandal, dass das Regierungspräsidium über ein Verwaltungsgerichtsurteil dazu gezwungen werden musste, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu ergreifen.

Seine Fraktionsgemeinschaft stimme der Vorlage der Verwaltung in folgenden Punkten uneingeschränkt zu: 1. Lkw-Durchfahrtsverbots durch die Umweltzone, 2. Einfahrtsverbot für Autos mit roter Plakette ab dem 01.07.2010 und mit gelber Plakette ab 01.01.2012. 3. Ausdrücklich begrüßt werde die Ablehnung einer Sonderregelung für die Zufahrt zum Parkhaus Albplatz in Degerloch sowie die Skepsis der Verwaltung hinsichtlich des Feinstaubbindemittels beim Neckartor. Diesen Versuch sollte man nicht fortsetzen, denn er koste die Stadt Geld.

Wie die Grünen sei auch seine Fraktionsgemeinschaft der Meinung, dass die B10 unbedingt in das Durchfahrtsverbot für Lkws mit einbezogen werden müsse, dass auf der B10 generell Tempo 50 gelten sollte und dass da, wo die Wohnbebauung an die B10 heranreicht, weitere Kontrollpunkte einzurichten sind. Eine Temporeduzierung zwischen Schwanenplatz und Heilmannstraße von 60 auf 50 km/h sei zwar der richtige Weg, doch man müsse darüber nachdenken, ob man nicht auf Tempo 40 oder 30 gehen und diesen Abschnitt bis zum Heslacher Tunnel verlängern sollte. Derzeit laufe ein Gutachten im Hinblick auf Tempo 40 auf den Hauptverkehrsstraßen, dessen Ergebnis man abwarten wolle.

Er wolle aber auch deutlich machen - und hier stimme er StRin Dr. Blind ausdrücklich zu -, dass das Thema Feinstaub sich nicht allein auf das Neckartor beschränken kann, sondern die gesamte Stadt sowie das Umland betrifft. Feinstaub verteile sich je nach Luftströmung auch in entferntere Wohngebiete. Man müsse deshalb langfristig über eine Temporeduzierung auf den Autobahnen und auf den Hauptverkehrsstraßen um Stuttgart herum nachdenken, über weitere Maßnahmen wie beispielsweise eine City-Maut, über den Ausbau des ÖPNV und eine Einschränkung des Kfz-Verkehrs. Damit sei man bei einem Thema, das manche nur ungern angehen. Man werde nicht darum herum kommen, das Mobilitätsverhalten zu ändern, auch im Hinblick auf die CO2- und die NO2-Belastungen, bei denen die Höchstwerte schon jetzt deutlich überschritten sind. Man könne weitermachen wie bisher und abwarten, bis man zu Maßnahmen gezwungen wird, aber man könne das Problem auch schon vorsorglich diskutieren und Entscheidungen treffen. Seine Fraktionsgemeinschaft stimme der Vorlage unter der Voraussetzung zu, dass der Antrag der Grünen ebenfalls beschlossen wird.

Er befürworte die Vorlage nicht nur als Vertreter der Republikaner, sondern auch als Neckartor-Anrainer, erklärt StR Dr. Schlierer (REP). Bei der Überlegung, ob durch die Maßnahmen die Freiheitsrechte von Bürgern beschnitten werden könnten, sollte man auch berücksichtigen, dass Feinstaub die Gesundheit der Menschen massiv gefährdet.

Zu den einzelnen Maßnahmen: Es sei ja schon darauf hingewiesen worden, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen im Rahmen der Maßnahme M4 etwas fraglich sind. Bereits die schon vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen würden nicht eingehalten, und die Anlage der Straßenführung, die Autofahrer zu einem bestimmten Verkehrsverhalten animiere, lasse nicht hoffen, dass man auf diesem Weg eine deutliche Reduzierung erreichen werde.

Die Maßnahme M1 halte er für unverzichtbar. Das Lkw-Durchfahrtsverbot habe in den Zeiten, in denen es bestanden habe, bereits Wirkung gezeigt. Man werde aber weiterhin den Quell- und Zielverkehr haben. Nach dem zusätzlichen Baustellenverkehr für den Neubau des Innenministeriums folge Stuttgart 21 mit Tausenden von Lkw-Fahrten. Es sei eine Illusion, dass man dort in absehbarer Zeit eine spürbare Verbesserung der Feinstaubbelastung erreichen könne. Dennoch sollte man nicht auf das Durchfahrtsverbot verzichten. Zudem seien aber auch alle anderen Maßnahmen auszuschöpfen, die dazu beitragen können, dass die Feinstaubbelastung nicht noch weiter steigt.

Es sei in der Tat misslich, beobachten zu müssen, mit welcher Zähigkeit das Regierungspräsidium agiert und dass es erst eines Gerichtsurteils bedurft habe, damit es handelt. Umso wichtiger sei es, die vorgeschlagenen Maßnahmen möglichst schnell zu beschließen. Er hoffe, dass sich das Regierungspräsidium dann auch zu einer konsequenten Umsetzung durchringen kann.

OB Dr. Schuster stellt zunächst den Antrag Nr. 6/2010 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung:

Ziffer 1: Die B10 wir nicht aus dem Lkw-Durchfahrtsverbot herausgenommen.

bei 31 Ja-Stimmen mehrheitlich beschlossen

Ziffer 2: OB Dr. Schuster sagt zu, dass die Stadtverwaltung vom Regierungspräsidium eine Lösung fordern werde, wie der Mautausweichverkehr auf der B10 verhindert werden kann. Man müsse ja ohnehin sehen, ob sich nicht auch die bundesgesetzliche Regelung irgendwann entsprechend ändert.

Ziffer 3: Auf der B10 wir eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 50 km/h erlassen.

bei 21 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

Ziffer 4: Einrichtung von mindestens zwei zusätzlichen Stationen zur Luftschadstoffmessung entlang der B10

bei 31 Ja-Stimmen mehrheitlich beschlossen

Der Vorsitzende stellt abschließend den Beschlussantrag der GRDrs 1428/2009 mit den oben beschlossenen Maßgaben zur Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 11 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.
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