Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
369
17
VerhandlungDrucksache:
697/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 03.12.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Sanierung Stuttgart 24 -Ost-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 24.11.2020, öffentl., Nr. 437
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 01.12.2020, öffentl., Nr. 456
Verwaltungsausschuss vom 02.12.2020, öffentlich, Nr. 536
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 29.10.2020, GRDrs 697/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschließt aufgrund von § 162 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 24 -Ost-:



§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 24 -Ost- vom 13.06.2006, in Kraft getreten am 10.08.2006, wird aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart vom 17.09.2020. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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