Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 377/2021
Stuttgart,
10/06/2021



Wirtschaftsplan 2022/23
des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
13.10.2021
06.12.2021
17.12.2021



Beschlußantrag:



      1. im Erfolgsplan 2022/23
      (Anlagen 2c und 2d) mit


2022
2023
      Betriebsaufwendungen von
145.769.400
147.705.600
      Betriebserträgen von
143.406.900
145.890.200
      Finanzerträgen von
2.472.500
1.881.700
      Ertragssteueraufwand von
141.000
141.000
      einem Unternehmensergebnis (Verlust) v.
31.000
74.700
2. im Liquiditätsplan 2022/2023 (Anlage 3)
von jeweils

      a) Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit
      Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit
      Saldo Zahlungsmittelüberschuss
      b) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
      Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
      Saldo aus Investitionstätigkeit
      c) Finanzierungsmittelüberschuss (+) / -bedarf (-); (Saldo aus a und b)
      d) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
      Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
      Saldo aus Finanzierungstätigkeit
      e) Saldo Liquiditätsplan (Saldo c und d)
2022


139.762.800
136.013.850
3.748.950

2.545.708
50.525.500
-47.979.792

-44.230.842


54.965.000
7.216.148
47.748.852

3.518.010
2023


144.646.200
136.251.350
8.394.850

2.097.067
31.605.000
-29.507.933

-21.113.083


27.360.000
10.817.028
16.542.972

-4.570.111
3.Vorgesehene Kreditaufnahme (Kreditermächtigung)
53.465.000
25.290.000
mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von
8.075.000
1.855.000
4.Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgelegt auf
29.200.000
29.600.000
5.Der vorgelegten Stellenübersicht (Anlagen 6a bis 6d) einschließlich Veränderungen wird zugestimmt



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart setzt sich aus den Betriebsbereichen „Straßenreinigung/Winterdienst“, „Abfallentsorgung“, „Mineralische Deponie“, „Öffentliche Toilettenanlagen“, „Fahrbetrieb“ und „Werkstatt“ zusammen.
Die Bereiche finanzieren sich in unterschiedlicher Weise. Insbesondere über Gebühren, Fahrzeugtarife und Steuermittel (Leistungsentgelte).

Die Planung der Ansätze für die Erfolgspläne des Doppelwirtschaftsplans 2022/2023 erfolgte auf Grundlage der verbuchten Aufwendungen (Kosten) und Erträge (Erlöse) des Jahres 2020, der Planansätze 2021 und den aktuellen Erkenntnissen aus 2021 über Kosten- und Erlösentwicklungen.

Das geplante Leistungsentgelt für die „Straßenreinigung/Winterdienst“ steigt im Plan-Jahr 2022 gegenüber dem Plan-Jahr 2021 um 2.572.700 € von 28.100.000 € auf 30.672.700 €. Im Plan-Jahr 2023 gegenüber dem Plan-Jahr 2022 um weitere 838.300 € von 30.672.700 € auf 31.511.000 €.
Das geplante Leistungsentgelt für die „Öffentlichen Toilettenanlagen“ steigt im Plan-Jahr 2022 gegenüber dem Plan-Jahr 2021 um 548.100 € von 2.299.200 € auf 2.847.300 €. Im Plan-Jahr 2023 gegenüber dem Plan-Jahr 2022 um weitere 2.900 € von 2.847.300 € auf 2.850.200 €.

Die Abfallgebühren sind im Wirtschaftsplan 2022 mit einer Steigerung von rd. 5,1 % gegenüber der Kalkulation 2021 und im Jahr 2023 mit einer weiteren Steigerung von rd. 5,8 % gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022 berücksichtigt.
Die Entscheidung über die tatsächlichen Gebühren 2022 und 2023 trifft der Gemeinderat im Rahmen der zu erstellenden Abfallgebührenvorlagen für 2022 und 2023.

Die geplanten Investitionen belaufen sich im Plan-Jahr 2022 auf 50.525.500 € und im Plan-Jahr 2023 auf 31.605.000 €.
Die Investitionen betreffen hauptsächlich Baumaßnahmen (neue Betriebsstellen und Biovergärungsanlage) und die Beschaffung von Fahrzeugen.
Der sich daraus ergebende Kreditbedarf beträgt im Plan-Jahr 2022 53.465.000 € und im Plan-Jahr 2023 25.290.000 €.

In der Stellenübersicht liegt die Anzahl der Planstellen für 2022 und 2023 bei 1.028,77 Stellen (Plan-Jahr 2021: 1.003,22 Stellen).



Finanzielle Auswirkungen

Der Erfolgsplan 2022 beinhaltet Betriebsaufwendungen von 145.769.400 € und Betriebserträge von 143.406.900 €. Unter Berücksichtigung der Finanzerträge 2022 in Höhe von 2.472.500 € und dem Ertragssteueraufwand in Höhe von 141.000 € ergibt sich ein Unternehmensergebnis (Verlust) in Höhe von 31.000 €.

Der Erfolgsplan 2023 beinhaltet Betriebsaufwendungen von 147.705.600 € und Betriebserträge von 145.890.200 €. Unter Berücksichtigung der Finanzerträge 2023 in Höhe von 1.881.700 € und dem Ertragssteueraufwand in Höhe von 141.000 € ergibt sich ein Unternehmensergebnis (Verlust) in Höhe von 74.700 €.

Die Leistungsentgelte wurden gegenüber dem Wirtschaftsplan 2021 in den Betriebsbereichen „Straßenreinigung/Winterdienst“ um 2.572.700 € (2022) und um weitere 838.300 € (2023) und beim Betriebsbereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ um 548.100 € (2022) und um weitere 2.900 € (2023) erhöht. Dadurch sind die jeweiligen Bereichsergebnisse ausgeglichen.
Für den Betriebsbereich „Abfallwirtschaft“ sind in 2022 gegenüber der Kalkulation 2021 Gebührenerhöhungen von rd. 5,1 % im Wirtschaftsplan 2022 und weitere 5,8 % im Wirtschaftsplan 2023 berücksichtigt.
Die Entscheidungen über die tatsächlichen Gebührenentwicklungen in 2022 und 2023 trifft der Gemeinderat im Rahmen der hierzu vom AWS zu erstellenden Abfallgebührenvorlagen.
Der Kreditbedarf beträgt in 2022 53.465.000 € und in 2023 25.290.000 €.





Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat dieser Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Technisches Referat Eigenbetrieb AWS






Dirk Thürnau Markus Töpfer
Bürgermeister Geschäftsführer




Anlagen


Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Erfolgsübersicht 2020 (Anlage 2a),
Erfolgsübersicht 2021 (Anlage 2b)
Erfolgsübersicht 2022 (Anlage 2c),
Erfolgsübersicht 2023 (Anlage 2d)
Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung (Anlage 2e)
Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung (Anlage 3),
Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität (Anlage 4)
Investitionsmaßnahmen (Anlage 5)
Stellenübersicht 2022/23 (Anlagen 6a bis 6d)
Kreditübersicht (Anlage 7)


Ausführliche Begründung

1.1 Gesamtschau und Erläuterung der einzelnen Aufwands- und Ertragsarten

1.1.1 Gesamtschau

Der Erfolgsplan 2022 beinhaltet Betriebsaufwendungen von 145.769.400 € und Betriebserträge von 143.406.900 €. Die Betriebsaufwendungen 2023 betragen 147.705.600 €, die Betriebserträge 145.890.200 €.

Unter Berücksichtigung des Finanzertrags und des Ertragssteueraufwandes ergibt sich im Erfolgsplan 2022 des Eigenbetriebs AWS ein negatives Unternehmensergebnis von 31.000 €, für den Erfolgsplan 2023 ein negatives Unternehmensergebnis von 74.700 €. Die Gesamtergebnisse sind in 2022 und 2023 negativ, gestalten sich aber in den einzelnen Betriebsbereichen unterschiedlich.

Erläuterungen zu den sechs Betriebsbereichen finden sich unter Ziffer 1.2.

Die geplanten Ergebnisse 2022/23, bezogen auf die jeweiligen Betriebsbereiche, können den Erfolgsübersichten entnommen werden (Anlagen 2c und 2d). Die Innenumsätze des Eigenbetriebs (vor allem Fahr- und Werkstattleistungen) sind in den Betriebsaufwendungen und -erträgen konsolidiert enthalten und wirken sich somit nicht auf das Gesamtergebnis aus.

Die Entwicklung der Erfolgspläne 2022/23 im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2020 und zum beschlossenen Erfolgsplan 2021 kann der Anlage 2e entnommen werden.



1.1.2 Erläuterung der einzelnen Aufwands- und Ertragsarten (Anlage 2c bis 2d)

1.1.2.1 Aufwandsarten

Beim Materialaufwand ist der größte Kostenblock die Position Bezug von EnBW, bei der Zahlungen an die Energie Baden-Württemberg (EnBW) für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster (AVA) mit rd. 40,8 Mio. € im Jahr 2022 und rd. 41,3 Mio. € im Jahr 2023 ausgewiesen werden. In dieser Position ist der Auflösungsbetrag der Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW mit jeweils 3,86 Mio. € enthalten. Dieser Betrag entspricht einem Zwanzigstel des hierfür aufgenommenen Darlehens mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Im Vertrag mit der EnBW ist eine Preisgleitklausel enthalten.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2034 wenn dieser nicht vorzeitig gekündigt wird. Ein mögliches Kündigungsdatum war der 31.12.2024. Es wurde mit Vereinbarung vom 30.08.2020 auf eine vorzeitige Kündigung zum 31.12.2024 verzichtet, so dass der Vertrag nun bis zum 31.12.2034 weiter läuft (GRDrs 1008/2019).

Unter der Position Materialaufwand, Bezug von sonstigen Fremden sind für 2022 rd. 26,7 Mio. € und für 2023 rd. 25,9 Mio. € eingeplant. Hierunter fallen vor allem bezogene Leistungen wie zum Beispiel die Zahlungen an den Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen, Energiekosten, Treibstoffkosten, Fahrzeugreparaturkosten, Winterdienstleistungen für die Gehwege und die Hauptradrouten, Miet-und Wartungskosten für die Automatik-Toilettenanlagen, Streumittel und Instandhaltungskosten. Der Gebäudebestand und Anlagenbestand der AWS ist zu großen Teilen relativ alt. In 2022 und 2023 sind höhere Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen geplant, u.a. müssen die Duschräume, die aus dem 1970er Jahren stammen, saniert werden.
In dieser Position ist auch die Anmietung von zusätzlichen Betriebsflächen in der Bottroper Str. enthalten (rd. 373 T€).

Die gesamten Personalkosten betragen incl. Personalnebenkosten in den Jahren 2022 rd. 55,8 Mio. € und 2023 rd. 56,9 Mio. €.
In den Jahren 2018 und 2019 haben insbesondere die Einführung der flächendeckenden Bioabfallsammlung im Betriebsbereich Abfallwirtschaft und die Maßnahme „Sauberes Stuttgart“ im Betriebsbereich Straßenreinigung/Winterdienst die Personalkosten deutlich erhöht.
Bezogen auf die Personalkosten aus dem Wirtschaftsplan 2021 bedeutet eine Plan-Tariferhöhung um 2,0 % eine Erhöhung der Personalkosten um rd. 1,1 Mio. € pro Jahr.
Detaillierte Erläuterungen zu Stellenschaffungen und Stellenwiederbesetzungen finden sich unter Ziffer 5.

Die Abschreibungen betragen im Jahr 2022 rd. 7,8 Mio. € und im Jahr 2023 rd. 9,4 Mio. €. Die Abschreibungen werden mit Ausnahme für die Deponie Einöd AII (Abschreibung nach Inanspruchnahme bzw. Verfüllungsgrad) linear berechnet. Bei den Gebäuden werden Abschreibungen erst mit Fertigstellung der Baumaßnahmen geplant.

Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen in Höhe von rd. 3,6 Mio. € in 2022 und in Höhe von rd. 3,3 Mio. € in 2023 enthalten den Aufwand durch ein zum 01.01.2005 aufgenommenes Annuitätendarlehen in Höhe von 77,3 Mio. € mit einer zwanzigjährigen Laufzeit für die Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW. Weiter ist in dieser Position die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) enthalten. Durch die weitere Verminderung des zugrundeliegenden Diskontierungszinssatzes erhöht sich der Zinsaufwand für die Aufzinsung der langfristigen Deponierückstellungen.
Zusätzlich sind in dieser Position die Zinsaufwendungen für „Darlehen von LHS/Dritten“ enthalten, die zur Finanzierung der Baumaßnahmen und für die Fahrzeugbeschaffungen notwendig sind (2022: rd. 557 T€; 2023: rd. 1.026 T€).

Der sonstige Steueraufwand für 2022 und 2023 in Höhe von jeweils rd. 148 T€ setzt sich aus der Grundsteuer sowie aus der vom Fahrbetrieb zu zahlenden Kfz-Steuer zusammen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für 2022 in Höhe von rd. 11,0 Mio. € und für 2023 in Höhe von rd. 10,8 Mio. € sind u.a. Aufwendungen für Mieten, Versicherungen, Fernsprechentgelte, Öffentlichkeitsarbeit, EDV-Aufwand, Fortbildungen, externe Gutachten, Gebäudereinigung, externe Beratungsleistungen und externe Unterstützungen enthalten.
Daneben sind in dieser Position auch die städtischen Verrechnungen mit rd. 5,1 Mio. € in 2022 und 2023 enthalten.






1.1.2.2 Ertragsarten

Die Erlöse aus den öffentlich-rechtlichen Erträgen belaufen sich auf rd. 69,7 Mio. € in 2022 und rd. 70,6 Mio. € in 2023. In dieser Position sind sämtliche Gebühren enthalten. Bei den Abfallgebühren ist eine geplante Erhöhung von 5,1 % in 2022 und weiteren 5,8 % in 2023 berücksichtigt. Ebenso sind in dieser Position die Auflösungen der Gebührenüberschüsse aus Vorjahren enthalten. In 2022 rd. 3,5 Mio. € und 2023 rd. 1,1 Mio. €.

Unter der Position Erlöse aus Kooperationen sind für 2022 rd. 20,5 Mio. € und für 2023 rd. 20,8 Mio. € die Erstattungen der Kooperationspartner Landkreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis für die Abfallverbrennung in Stuttgart-Münster enthalten. Die LHS ist Vertragspartner der EnBW und übernimmt zunächst sämtliche Kosten für die Verbrennung bei der EnBW. Anteilig, nach gelieferter Tonnage, werden die anteiligen Kosten an die Kooperationspartner weiter verrechnet. Auch die Kooperationserlöse unterliegen einer Preisgleitklausel.

Die Erlöse der Stadt Stuttgart betragen in 2022 und in 2023 rd. 9,6 Mio. €. Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die Fahr- und Werkstattleistungen der beiden Hilfsbetriebe „Fahrbetrieb“ und „Werkstatt“.

Für die Betriebsbereiche „Straßenreinigung/Winterdienst“ und „Öffentliche Toilettenanlagen“ erhält die AWS unter der Position Leistungsentgelte Stadt Stuttgart für seine erbrachten Leistungen einen Kostenersatz durch die Stadt.
Dieses beträgt für den Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ in 2022 rd. 30,7 Mio. € und in 2023 rd. 31,5 Mio. € (2021: rd. 28,1 €), für den Bereich „Öffentlichen Toilettenanlagen“ in 2022 rd. 2,8 Mio. € und in 2023 rd. 2,9 Mio. € (2021: rd. 2,3 Mio. €).

Die sonstigen Erlöse betragen rd. 9,7 Mio. € in 2022 und rd. 10,1 Mio. € in 2023. Diese Position enthält alle privatrechtlichen Erlöse insbesondere Reinigungs-, Papier-, und Deponieerlöse. Daneben sind auch die Benutzerentgelte für die ÖTAs, die Entgelte der „dualen Systembetreiber“ für die Mitbenutzung der grünen Tonnen, Mieterlöse aus der Vermietung von Dienstwohnungen und Unterkünften, sowie die Kantinenerlöse in dieser Position enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen in 2022 und 2023 rd. 0,3 Mio. €. In dieser Position sind insbesondere die Erlöse aus Anlagenabgängen, Unfallkostenersätzen und Mieterträgen ausgewiesen.

Die Umsätze der Betriebsbereiche untereinander („Innenumsätze“), vor allem aus den Betriebsbereichen Fahr- und Werkstattleistungen, werden unter der Ertrags- und Aufwandsposition „Bezug von Betriebsbereichen“ und „Aus Lieferung Betriebsbereiche“ konsolidiert in einer eigenen Spalte ausgewiesen. Diese Innenumsätze gleichen sich betragsmäßig innerhalb der AWS aus und werden nicht in die ausgewiesenen Gesamtbetriebserträge bzw. Gesamtbetriebsaufwendungen mit eingerechnet.










1.2 Sicht auf die einzelnen Betriebsbereiche


1.2.1 Straßenreinigung und Winterdienst

Der Betriebsbereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ ist für die Sauberkeit auf den Straßen und Geh- und Radwegen, soweit diese nicht in der Verantwortung Dritter stehen, verantwortlich.
Daneben erledigt dieser Betriebsbereich den Winterdienst innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS).
Die Finanzierung des Bereichs erfolgt überwiegend durch ein sogenanntes Leistungsentgelt (=Steuermittel), das dieser Bereich von der LHS erhält.
Einen geringeren Anteil an den Erlösen erhält der Bereich über Gebühren für die Reinigung der Reinigungszonen I und II, sowie über Entgelte für weitere Reinigungsleistungen (z.B. bei Festen und Veranstaltungen).
In 2022 beträgt das geplante Leistungsentgelt 30,7 Mio. €, in 2023 rd. 31,5 Mio. € (Plan-Leistungsentgelt 2021: 28,1 Mio. €).
Durch das geplante Leistungsentgelt hat der Betriebsbereich ein ausgeglichenes Ergebnis.
Anmerkung: Im Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ bleibt vereinbarungsgemäß ein Verlust von rd. 87.300 € für die Abschreibungskosten des Neubaus (2008) der Betriebsstelle AWS-6.2 („Mitte“) Heinrich-Baumann-Straße stehen.


Gründe für die Erhöhung gegenüber 2021 sind:



1.2.2 Abfallentsorgung

Der Betriebsbereich „Abfallentsorgung“ ist ein Bereich der Daseinsvorsorge. Er ist zuständig für die Abholung von rd. 278.000 Müllbehälter der Größen 60l bis 1.100l (Statistik 2020) für Restabfall, Altpapier und Bioabfall im Stadtgebiet der LHS.
Daneben werden „Großbehälter“, sogenannte „Großanfallstellen“, durch Containerfahrzeuge der AWS abgefahren.
Die AWS betreibt fünf Wertstoffhöfe im Stadtgebiet der LHS.
Zusätzlich werden noch weitere Leistungen, wie z.B. „Sperrmüllabfuhr“, „Grüngutentsorgung“, „Problemstoffentsorgung“, „Christbaumsammlung“, „Wilder Müll“ erbracht.

Herausforderungen:

Bei den Abfallgebühren sind in den Wirtschaftsplänen Gebührenerhöhungen in der Größenordnung von 5,1 % in 2022 und weiteren 5,8 % in 2023 berücksichtigt. Die Entscheidung über die tatsächliche Gebührenentwicklung trifft der Gemeinderat im Rahmen der hierzu vom AWS zu erstellenden Abfallgebührenvorlagen.

Wesentliche Gründe für die Gebührenerhöhungen sind:



1.2.3 Mineralische Deponie

Der Betriebsbereich „Mineralische Deponie“ ist die letzte Entsorgungsmöglichkeit für mineralischer Abfälle im Stadtgebiet der LHS. Daher wird versucht eine möglichst langfristige wirtschaftliche Nutzung zu erreichen.
In 2020 wurden rd. 68.000 to mineralische Abfälle angeliefert.
Der Betriebsbereich erzielt in 2022 einen geplanten Überschuss in Höhe von rd. 12 T€ und in 2023 in Höhe von rd. 19 T€.



1.2.4 Öffentliche Toilettenanlagen

Der Betriebsbereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ unterhält im Stadtgebiet der LHS 71 Toilettenanlagen (Statistik 2020).
Die Finanzierung des Bereichs erfolgt überwiegend durch ein sogenanntes Leistungsentgelt (=Steuermittel), das dieser Bereich von der LHS erhält.
Einen geringeren Anteil an den Erlösen erhält der Bereich durch Benutzerentgelte und weitere Erlöse (z.B. für Reinigungsleistungen).
In 2022 beträgt das geplante Leistungsentgelt rd. 2,8 Mio. €, in 2023 rd. 2,9 Mio. € (Plan-Leistungsentgelt 2021: 2,3 Mio. €).
Durch das geplante Leistungsentgelt hat der Betriebsbereich ein ausgeglichenes Ergebnis

Aufgrund eines neuen Konzepts sollen die vorhandenen Automatik-Toiletten ab 2022 durch neue Toilettenanlagen ersetzt werden.

Da die konventionellen Toilettenanlagen der AWS teilweise älteren Datums sind, sind teilweise größere Instandhaltungsmaßnahmen notwendig.

Gründe für die Erhöhung gegenüber 2021 sind:
Daneben gibt es zahlreiche weitere Positionen, die sich entweder positiv oder negativ auf die Gebühren auswirken.



1.2.5 Fahrbetrieb

Der Betriebsbereich „Fahrbetrieb“ ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen voll kostendeckend innerhalb des AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der LHS verrechnet und sich damit selbst tragen sollte.
Der Bereich betreut rd. 1.300 (Statistik 2020) Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Geräte.

Im Zuge des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ werden bei Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen, soweit technisch möglich, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben beschafft. Die höheren Anschaffungskosten der Elektrofahrzeuge sollten aus dem städtischen Fonds (300 T€) und über einen Zuschuss des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) ausgeglichen werden.

Aufgrund der Sanierung von drei Treibstofftanks der Tankstelle auf dem Gelände Heinrich-Baumann-Straße 4 (rd. 650 T€ in 2022 und 2023), diese war bereits im Wirtschaftsplan 2020/2021 geplant, konnte aber nicht realisiert werden, zusätzlicher Stellenanteile und Tariferhöhungen, höheren KFZ-Versicherungskosten wird in 2022 und 2023 damit gerechnet, dass die kalkulatorischen Zinsen nicht mehr in vollem Umfang verdient werden können.



1.2.6 Werkstatt

Der Betriebsbereich „Werkstatt“ ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen voll kostendeckend innerhalb der AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der Stadt verrechnet und sich selbst tragen sollte.
Zum überwiegenden Teil finanziert sich die „Werkstatt“ über die Leistungen, die sie in Form von KFZ – Reparaturen für den „Fahrbetrieb“ erbringt.

Als größter Nutzer des Areals Heinrich-Baumann-Straße 4 ist der Bereich „Werkstatt“ am meisten von Instandhaltungskosten von den allgemeinen Kosten des Gebäudes der Heinrich-Baumann-Straße 4 betroffen.




2. Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung (Anlage 3)


Im Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung sind die Ausgabenerfordernisse und Deckungsmöglichkeiten bis zum Jahr 2025 dargestellt.

Das zur Finanzierung des „Verbrennungsvertrags“ in 2005 aufgenommene Annuitätendarlehen wird in 2022 mit 5,0 Mio. € und 2023 mit 5,2 Mio. € getilgt



3. Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität (Anlage 4)

Zur Finanzierung der Rückstellungen lt. Gutachten für die Deponien, sind in einem Fonds Ende 2021 voraussichtlich rd. 57,0 Mio. € angelegt.
Zur Finanzierung von Fahrzeugbeschaffungen und zur Finanzierung von Baumaßnahmen sind bisher (2021) Kredite bei der LHS von rd. 20,5 Mio. € aufgenommen worden. In 2021 sollen voraussichtlich weitere 8,0 Mio. € an Krediten für Baumaßnahmen aufgenommen werden.



4. Investitionsmaßnahmen 2022/23 (Anlage 5)


In 2022 sind insgesamt Investitionen in Höhe von 50.525.500 € und in 2023 in Höhe von 31.605.000 € geplant.

Schwerpunkte in beiden Wirtschaftsjahren bilden nach wie vor der Bau einer Bioabfallvergärungsanlage, der Umbau von Betriebsstellen im Rahmen der Neukonzeption der Betriebsstellen, sowie die Investitionen in den Fuhrpark. Für den Fuhrpark sind in 2022 und 2023 Investitionen von zusammen rd. 15,4 Mio. € geplant.
Zusätzlich müssen aus Vorjahren noch rd. 8,3 Mio. € für die Beschaffungen von Fahrzeugen berücksichtigt werden. Diese wurden in den Wirtschaftsplänen 2020/2021 genehmigt, die Beschaffung hat sich jedoch verzögert.

Das gesamte Volumen der aktuell anstehenden Baumaßnahmen beträgt inklusive der bisher angefallenen Kosten rd. 108 Mio. €.

Aus unterschiedlichen Gründen kommt es zu Verzögerungen und zu steigenden Kosten bei den Baumaßnahmen:

Die größten Gesamtplan- Gesamtplan-
Maßnahmen Kosten WiPla 2020/2021 WiPla 2022/2023 Termin alt Termin neu

BSt Gingener Str. 18,5 Mio. € 19,3 Mio. € 2023 2023
(GRDrs 679/2018)

BSt Burgholzstr. 11,4 Mio. € 13,9 Mio. € 2023 2025
(GRDrs 679/2018)


BSt Leobener Str. 5,0 Mio. € 6,0 Mio. € 2023 2026

Biovergärung (incl.Grundstück) 22,9 Mio. € 32,0 Mio. € 2021 2021
(GRDrs 492/2015, GRDrs 1021/2018)

Gebäude Deponie 2,3 Mio. € 3,3 Mio. € 2021 2024

BSt Bruno-Jacoby-Weg 15,0 Mio. € 20,0 Mio. € 2024ff 2026ff
(GRDrs 463/2017)

Erneuerung 27 ----- 5,0 Mio. € ---- 2025
Toilettenanlagen

HB4 / Bau 4 ----- 8,5 Mio. € ---- 2025


Dem Wirtschaftsplan 2022/2023 wurden die aktuellen Plan-Kosten zugrunde gelegt. Eine Übertragung aus dem Wirtschaftsplan 2020/2021 findet bei den Baumaßnahmen nicht statt. In der Anlage 5 sind die bisher bereitgestellten Mittel, bis einschließlich 2021 (Prognoseansätze), dargestellt.
Für Fahrzeugbeschaffungen wurden in 2022 1,1 Mio. € und in 2023 1,1 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt, die jeweils im Folgejahr fällig werden. Für mehrjährige Baumaßnahmen werden jeweils die Beträge als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt, deren Kassenwirksamkeit im Folgejahr geplant ist. D.h. in 2022 rd. 7,0 Mio. € und in 2023 rd. 0,8 Mio. €.

Zur Finanzierung der Investitionen (Anlage 2).

Die geplanten Kredite in Höhe von rd. 53,5 Mio. € (2022) und rd. 25,3 Mio. € (2023) werden mit einem Zinssatz in Höhe von 1,0 % (Fahrzeuge) bzw. 1,5 % (Baumaßnahmen) geplant.
Die Finanzierung der Aufwendungen im Deponiebereich soll durch entsprechende Entnahmen aus dem Rekultivierungsfonds erfolgen.

Das im Jahr 2005 auf dem Kreditmarkt aufgenommene Darlehen im Zusammenhang mit dem neuen Entsorgungsvertrag der Abfallverbrennungsanlage Münster wird über eine zwanzigjährige Laufzeit planmäßig getilgt.

Weitere Einzelheiten hierzu können der als Anlage 7 beigefügten Kreditübersicht entnommen werden.



5. Stellenübersicht (siehe Anlagen 6a – 6d)


Stellenübersicht

Die Anzahl der Planstellen des AWS beträgt im Wirtschaftsjahr 2022 und 2023 insgesamt 1028,77 Stellen, davon 1012,27 Beschäftigten- und 16,5 Beamtenstellen.


Wirtschaftsjahr 2022


1. Stellenstreichungen


-Bereich AWS-1-



1.1) Sachgebiet Verwaltung/Organisation

Abgabe von Stellenanteilen zur Schaffung einer Stelle im Ref T.


Streichung von Stellenanteilen bei AWS-1 0,35 Stelle EG 12 gegen Schaffung von Stellenanteilen bei AWS-7.



2. Stellenschaffungen


-Bereich AWS-1-


2.1) Verwaltung

Zur Entlastung und Unterstützung der Führungskräfte in der Abteilung AWS-1 im Bereich administrativer Aufgaben. Bisher ist keine Stelle vorhanden.



2.2) Reinigungskräfte

Die Bedarfserhöhung an Reinigungskräften für die Gebäudereinigung resultiert aus der Berechnung des Liegenschaftsamts unter Zugrundelegung der zu reinigenden Flächen. In diesem Bereich werden insbesondere leistungsgeminderte Mitarbeitende aus den Fachabteilungen leidensgerecht weiterbeschäftigt.



2.3) Personalverwaltung

Aufgabenmehrung aufgrund der Erhöhung der Mitarbeitendenzahl im AWS. Durch die gewerbliche Prägung des Betriebes und der damit verbundenen hohen tätigkeitsspezifischen körperlichen Belastungen besteht ein erhöhter Beratungs-, Auskunfts- und Bearbeitungsaufwand in der Personalverwaltung. Des Weiteren begründet sich die Aufgabenmehrung durch die Einführung des Tax Compliance Management Systems (TCMS) (Rundschreiben Nr. 011/2021 vom 08.06.2021).



2.4) Gesundheitsmanagement

Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements soll die Unfall- und Krankheitsquote gesenkt werden. Die Kolonnentrainer/innen sollen bewirken, dass bei der Aufgabenerledigung sicherer und gesundheitsgerechter gearbeitet wird und hierdurch eine Reduktion von arbeitsbedingten Erkrankungen bzw. einer Vermeidung von Arbeitsunfällen folgt.








-Bereich AWS-2-


2.5) Controlling

Entsprechend den Anforderungen in der Vergangenheit ist das Sachgebiet AWS-2.1 mit Personal ausgestattet um diese Aufgaben abzuarbeiten. Die stetige Zunahme der Aufgaben führen bereits jetzt zu Personalengpässen. Die Erstellung der Wirtschaftspläne, die Überwachung der Investitionsansätze, die Vertretung von Aufgaben im Rechnungsworkflow werden neben zahlreichen anderen Aufgaben von der Sachgebietsleitung übernommen. Die Anforderungen an diese Aufgaben können inzwischen nur noch im zeitlich zur Verfügung stehenden Rahmen erledigt werden.


Zur Aufrechterhaltung geordneter Abläufe, für Projektarbeiten, für Mitarbeit an der Erstellung der Wirtschaftspläne, für die Übernahme von Aufgaben im Rechnungseingangsworkflow und für die Kontrolle der Investitionsbudgets ist eine zusätzliche Stelle erforderlich.


2.6) Materialwirtschaft

Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Ausschreibungsdurchführung ist eine personelle Unterstützung durch einen eigenständigen Vergabesachbearbeiter/in notwendig. Dieser/diese kann die anfallenden sachbearbeitenden Aufgaben und die ständige Vertretung des Sachgebietsleiters übernehmen. Die zusätzliche Stelle ermöglicht es, Beschaffungsverfahren nach Meldung durch die Bedarfsstellen zeitnah durchzuführen. Bei Abwesenheit des Sachgebietsleiters ist die Vertretung und Weiterbearbeitung laufender Vorgänge sichergestellt. Eine Vertretung des Sachgebietsleiters durch die Abteilungsleitung wäre somit obsolet.


2.7) IT – Digital Mover

Der unumgängliche technologische Wandel und die damit einhergehende Digitalisierung stellt den bisher größten zu bewältigenden Transformationsprozess für die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart dar. Dafür bedarf es eines umfassenden Transformationsprogramms, das den Wandel in der Verwaltung aktiv im Sinne eines Veränderungsprozesses gestaltet. Digital MoveS ist daher als kontinuierlicher Verbesserungsprozess angelegt. Die zugrundeliegende Strategie und die Handlungsfelder werden innerhalb dieses Prozesses weiterentwickelt und verbessert. Bis zum Jahr 2025 will die LHS den Transformationsprozess zu einer modernen, digitalen Stadtverwaltung umgesetzt haben. Einzelne Bausteine müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bereits früher umgesetzt werden - das Onlinezugangsgesetz (OZG) beispielsweise bis Ende 2022.

Digital MoveS ist die Basis. Eine "smarte" Stadtverwaltung ist die Grundvoraussetzung für die Entwicklung hin zu einer zukunftsfähigen "smarten" Stadt. Ein in jedem Amt/EB angesiedelter sogenannter Digital Mover soll diesen Transformationsprozess begleiten und steuern.

Der hierzu notwendige Digital Mover ist bereits bei der Stadtverwaltung eine etablierte Einrichtung in vielen Ämtern. Der AWS hat diesbezüglich bisher noch keinen Personalbedarf gemeldet und holt dies mit diesem Stellenantrag nun nach.


-Bereich AWS-3-


2.8) Behälterverwaltung

Erhöhung des Verwaltungsaufwands durch steigende Behälterzahlen.



2.9) Auskunftswesen

Zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit des AWS für die Bürgerinnen und Bürger der LHS ist daher die Schaffung einer weiteren Stelle für den Kundenservice notwendig.


-Bereich AWS-4-


2.10) Wertstoffhöfe

In den letzten Jahren haben – unabhängig von der Corona Pandemie – die Anzahl der täglichen Anlieferer sowie die Mengen der abgegebenen Wertstoffe deutlich zugenommen. Zugleich ist der Sortier- und Trennaufwand, durch Gesetzesänderungen und der damit verbundenen Annahme weiterer Stoffgruppen, erheblich größer geworden. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, ist die Erhöhung der Regelbesetzung erforderlich.



2.11) Betriebshof- und Anlagenplanung

Aktuell laufen folgende Planungs- und Bauprojekte: Die Sanierung des Sanitärtraktes in Bau 2 der Heinrich-Baumann-Straße, der Bau von zwei Garagen in der Leobener Straße und auf dem Wertstoffhof Einödstraße, Bodensanierungen auf den Wertstoffhöfen Hemminger Straße und In den Entenäckern, die Notsanierung der Stromversorgung der Betriebsstelle Leobener Straße, der Neubau der Containeranlage auf dem Wertstoffhof Burgholzstraße, die Betreuung der Baumaßnahme zum Neubau des Reitzensteinkanals, Sanierung des Stegs der AVA, der Neubau ÖTA Lindenschulviertel sowie die derzeitige Planung der 27 neuen Automatiktoiletten (bis die dafür vorgesehene Stelle bei AWS-6 besetzt ist). Weitere Planungs- und Bauaufgaben sind bereits in Vorbereitung. Diese Aufgaben sind mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewerkstelligen. Eine Schaffung einer neuen Stelle sowie die Verlängerung einer bereits bestehenden Stelle im Bereich Betriebshof- und Anlagenplanung sind deshalb dringend erforderlich.



-Bereich AWS-5-


2.12) Sperrabfall – Entsorgung enge Straßen

Auf dringenden Wunsch von Amt 36 und im Rahmen des Projekts „Saubere Stadt“ soll eine dauerhafte Ergänzung der bereits existierenden Sperrabfallabfuhr zur Beseitigung von Sperrabfallablagerungen in kleinen, engen Straßen und für deren Abtransport die Regelsperrabfallabfuhr nicht ausgerüstet ist eingereicht werden



2.13) Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit

Die arbeitssicherheitstechnischen Belange des AWS sind in der Abfallwirtschaft sowie in der Straßenreinigung so spezifisch geworden, dass eine örtliche Ansiedlung einer Fachkraft beim AWS erforderlich wird. Die rasche Bewertung von Gefährdungen in Verbindung mit komplexen Neuerungen/Veränderungen in der Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätetechnik in der Abfallwirtschaft/Straßenreinigung/Werkstatt ist zwingend und ständig erforderlich. Dafür wird eine Stelle benötigt, die aktiv in die Umsetzung der geforderten Senkung der Krankenquote eingebunden wird und diesbezüglich flankierende Maßnahmen beständig begleiten.

-Bereich AWS-6-


2.14) Überwachung der Winterdienstunternehmer

Zur Überwachung der Leistungen der Winterdienstunternehmer sowie für die Schulung und begleitende Anleitung der Mitarbeiter des AWS in Bezug auf die Arbeitssicherheit, werden Aufseher benötigt. Jeder Betriebsstelle soll ein Aufseher zugeordnet werden.



2.15) Sachgebietsleitung Öffentliche Toilettenanlage

Ausgliederung des Bereichs Öffentliche Toilettenanlage aus der Betriebsstelle AWS-6.4 in ein eigenes Sachgebiet in der Abteilung AWS-6.


-Bereich AWS-7-

2.16) Alternative Antriebe

Schaffung gegen Streichung 0,35 Stelle EG 12 bei AWS-1.1 (Bezug Punkt 1.1 oben).



2.17) Verkehrszeichenorientierung

Der Bereich Verkehrszeichenorientierung (VZO) hat als Bestandteil des Sachgebietes AWS-7.1 seinerseits ebenfalls erhebliche Aufgabenzuwächse erfahren und an Bedeutung zugenommen. Folgende aktuelle Schwerpunktaufgaben sind zu nennen:
Die Leitungsspanne des Sachgebietes AWS-7.1 ist zu groß und das Aufgabenportfolio zu umfangreich. Unter den aktuell gegebenen organisatorischen Umständen können die an die Sachgebietsleitung zu stellenden Anforderungen sowohl im Hinblick auf die fachliche Aufgabenerledigung wie auch unter dem Gesichtspunkt der Personalführung (Fürsorgepflicht) nicht mehr vollumfänglich erbracht werden. Der Bereich Verkehrszeichenorientierung soll in ein eigenständiges Sachgebiet AWS-7.4 innerhalb der Abteilung AWS-7 überführt werden. Die Leitung des Sachgebietes AWS-7.1 erfährt durch diese organisatorische Maßnahme die erforderliche Entlastung. Bisher nicht vollumfänglich zu erfüllende Leitungsaufgaben wie etwa die Teilnahmen an Besprechungen und Vor-Ort-Terminen, das zügige Herbeiführen von Entscheidungen und die Umsetzung terminlich gebundener Projekte werden künftig gewährleistet. Der künftigen Sachgebietsleitung obliegen dann für die Verkehrszeichenorientierung u.a. die Kostenverantwortung, die Budgetüberwachung und die Abstimmung mit dem Tiefbauamt. Der Personalbestand des künftigen Sachgebiets umfasst dann neben der Sachgebietsleitung insgesamt 26 Mitarbeiter/innen (2 Meister/innen, 3 Sachbearbeiter/innen, 2 Vorarbeiter/innen und 19 Handwerker/innen).






2.18) Werkstattbetrieb

Der/Die Ausbildungsmeister/in wird zur umfangreichen Betreuung und Schulung der Auszubildenden im Bereich Kraftfahrzeugmechatroniker/in in Theorie und Praxis im Betrieb zwingend notwendig.


Die anstehende massive Erhöhung des Fahrzeugbestandes und die daraus resultierende Steigerung des Instandsetzungsbedarfes erfordert eine entsprechende Anpassung der Personalausstattung im Werkstattbereich. So wird etwa der Bestand der zu betreuenden Kehrmaschinen (Kema) nahezu verdoppelt. Der Personalmehrbedarf schlägt sich aufgrund der im Vergleich zu den konventionellen Kfz (PKW, Transporter) umfangreicheren Ausstattung der Nutz- und Sonderfahrzeuge (ASF, WiDi-Fahrzeuge, Kemas) in diesem Bereich besonders nieder. Für die Bereiche LKW und Kema wird daher 1 zusätzliche Kfz-Mechatroniker/innen-Stelle benötigt.


Wirtschaftsjahr 2023


1.Stellenstreichungen

Keine.


2. Stellenschaffungen

keine



6. Kassenkredite 2022/2023

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf rd. 20% der Betriebs- und Finanzerträge festgelegt. Dies entspricht im Plan-Jahr 2022 rd. 29,2 Mio. € und im Plan-Jahr 2023 rd. 29,6 Mio. €.





zum Seitenanfang
Anlage 2a Erfolgsübersicht 2020.pdfAnlage 2a Erfolgsübersicht 2020.pdfAnlage 2b Erfolgsübersicht 2021.pdfAnlage 2b Erfolgsübersicht 2021.pdfAnlage 2c Erfolgsübersicht 2022.pdfAnlage 2c Erfolgsübersicht 2022.pdfAnlage 2d Erfolgsübersicht 2023.pdfAnlage 2d Erfolgsübersicht 2023.pdfAnlage 2e - Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung.pdfAnlage 2e - Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung.pdfAnlage 3 - Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung.pdfAnlage 3 - Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung.pdfAnlage 4 - Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität.pdfAnlage 4 - Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität.pdfAnlage 5 - Gesamtdarstellung der Investitionen.pdfAnlage 5 - Gesamtdarstellung der Investitionen.pdfAnlage 6a - Stellenübersicht 2022 Beschäftigte.pdfAnlage 6a - Stellenübersicht 2022 Beschäftigte.pdfAnlage 6b - Stellenübersicht 2022 Beamte.pdfAnlage 6b - Stellenübersicht 2022 Beamte.pdfAnlage 6c - Stellenübersicht 2023 Beschäftigte.pdfAnlage 6c - Stellenübersicht 2023 Beschäftigte.pdfAnlage 6d - Stellenübersicht 2023 Beamte.pdfAnlage 6d - Stellenübersicht 2023 Beamte.pdfAnlage 7 - Kreditübersicht.pdfAnlage 7 - Kreditübersicht.pdf