Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 1200-01
GRDrs 355/2019
Stuttgart,
04/26/2019



Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in Stuttgart (Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung - StrAnlPoVO -)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
08.05.2019
09.05.2019



Beschlußantrag:

Der Neufassung der „Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in Stuttgart (Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung - StrAnlPoVO -) wird gemäß § 15 Abs. 2 Polizeigesetz Baden-Württemberg zugestimmt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden treten gemäß § 17 Abs. 1 Polizeigesetz spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Die Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung vom 15.07.1999 trat am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt vom 29.07.1999 in Kraft und verliert daher mit Ablauf des 29.07.2019 ihre Gültigkeit. Es ist daher erforderlich, die Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung neu zu erlassen.

Die Verwaltung hat unter Beteiligung der betroffenen Fachämter die Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung überarbeitet und der veränderten Sach- und Rechtslage angepasst. Zudem wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung an die Grünflächensatzung vom 16.07.2015 anzugleichen.

Als neuer Tatbestand wurde eine Regelung zur Bereitstellung von Wertstoffen (Gelbe Säcke) in der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung aufgenommen. Die Aufnahme der Regelung war aus Sicht der Verwaltung geboten, um der zunehmenden Problematik zu begegnen, dass Gelbe Säcke mehrere Tage vor dem Abholungstermin im öffentlich Verkehrsraum bereitgestellt werden. Wie die zahlreichen, an die Verwaltung gerichteten Beschwerden belegen, führt die unsachgemäße Lagerung der Wertstoffe nicht nur zur Beeinträchtigung des Stadtbildes, sondern auch zur Zunahme der Ratten- und Ungezieferpopulation.


Die Neufassung der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung wurde auch mit dem Polizeipräsidium Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg als Eigentümer der Schlossgartenanlagen abgestimmt.


Finanzielle Auswirkungen

Der Erlass der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Stuttgart.




Beteiligte Stellen

Referate AKR und T






Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Text Neufassung der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung


<Anlagen>



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