Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
254
5
Verhandlung
Drucksache:
1024/2013
GZ:
StU
Sitzungstermin:
19.12.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Sanierung Vaihingen 2 -Kelterberg-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.12.2013, nicht öffentlich, Nr. 587
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.12.2013, öffentlich, Nr. 601
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 12.11.2013, GRDrs 1024/2013, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 19.12.2013 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Vaihingen 2 -Kelterberg- beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2 -Kelterberg- vom 04.02.1999 wird aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 06.11.2013. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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