Lfd. Nr. | Anregungen | Stellungnahme
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung | Berücksichtigung |
1
10.12.07
| Amt für Umweltschutz
1.1 Untere Wasserbehörde
Plangebiet liegt nicht im Heilquellenschutzgebiet. Bitte diesen Hinweis streichen.
1.2 Altlasten/Schadensfälle
Im Geltungsbereich liegen nach Information Altlasten (ISAS) keine Altlasten/Schadensfälle.
Wird bei Erdarbeiten verunreinigter Bodenaushub angetroffen, so ist unverzüglich die Wasserbehörde zu benachrichtigen.
1.3 Abwasserbeseitigung
Die vorgesehene Teilversickerung des unverschmutzten Niederschlagswassers über Mulden-Rigolen-Systeme mit Überlauf in die öffentliche Kanalisation wird begrüßt.
Auch bei schlechten Durchlässigkeitswerten des Bodens ist diese Maßnahme aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvoll, da es durch die Kombination von Retention - Verdunstung - Versickerung, insbesondere bei kleineren Regenereignissen zu keinerlei Abflüssen in die Kanalisation kommt.
Wir empfehlen, die Planung und Dimensionierung der Anlage einem in dieser Materie erfahrenen Ingenieurbüro zu übertragen.
1.4 Landschaftspflege und Naturschutz
Auf „Umweltbelange“ zum Thema „Tiere und Pflanzen“ ist der 2. Absatz zu streichen. Die zitierte Aussage des Amtes 36 ist keine Begründung, um diesen Belang abzuhandeln.
Textvorschlag:
Es liegen keine weitergehenden Kenntnisse über Vorkommen besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten in diesem Gebiet vor. Eine vertiefende Untersuchung der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten wird daher nicht für erforderlich gehalten.
1.6 Stadtklimatologie
Gegen die Planung und ihre Begründung, insbesondere gegen Art und Maß der baulichen Nutzung, bestehen aus Sicht der Stadtklimatologie keine Bedenken, auch werden von uns keine Anregungen vorgebracht.
1.7 Energie
Hinweis auf die Energiesparverordnung.
1.8 Bodenschutz
Auf der Grundlage der Methode des Bodenschutzkonzeptes (BOKS) ergibt dies für den Bereich des Bebauungsplanes zum gegenwärtigen Planungsstand einen Verlust von 0,6 Bodenindexpunkten. | Die Begründung wurde korrigiert.
Wurde in die Begründung aufgenommen.
Wurde unter 4. Hinweise im Text aufgenommen.
Aus Sicht der Stadtentwässerung (SES) ist eine vorgesehene Teilversickerung von Niederschlagswasser in diesem Baugebiet nicht wirtschaftlich und ökologisch wenig sinnvoll.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Mischverfahren. Um bei Teilflächen wie z.B. bei Dächern das Regenwasser versickern zu können, wäre eine getrennte Regenwasserleitung notwendig, deren Überlauf wieder in den Mischwasserkanal geht (doppelte Leitungsführung). Der Baugrund ist wenig durchlässig, deshalb müssten große Retentionsflächen zur Verfügung gestellt werden. Diese sind im Baugebiet nicht vorhanden.
Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser sind vorgeschrieben.
Eine Konkretisierung ist erfolgt und in Ziffer 5.7 der Begründung dargestellt.
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Es werden keine städtebaulichen Verträge abgeschlossen, aber in Kaufverträgen werden die städtischen Vorgaben zur Energieeinsparung berücksichtigt.
Wurde in die Begründung aufgenommen.
| Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
-----
Ja
Ja
|
2
09.11.07 | Deutsche Telekom
Es wird um Rücksicht auf vorhandene Telekommunikationslinien gebeten. Es wird insbesondere auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ hingewiesen.
Es wird darum gebeten, auf die vorhandenen Anlagen Rücksicht zu nehmen und die Planung so zu ändern, damit eine Verlegung von Anlagen nicht notwendig ist.
Es wird um eine früheste mögliche Information über Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen gebeten. | Der Anregung wird entsprochen und es wird entsprechend verfahren.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. | Ja
Ja |
3
23.10.07
| EnBW Regional AG, Regionalzentrum Stuttgart
Die Versorgung des Areals mit Wasser und Energie ist gesichert. Eine Erdgasversorgung kann bei gegebener Wirtschaftlichkeit angeboten werden.
Die geplanten 3 Baumstandorte (südlich Poppenweilerstraße lehnen wir ab da der Abstand zwischen Baumstandort und Leitungen (Gas und Wasser) zu gering ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass vor Baubeginn eine Koordinierung aller Leitungsträger erforderlich ist.
Die Leitungungsrechte sind auch auf die EnBW Regional AG zu übertragen.
Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen.
Für das Neubaugebiet ist im Zuge der Erschließung die Einrichtung einer Straßenbeleuchtung erforderlich.
Die Planung und Projektierung ist mit der LHS - Stuttgart (TBA) abzustimmen. | Es werden Bäume an der Poppenweilerstraße gepflanzt. In Anbetracht des geringen Abstandes zu den Versorgungsleitungen sind technische Vorkehrungen zum Schutz (Wurzelschutz) vorgesehen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, und es wird entsprechend verfahren.
Das Leitungsrecht ist zugunsten der Stadt und der Ver- und Entsorgungsträger festgesetzt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, und es wird entsprechend verfahren. | Ja
Ja
Ja
Ja
|
4
28.11.07 | Gesundheitsamt
Keine Einwände oder Anregungen.
Bezüglich des Prüfauftrages an 36 (Punkt 3 - Geltendes Recht, andere Planungen in der Begründung) wird vorausgesetzt, dass hierbei ermittelte Erkenntnisse bei der weiteren Planung Beachtung finden. | Die Begründung ist entsprechend ergänzt. | Ja
|
5
24.10.07 | Handwerkskammer Region Stuttgart
Keine Bedenken und Anregungen. | | --- |
6 | Industrie- und Handelskammer, Region Stuttgart
Keine Bedenken und Einwände gegen das Vorhaben.
Um Informationen über den Verlauf der weiteren Planung wird gebeten. | | Ja |
7
26.10.07 | Kabel BW
Keine Einwände, Bedenken oder Anregungen
Es handelt sich hierbei um ein von uns erschlossenes Gebiet.
Wie eine Erschließung des Gebietes erfolgen kann, werden wir in Absprache mit dem Erschließungsträger festlegen.
Bitte beteiligen Sie uns am weiteren Verfahren. | Es wird entsprechend verfahren. | Ja
|
8 | Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg
Keine Anregungen. | ---------- | --- |
9 | Naturschutzbeauftragter
Keine Anregungen. | ---------- | --- |
10
26.11.07 | Regierungspräsidium Stuttgart
Denkmalpflege
Keine Anregungen.
Straßenwesen und Verkehr
Keine Anregungen.
Raumordnung
Keine Bedenken.
Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gebeten dem Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des Planes eine Mehrfertigung davon zugehen zu lassen.
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Die Luftbildauswertung ergab Anhaltspunkte, die es erforderlich machen, dass weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Über eventuell festgestellte Blindgängerverdachtspunkte hinaus kann zumindest in den bombardierten Bereichen das Vorhandensein weiterer Bombenblindgänger nicht ausgeschlossen werden. In bombardierten Bereichen und Kampfmittelverdachtsflächen sind i. d. R. flächenhafte Vorortprüfungen zu empfehlen. | ----------
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Es wird entsprechend verfahren.
Der Anregung wird gefolgt, der Hinweis wurde aufgenommen. | ---
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---
Ja
Ja
|
11
22.11.07 | Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
Keine Anregungen. | ---------- | --- |
12
06.12.07 | Verband Region Stuttgart
Anregungen zur weiteren Trassenführung der Stadtbahn nach Norden (Möglingen / Kornwestheim). | Diese Anregungen sind für dieses Verfahren nicht relevant. | --- |
13
12.11.07 | Stuttgarter Straßenbahnen AG
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch nach Beendigung des Straßenbetriebes die Wendeschleife für die gesamte Bauzeit der U15 bis zu deren geplanten Inbetriebnahme im Dezember 2010 für den Ersatzbusverkehr U15 E und die Buslinie 412 als Wendemöglichkeit benötigt wird.
Diese Wendemöglichkeit wird für die SSB-Busse auch noch benötigt, wenn im Bereich der JVA eine Wendemöglichkeit der Buslinie 412 geschaffen wird. Der Grund hierfür sind an der Schleife vorhandene Fahrertoiletten, die an der JVA nicht zur Verfügung stehen. | Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Ein provisorischer Standort für den Betriebsraum mit Fahrertoilette konnte gemeinsam mit der SSB gefunden werden. Dieser befindet sich nördlich der Poppenweilerstraße auf künftig im neuen Bebauungsplan festzusetzen- der Stellplatzfläche. | Ja
Ja |
Anregungen | Stellungnahme
Amt für Stadtplanung und
Stadterneuerung | Be-
rück-sichti
gung |
Amt für Umweltschutz
Menschen und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt
Aktuelle Verkehrsdaten der Poppenweilerstraße sollen erhoben und an das Amt für Umweltschutz weitergeleitet werden.
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
Zur Erfassung dieser Schutzgüter sollten externe Gutachter eingeschaltet werden, die die bedrohte Population (Mauersegler, Fledermäuse u. a.) dann erfassen.
Das Erfordernis einer § 44 (BNatSchG) Untersuchung ist vorab zu prüfen.
Im Idealfall sollten die Gebäudeabstände zu erhaltenswerten
Bäumen um 1,0 m größer als deren Kronendurchmesser sein.
Ansonsten werden Neupflanzungen empfohlen.
Auf eine Prüfung des Erhalts der Bestandsbäume wird Wert gelegt.
Boden
Mögliche Verunreinigung (Öl-Tropfverluste) des Bodens, verursacht durch die Straßenbahnfahrzeuge an der Endhaltestelle sind zu prüfen.
Wegen der Versickerungsfähigkeit des Bodens ist ein Bodengutachten einzuholen. Die erfolgten Bohrungen für das Wohngebiet Sieben Morgen sind heranzuziehen.
Wasser
Das Gebiet liegt im Heilquellenschutzgebiet Bad Cannstatt
Zone 2.
Luft und Klima
Zur Ergänzung der Aussagen des Klimaatlasses ist die Thermalscanbefliegung hinzuzuziehen.
Landschaft
Keine Ergänzungen
Emissionen, Abfall, Abwässer und Energie
Keine Ergänzungen
Kultur- und sonstige Sachgüter
Keine Ergänzungen
Emissionen, Abfall, Abwässer und Energie
Das Amt für Umweltschutz gibt zu Bedenken, dass ein Regenwasserrückhaltebecken in den Außenanlagen des Kindergartens Sieben Morgen bereits besteht.
Eine Kraftwärmekopplung wird nur in Verbindung mit einem energieintensiven Handwerksbetrieb empfohlen.
Stattdessen werden Solaranlagen auf südorientierten Satteldächern erwogen. Die Abt. Energiewirtschaft ist zu beteiligen. | Der Anregung ist entsprochen worden.
Es liegen keine Erkenntnisse über das Vorkommen besonders bzw. streng geschützter Arten vor.
Für das Gesamtgebiet (incl. Stadtbahn) wurde im Auftrag der SSB eine tierökologische Relevanzprüfung durchgeführt. Auf weitere Untersuchungen wurde verzichtet, zumal in Anbetracht der isolierten Lage des Planungsgebietes lediglich mit allgemein häufigen, wenig störungsempfindlichen und anpassungsfähigen Arten zu rechnen ist.
Die Baumsubstanz wurde vor Ort überprüft. Mit der Lage der Baumöglichkeiten wurde auf bestehende Bäume nach Möglichkeit Rücksicht genommen; besonders erhaltenswerte Bäume außerhalb der Baufenster werden im Bebauungsplan festgesetzt.
Die gesamte Wendefläche im Schienenbereich der Endhaltestelle U 15 ist asphaltiert. Aufgrund der Oberflächenversiegelung wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht davon ausgegangen, dass trotz sichtbaren Ölflecken der Untergrund durch langjährige Öl-Tropfverluste der Straßenbahn tiefreichend verunreinigt ist.
Zur Klärung der Versickerungsfähigkeit des Bodens wurde eine Bodenuntersuchung vorgenommen, die eine Regenwasserversickerung aufgrund der geringen Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht empfiehlt.
Der Sachverhalt wurde geprüft, das Plangebiet liegt nicht im Heilquellenschutzgebiet.
Der Anregung wurde entsprochen.
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Der Textbaustein „Sammeln von Niederschlagswasser“ gem. § 74 (3) 2. LBO wurde in den Textteil des Bebauungsplans aufgenommen.
Passus Solartechnische Anlagen wurde unter Dachgestaltung im Textteil des Bebauungsplans aufgenommen. | Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
---
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---
Ja
Ja
|
Lfd. Nr. | Anregungen | Stellungnahme
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung | Berück-sich-tigung |
1
09.03.11 | Amt für Umweltschutz
Naturschutz und Landschaftspflege
Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken.
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung. Auf die vom Gemeinderat mit dem Beschluss des Kommunalen Umweltberichts am 06.11.2008 vorgegebene Maßnahme DM 3/07 verweisen wir besonders und bitten um Beachtung. Sie fordert u. a. die Wiedernutzung von Bestandsflächen unter Berücksichtigung ökologischer und grünplanerischer Belange. Auch auf die Maßnahme DM 39/07 wird hingewiesen. Dort werden Mindestgrünflächenanteile gefordert. Im vorliegenden Fall soll ein Mindestgrünflächenanteil von 60 Prozent eingehalten werden.
Es wird gebeten, die nachfolgenden Anregungen aufzunehmen:
- Erhaltung des Baumbestandes
Erhaltung und Prüfung des Baumbestandes auf seine Erhaltungswürdigkeit und Sicherung von weiteren Baumstandorten. Darstellung erhaltenswerter Bäume im Freiflächenplan. Die zu erhaltenden Bäume sind durch geeignete Schutzmaßnahmen (DIN 18920 ) während der Bauzeit zu sichern und langfristig zu erhalten.
- Verwendung des gebietsheimischen Saat- und Pflanzgutes
Verwendung des gebietsheimischen Saat- und Pflanzgutes aus dem Raum 7 „Süddeutsches Hügel- und Bergland“. Diese Festsetzung ist in den Freiflächengestaltungsplan aufzunehmen. Grundlage: Beschluss des Gemeinderates vom 22.04.2010 (GRDrs 193/2010).
- Gebietsheimische Gehölze
Verwendung gebietsheimischer Gehölze für -Neupflanzungen entsprechend der beigefügten Artenliste Gehölze, Darstellung der Zielarten im Freiflächengestaltungsplan.
- Wasserdurchlässige, begrünte
Verkehrsflächen
Festsetzungen von wasserdurchlässigen, begrünten Verkehrsflächen. Darstellung im Freiflächengestaltungsplan.
- Nistquartiere
Einbau von Quartierselementen
(z. B. spezielle Niststeine bzw. Fledermauskästen) für Gebäude bewohnende Tierarten bzw. eine entsprechende Traufgestaltung in den neuen Baukörpern. Pro 10 laufende Meter Fassade ist ein Nistquartier vorzusehen. Abweichend davon kann die erforderliche Anzahl von Quartierelementen auch kombiniert eingebaut werden. Auf die Schrift „Nistquartiere an Gebäuden“ des NABU 2002 wird verwiesen. Es soll ein erfahrenes Fachbüro eingeschaltet werden.
Energie
Hinweis auf die Energiesparverordnung.
Wasser-, Boden- und Immissionsschutz, Stadtklimatologie
Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken. Änderungswünsche und Anregungen werden nicht geltend gemacht. | --------
Der Bebauungsplan entspricht der Forderung der vorrangigen Innenentwicklung. Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um die ehemalige Wendeschleife der Stadtbahnlinie U 15 mit den angrenzenden asphaltierten Straßenbereichen. Mit dem Ausbau der U 15 auf Stadtbahnbetrieb ist die Wendeschleife entbehrlich und steht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung. Bestehende Erschließungsstraßen werden für das Wohngebiet Sieben Morgen mitgenutzt; somit ist der zusätzliche Erschließungsaufwand äußerst gering.
Der innerhalb der ehemaligen Wendeschleife vorhandene Baumbestand wurde erfasst und bewertet; besonders erhaltenswerter Baumbestand wird - sofern mit der städtebaulichen Konzeption vereinbar - entsprechend festgesetzt und erhalten. Der Bestand wird durch Festsetzungen hinsichtlich der Neupflanzung von Bäumen ergänzt.
Entsprechende Nachweise werden in den Freiflächengestaltungsplänen zu den jeweiligen Bauanträgen verlangt.
Die Verwendung von gebietsheimischem Pflanzgut ist bei den textlichen Festsetzungen unter
Hinweise Nr. 11
Heimische Bäume und Sträucher
Bäume:
Linde, Eiche, Buche, Spitzahorn, Bergahorn, Feldahorn, Hainbuche, Vogelbeere usw.
Obstbäume:
Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge, Pflaume, Quitte usw.
Sträucher:
Haselnuss, Schneeball, Pfaffenhütchen, Kornelkirsche, Hartriegel, Liguster, Schlehe usw.
in den Bebauungsplan aufgenommen.
Entsprechende Nachweise werden in den Freiflächengestaltungsplänen zu den jeweiligen Bauanträgen verlangt.
Die Erschließungsstraßen verlaufen im Wesentlichen im Bereich vorhandener Straßen; nicht benötigte Flächen werden zurückgebaut und entsiegelt. Unabhängig davon wird im Zusammenhang mit den Bauanträgen für die Bauvorhaben darauf hingewirkt, dass - wo vertretbar - wasserdurchlässige bzw. begrünte Oberflächen verwendet werden. Entsprechende Nachweise werden in den Freiflächengestaltungsplänen zu den jeweiligen Bauanträgen verlangt.
Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Abschätzung wurde ein Erfordernis für eine Untersuchung in Anbetracht des relativ kleinen Geltungsbereiches sowie des zu erwartenden Artenspektrums, das sich auf allgemein häufige, anpassungsfähige und wenig störungsempfindliche Arten beschränken dürfte, nicht festgestellt.
Der Einbau von Quartierelementen für Gebäude bewohnende Tierarten ist naturschutzfachlich begründet. In diesem Fall wird von einem Hinweis abgesehen.
Es werden keine städtebaulichen Verträge abgeschlossen, aber in Kaufverträgen werden die städtischen Vorgaben zur Energieeinsparung berücksichtigt. | -------
Ja
Ja
Ja
Ja
teil-weise
Nein
Ja |
2
11.03.11 | Gesundheitsamt
Keine Anregung | --- | --- |
3 | Naturschutzbeauftragter
Keine Anregung | --- | --- |
4 | Landesnaturschutzverband
Keine Anregung | --- | --- |
5
03.03.11 | Kabel BW
Keine Anregung | --- | --- |
6 | Industrie- und Handelskammer
Keine Anregung | --- | --- |
7
02.03.11 | EnBW
Nach Inkrafttreten Plan zur Verfügung stellen | Wird durchgeführt. | Ja |
8
10.02.11 | Deutsche Telekom
Keine Anregung | | |
9
03.03.11 | Regierungspräsidium Denkmalpflege
Im Plangebiet ist mit möglichen merowingerzeitlichen Funden und Befunden eines Gräberfeldes zu rechnen, welches dicht östlich bereits in den 1950er Jahren bereits ausgegraben und dokumentiert wurde. Die Ausdehnung des Gräberfeldes ist noch nicht bekannt. Es ist somit nicht auszuschließen, dass im Rahmen der geplanten Bodeneingriffe archäologische Funde und/oder Befunde / Kulturdenkmale gem. DSchG zutage treten.
Deshalb ist der Beginn der Erdarbeiten einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen drei Wochen zuvor dem Reg.Präs. schriftlich mitzuteilen. Dem Referat 86 Denkmalpflege ist Gelegenheit zur Beobachtung der Arbeiten zu geben. Sollten Funde und/oder Befunde auftreten, muss die Möglichkeit zur Bergung und Dokumentation eingeräumt werden. | Als Hinweis Nr.6 im Bebauungsplan aufgenommen
| Ja
|
10 | Stuttgarter Straßenbahnen
Keine Anregung | --- | --- |
11 | Verkehrs- u. Tarifverbund
Keine Anregung | --- | --- |
12 | Handwerkskammer | --- | --- |
13
16.02.11 | Verband Region Stuttgart
Keine Anregung | --- | --- |
14
08.02.11 | Bodenseewasserversorgung
Keine Anregung | --- | --- |