Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 300/2024
Stuttgart,
04/18/2024



Wirtschaftsprüferwechsel bei den Beteiligungsunternehmen und
Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.05.2024
15.05.2024
16.05.2024



Beschlußantrag:

1. Dem Wirtschaftsprüferwechsel bei den städtischen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Stuttgart für den Jahresabschluss 2024 wird zugestimmt. Die Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der unmittelbaren Beteiligungsunternehmen werden beauftragt, die in der Anlage genannten Wirtschaftsprüfungsunternehmen als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Wirtschaftsprüferwechsels bei den mittelbaren Beteiligungsunternehmen erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

3. Die Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 bei den Eigenbetrieben und der Kommunalanstalt der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt in Verbindung mit den Regularien für den Jahresabschluss der Unternehmen.



Begründung:


Der Public Corporate Governance Kodex wie auch die Satzungen der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart sehen in einem fünfjährigen Turnus einen Wechsel des Abschlussprüfers vor. Eine gesetzliche Pflicht für einen Wechsel des Abschlussprüfers besteht nicht.

Die Veröffentlichung des Wirtschaftsprüferwechsels für die Beteiligungen und Eigenbetriebe im Amtsblatt vom 21.Dezember 2023 hat das Interesse von großen wie auch mittelständischen Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Stuttgart geweckt. Ausgehend von den durch die Prüfungsgesellschaften vorgelegten Unterlagen und den dazugehörigen Referenzlisten wurden von der Beteiligungsverwaltung für jeden zu vergebenden Prüfungsauftrag drei Vergleichsangebote eingeholt.

Die Bewertung der Angebote erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung eines angemessenen Preises sowie nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit der Bieter. Die Angebote mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis wurden ausgewählt. Im Ergebnis konnte bei der Auftragsverteilung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen großen und mittelständischen Prüfungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Stuttgart erzielt werden.

Bei den Beteiligungsunternehmen wird der Abschlussprüfer nach § 318 HGB von der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung und bei den Eigenbetrieben und der Kommunalanstalt satzungsgemäß vom Gemeinderat gewählt.

Die städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der vom Prüferwechsel betroffenen unmittelbaren Beteiligungsunternehmen erhalten für die Wahl zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 eine entsprechende Weisung. Bei den mittelbaren Beteiligungsunternehmen wird die Verwaltung die Umsetzung des Wirtschaftsprüferwechsels wie in der Anlage dargestellt vornehmen.

Für die Digital Moves GmbH und die ProWSt Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater GmbH soll im ersten Jahr nach Gründung 2023 noch kein Wechsel beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen vorgenommen werden.
Ebenso soll auch bei der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG im Jahr des bevorstehenden Stadionumbaus kein Wirtschaftswechsel erfolgen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlage:
Abschlussprüferwechsel bei den städtischen Beteiligungen und Eigenbetrieben


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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