Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
244/E
2
Ergebnis der Beratung
Drucksache:
848/2019 und
Neufassung
GZ:
Sitzungstermin:
26.09.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart
- Anhörung
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 24.09.2019, öffentl., Nr. 17
Ergebnis: Ohne Votum Verweisung in den Gemeinderat
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.09.2019, GRDrs 848/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens folgende Stellungnahme abzugeben:
1. Vom Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart wird Kenntnis genommen.
2. Den folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 4. Fortschreibung wird ohne Änderungen zugestimmt:
M3
Aufstellen von Filtersäulen
M5
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B27 als Zulaufstrecke zur Hohenheimer Straße
3. Den folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 4. Fortschreibung wird mit Änderungen zugestimmt:
M1
Einzelstreckenverkehrsverbot
M2
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h
M4
Ausbau des Parkraummanagements
Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.09.2019, GRDrs 848/2019 Neufassung, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens folgende Stellungnahme abzugeben:
1. Vom Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart wird Kenntnis genommen.
2. Den folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 4. Fortschreibung wird ohne Änderungen zugestimmt:
M3
Aufstellen von Filtersäulen
M5
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B27 als Zulaufstrecke zur Hohenheimer Straße
3. Den folgenden Maßnahmen des Entwurfs der 4. Fortschreibung wird mit Änderungen zugestimmt:
M1
Einzelstreckenverkehrsverbot
M2
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h
M4
Ausbau des Parkraummanagements
4.
Folgende neue und zusätzliche Maßnahmen regt die Landeshauptstadt Stuttgart zur Aufnahme in die 4. Fortschreibung an:
M6
Zuflussdosierung an der Gemarkungsgrenze
Nach ausführlicher Beratung fasst OB
Kuhn
zusammen, er werde zunächst die Punkte gemäß der Neufassung der GRDrs 848/2019 aufrufen und einzeln zur Abstimmung stellen.
Dabei macht er deutlich, dass nur die beschlossenen Punkte in die Stellungnahme aufgenommen werden.
Er stellt fest:
Ziffer 1:
wird vom Gemeinderat zur
Kenntnis genommen.
Ziffer 2:
Die Maßnahme
M3
beschließt
der Gemeinderat mit 11 Gegenstimmen mehrheitlich
wie beantragt.
Die Maßnahme
M5
wird mit 16 Gegenstimmen ebenfalls mehrheitlich
beschlossen wie beantragt.
Ziffer 3:
Die
Maßnahme
M1
wird vom Gemeinderat in der Neufassung der GRDrs 848/2019 mit der Ergänzung, dass das Land bei seiner Entscheidung, ob flächendeckende Fahrverbote für Euro 5-Diesel einzuführen seien, das erforderliche Zeitfenster berücksichtigen solle, mit 31 Ja- und 20 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Die Maßnahme
M2
wird vom Gemeinderat in der Neufassung der Beschlussvorlage mit 15 Gegenstimmen mehrheitlich
beschlossen.
Die Maßnahme
M4
wird vom Gemeinderat mit 4 Gegenstimmen mehrheitlich
beschlossen.
Ziffer 4:
Die Maßnahme
M6
wird vom Gemeinderat einstimmig
beschlossen wie beantragt.
Da die Ziffern 1 bis 4 jeweils mehrheitlich bzw. einstimmig beschlossen worden sind, kann die Verwaltungsvorlage, so OB Kuhn, inklusive der vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungen als Stellungnahme ans Land geschickt werden. Er ergänzt, auch das Rechtsgutachten zur Frage, ob aufgrund des Verdrängungsverbots des Bundesimmissionsschutzgesetzes streckenbezogene Fahrverbote zulässig seien, wenn man kalkulieren müsse, dass dadurch die Immissionswerte an anderen Stellen stiegen, werde nachgereicht und ans Land geschickt.
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