2. Die Betriebsführung und die Gebäudeaufsicht wird dem Bezirksamt Bad Cannstatt übertragen. Die Betriebsführung hat auf die Einhaltung eines maximalen betrieblichen Defizits von 300.000,00 € (entsprechend der Kalkulation des Gutachtens der UDF) zu achten. Der Personalbedarf wird analog dem Gutachten der UDF festgelegt.
3. Es wird ein Nutzerbeirat unter dem Vorsitz des Bezirksvorstehers von Bad Cannstatt gebildet, der die vorrangige Nutzung durch förderungswürdige bürgerschaftliche Aktivitäten und Organisationen aus dem Stadtbezirk sicherstellt. Hierzu erarbeitet der Nutzerbeirat im Einvernehmen mit der in.Stuttgart/VMS eine entsprechende Nutzerordnung.
3a. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2017 einen Bericht über die Ergebnisse der Betriebsführung durch das Bezirksamt Bad Cannstatt vorzulegen, um auf dieser Grundlage eine dauerhafte Entscheidung zu treffen.
4. Die Ausschreibung der Verpachtung der Kursaal-Gastronomie erfolgt auf Grundlage der Vorlage GRDrs 303/2012. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt den Beschlussantrag ohne Aussprache einstimmig in der Fassung WA. zum Seitenanfang