Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 330/2021
Stuttgart,
12/06/2021



Ermächtigung zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2022 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.12.2021
15.12.2021
16.12.2021



Beschlußantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, am Förderaufruf “Förderung regionaler Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Pflegeberufereform” des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg für die Schaffung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2022 teilzunehmen.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart richtet für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022 eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform ein.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 100 % einer Vollzeitkraft für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform beim Sozialamt wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Projektzeitraum (vom 01.01.2022 bis 30.09.2022) für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform, Personal im Umfang von bis zu 100 % einer Vollzeitkraft in EG 11 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesförderung in Höhe von 30.000 EUR und der gesicherten Restfinanzierung (Deckungsmittel aus dem Sozialamt).

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 30.000 EUR.




Begründung:


Der Gemeinderat hat mit GRDrs 793/2020 „Ermächtigung zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2021 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart – Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg“ das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart ermächtigt, eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform zu schaffen. Die regionale Koordinierungsstelle hat im Umfang von 78 % einer Vollzeitkraft seit dem 01.04.2021 ihre Arbeit aufgenommen. Die regionale Koordinierungsstelle ist bis zum 31.12.2021 befristet.

Eine zentrale Herausforderung bezüglich der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist der Mangel an Pflegefachkräften. Diese Herausforderung kann unter anderem nur bewältigt werden, wenn kein Ausbildungsplatz in der Pflege verloren geht.

Um die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen im Umsetzungsprozess der Pflegeberufereform zu unterstützen, wird den Stadt- und Landkreisen auch im Jahr 2022 eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln für die Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen gewährt. Die regionalen Koordinierungsstellen unterstützen bei der Koordinierung von Angebot und Nachfrage der Einsätze der praktischen Ausbildungszeiten insbesondere in der Anlaufphase der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Die regionale Koordinierungsstelle soll beim Übergang in die generalistische Pflegeausbildung den Verlust von Ausbildungsplätzen verhindern und möglichst zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen. Diese zentralen Aufgaben müssen im kommenden Jahr fortgesetzt werden, damit nachhaltige Strukturen aufgebaut werden. Die Weiterführung einer regionalen Koordinierungsstelle in der Landeshauptstadt zur Umsetzung der Pflegeberufereform ist deshalb auch für das Jahr 2022 notwendig. Aufgrund des auf 9 Monate verkürzten Bewilligungszeitraums im Jahr 2022 und des gleichbleibenden Zuschussbetrags in Höhe von 30.000 EUR kann die regionale Koordinierungsstelle im Umfang einer 100 % Stelle besetzt werden. Dies ist unter anderem deshalb nötig, weil durch die Corona-Pandemie einzelne Aufgaben, wie zum Beispiel Beratungen und Netzwerkarbeit, einen erhöhten Aufwand mit sich bringen. Dadurch konnten im Jahr 2021 nicht alle geplanten Projektinhalte vollumfänglich umgesetzt werden, was im kommenden Jahr 2022 nachgeholt werden soll. Außerdem stehen im Jahr 2022 neue, aufwändige Arbeitsschwerpunkte an, wie zum Beispiel der Aufbau einer digitalen Ausbildungsplattform für Auszubildende, Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung.

Die regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform in der Landeshauptstadt Stuttgart hat seit dem 01.04.2021 folgende Arbeitsschwerpunkte:

● IST-Stand-Erhebung der angebotenen und besetzten Ausbildungsplätze an den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung.

● Erhebung und Akquise von Praxiseinsatzstellen in allen Versorgungsbereichen


● Vernetzungsarbeit.

● Regelmäßiger Austausch zu einer möglichst effizienten Gestaltung der Ausbildung.

● Weiterentwicklung der Ausbildungsverbünde.

● Mitwirkung, um bei Engpässen an verfügbaren praktischen Ausbildungsstellen Abhilfe zu schaffen.

Die Zusammenarbeit zwischen der regionalen Koordinierungsstelle und den Akteuren*innen der generalistischen Pflegeausbildung verläuft auf einer guten und vertrauensvollen Basis.

Für das Jahr 2022 geplante Aufgaben der regionalen Koordinierungsstelle
· Abhilfe bei Engpässen an verfügbaren Praxiseinsatzstellen schaffen,
· Verlust von Ausbildungsplätzen verhindern, zusätzliche Plätze schaffen durch gute Ausbildungsstrukturen / -netzwerke,
· Informations- und Beratungsangebote für alle Ausbildungsinteressierte schaffen,
· Beteiligung am Aufbau einer digitalen Plattform für die Pflegeausbildung/Pflegestudium in der Landeshauptstadt Stuttgart
· das Interesse an der Ausbildung wecken (Öffentlichkeitsarbeit),
· Synergiebildung benachbarter Landkreise bei Praxiseinsätzen,
· unterstützende Tätigkeit bei der Gewinnung von Praxisanleitungen,
· unterstützen bei der Gestaltung der Praxisanleitung in Betrieben ohne pflegerischen Schwerpunkt.

Damit die erfolgreiche Arbeit der regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform fortgesetzt werden kann, ist es notwendig, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart an dem Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg beteiligt.

Finanzierung

Die Kosten für den Betrieb einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform betragen bei einem Beschäftigungsumfang von 100 % in EG 11 voraussichtlich 60.000 EUR. Grundlage der Berechnung sind die Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand Juli 2021) sowie eine Tarifsteigerung von 1,35 % ab April 2022.

30.000 EUR finanziert die Landeshauptstadt Stuttgart aus Eigenmitteln. Das Land Baden-Württemberg übernimmt 50 % bzw. maximal 30.000 EUR der Kosten für den Bewilligungszeitraum 01.01.2022 bis 30.09.2022. Die Beteiligung des Landes wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses im Wege einer Anteilsfinanzierung gewährt.


Finanzielle Auswirkungen

Aus dem von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragenden Eigenanteil resultieren für den voraussichtlichen Zeitraum 01.01.2022 bis 30.09.2022 Mehraufwendungen von insgesamt 30.000 EUR im THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.39.10.01.00.00-500 Sozialplanung/-berichterstattung, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen. Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Sozialamts.





Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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