Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-00.00
GRDrs 574/2018
Stuttgart,
06/26/2018



Bürgerhaushalt Stuttgart
Verfahren zur Beteiligung der Bürger an der Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2020/2021




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.07.2018
19.07.2018



Beschlußantrag:

1. Dem vorgeschlagenen Verfahren zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 wird zugestimmt. 2. Die Beschreibung des aktuell gültigen Verfahrenskonzepts zum Stuttgarter Bürgerhaushalt wird zur Kenntnis genommen. 3. Dem Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt wird zur Finanzierung von drei zielgruppenspezifischen Fachforen ein Festbetragszuschuss in Höhe von 1.500 EUR gewährt. Für den Zuschuss gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Landeshauptstadt Stuttgart.

4. Der Aufwand für den Zuschuss in Höhe von 1.500 EUR wird im Teilergebnishaushalt THH 200, Stadtkämmerei, Amtsbereich 201112 - Finanz- und Beteiligungsverwaltung bei Kontengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.



Begründung:


Vorbemerkung

Im Frühjahr 2017 wurde zum vierten Mal der Stuttgarter Bürgerhaushalt durchgeführt. Die Stuttgarter waren zwischen Januar und März aufgerufen, Vorschläge zum Stadthaushalt abzugeben und zu bewerten. Die Resonanz der Stuttgarterinnen und Stuttgarter auf den Bürgerhaushalt war erfreulich groß.
Insgesamt 51.875 Stuttgarterinnen und Stuttgarter gaben 3.457 Vorschläge zu vielen Aufgabenbereichen der Landeshauptstadt ab, von denen nach erfolgter Zusammenfassung gleichartiger Beiträge noch 2.664 Vorschläge zur Abstimmung auf der Plattform blieben. Bewertet wurden diese mit 1.230.939 Stimmen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hatte sich damit gegenüber dem vorherigen Bürgerhaushaltsverfahren in 2017 erneut gesteigert. Das Ergebnis der Beteiligungsphase wurde in GRDrs 591/2017ausführlich dargestellt.

Die Bürgervorschläge wurden dem Gemeinderat, gemeinsam mit einer Stellungnahme der Fachverwaltung zu den TOP 130 Vorschlägen und den Stellungnahmen der Bezirksbeiräte, zur weiteren Behandlung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorgelegt. Dabei fanden insgesamt 191 Vorschläge Eingang in die Haushaltsplanberatungen. Von den 191 aufgegriffenen Vorschlägen sollen 135 umgesetzt, geprüft bzw. später noch endgültig entschieden werden. Über die Entscheidungen des Gemeinderates wurden die Stuttgarterinnen und Stuttgarter im Januar 2018 auf der Online-Plattform ausführlich informiert.


Evaluation

Nach dem erfolgreichen vierten Stuttgarter Bürgerhaushalt fand erneut eine Evaluation des Verfahrens statt. Diese Evaluation wurde unter Beteiligung der Gemeinderatsfraktionen, des Referats AKR, der Bezirksvorsteher/innen sowie der Volkshochschule und Vertretern des Arbeitskreises Stuttgarter Bürgerhaushalt durchgeführt. Ziel dieser Runden war es, das Verfahren weiter zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für den Bürgerhaushalt 2020/2021 zu erarbeiten. Hierfür wurden unter anderem Auswertungen über die Beteiligung am Bürgerhaushalt 2018/2019 erstellt (vgl. den als Anlage 1 beigefügten Ergebnisbericht zum Bürgerhaushalt Stuttgart 2018/2019). Darüber hinaus fand eine Befragung der Teilnehmer am Bürgerhaushalt auf der Online-Plattform statt, um deren Erfahrungen in die Evaluation einfließen zu lassen.


Bürgerhaushaltsverfahren 2020/2021

Im Wesentlichen soll für den Bürgerhaushalt 2020/2021 das bewährte Verfahren des letzten Bürgerhaushaltes beibehalten werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluation wurde das nachfolgend dargestellte Konzept und der Zeitplan für das Bürgerhaushaltsverfahren 2020/2021 entwickelt:

Beginn der Multiplikatorenarbeit + Fachforen
ab Herbst 2018
Öffentlichkeitsarbeit
ab 11/2018
Informationsveranstaltungen in den Stadtbezirken
01/2019
Öffnung der Online-Plattform mit getrennter Vorschlags- und Bewertungsphase sowie Unterbrechung zur Vorschlagsbearbeitung
Vorschläge:
29.01. - 18.02.2019
Bewertungen:
12.03. - 01.04.2019
Diskussionsveranstaltungen in den äußeren
Stadtbezirken (als Pilot)
02 und 03/2019
Erstellen der Rankingliste
04/2019
Stellungnahmen der Fachverwaltungen zu den am besten bewerteten Vorschlägen
04 bis 05/2019
Stellungnahmen der Bezirksbeiräte zu Vorschlägen bezüglich der Stadtbezirke
04 bis Anfang 06/2019
Einbringung der Bürgerhaushaltsvorschläge einschließlich Stellungnahmen der Fachverwaltung und der Stadtbezirke durch eine Gemeinderatsvorlage
Mitte/Ende 07/2019
Aufgreifen der Bürgerhaushaltsvorschläge durch Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen
10/2019
Beratung der Bürgerhaushaltsvorschläge innerhalb der Haushaltsplanberatungen
11 und 12/2019
Rückmeldung über Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen sowie Ergebnisbericht zum Bürgerhaushalt auf der Online-Plattform und an den Gemeinderat
ab 01/2020


Information und Motivation (Öffentlichkeitsarbeit)

Um möglichst viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter über den Bürgerhaushalt zu informieren und für die Teilnahme zu motivieren, ist frühzeitig vor Beginn des neuen Bürgerhaushaltsverfahrens eine intensive Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Die bewährten Maßnahmen (Infoscreens, Citylights, Banner, Haushaltsbroschüre, etc.) sollen weitgehend fortgeführt werden.

Bevor die Online-Beteiligung startet, finden in den Stadtbezirken in Regie der Bezirksverwaltungen Informationsveranstaltungen zum Bürgerhaushalt statt. Nach Beendigung der Vorschlagsphase werden in den äußeren Stadtbezirken in einem Pilotprojekt erstmals Veranstaltungen angeboten, um öffentlich über die eingegangenen Vorschläge des Bürgerhaushalts und die Vorschläge des Bezirksbeirats zu diskutieren. Hiermit soll eine Auseinandersetzung der Bevölkerung mit den Vorschlägen angeregt werden. Mit der Diskussion über Inhalte und Hintergründe der einzelnen Vorschläge soll auch eine differenziertere Abstimmung in der anschließenden Bewertungsphase erreicht werden.

Am bewährten Einsatz der ehrenamtlichen Multiplikatoren wird festgehalten. Hierfür wurden in den vergangenen Jahren interessierte Bürgerinnen und Bürger (sog. Multiplikatoren) an der Volkshochschule geschult, um aufsuchend auf verschiedenen Zielgruppen und Einrichtungen wie bspw. Schulen, Jugendhäusern, Seniorenheimen zuzugehen und dort über das Bürgerhaushaltsverfahren zu informieren und die jeweiligen Bürger/innen und Gruppen zur Teilnahme zu motivieren. Der ehrenamtlich tätige „Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt“ koordiniert und unterstützt diese Arbeit der Multiplikatoren, die das Stuttgarter Verfahren besonders auszeichnet.

Ziel der Multiplikatoren-Tätigkeit ist eine möglichst breite Beteiligung der Stuttgarter Einwohnerschaft über alle Stadtbezirke und Bevölkerungsgruppen hinweg. Daher sollen insbesondere Stadtbezirke aufgesucht werden, die bisher niedrige Beteiligungsquoten aufweisen.

Der Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt beabsichtigt dieses Angebot um eine zielgerichtete Ansprache bisher weniger präsenter Zielgruppen zu ergänzen. Hierfür plant der Arbeitskreis vor Beginn des Beteiligungsverfahrens drei Fachforen in der Volkshochschule anzubieten:

- „Alt in Stuttgart – was nützt der Bürgerhaushalt?“ – in Zusammenarbeit mit dem Stadtseniorenrat und dem Treffpunkt 50plus
- „Zugewandert in Stuttgart – was nützt der Bürgerhaushalt?“ – in Zusammenarbeit mit dem Forum der Kulturen
- „Jung in Stuttgart – was nützt der Bürgerhaushalt? – in Zusammenarbeit mit dem gesamtstädtischen Jugendrat

Angedacht ist, in diesen Foren zunächst einen für die Adressatengruppe interessanten Überblick über die Vorschläge der bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren aufzuzeigen, um anschließend zusammen mit dem Publikum in eine Sammlung und Diskussion von aktuell wichtigen Themen einzutreten und zu Absprachen zum weiteren Verfahren im Rahmen des Bürgerhaushalts zu kommen. Durch die Veranstaltungen soll ein professioneller Moderator führen.

Eine Finanzierung der Kosten für Werbung, Moderation und Bewirtung ist für den ehrenamtlichen Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt jedoch nicht möglich. Daher wurde ein Antrag auf Förderung in Höhe von 1.500 EUR gestellt (siehe Anlage 2).


Beteiligungsmöglichkeiten

Der Schwerpunkt des Bürgerhaushaltes liegt weiterhin auf der Beteiligung über die Internetplattform. Für Personen mit wenig Erfahrung im Umgang mit dem Internet besteht die Möglichkeit, sich schriftlich (auch über Unterschriftenlisten) am Bürgerhaushalt zu beteiligen. Entsprechende Formulare, Informationsmaterialien aber auch Hilfestellungen für die Teilnahme auf der Internetplattform werden dezentral in verschiedenen städtischen Einrichtungen (wie Bürgerbüros, Bezirksrathäusern, Stadtteilbibliotheken) angeboten.

Zur Vereinfachung der Online-Beteiligung ist vorgesehen, weitere Verbesserungen an der Internetplattform vorzunehmen. Um noch intensiver identische oder ähnliche Vorschläge herausfiltern bzw. zusammenfassen zu können, wird die Phase zwischen Vorschlagseinreichung und Vorschlagsbewertung auf drei Wochen verlängert (bisher zwei Wochen). Ziel ist es, die Internetplattform übersichtlicher zu gestalten und das Bewerten zu erleichtern.


Stellungnahmen der Fachverwaltung und der Bezirksbeiräte

Wie beim vergangenen Bürgerhaushalt wird die Verwaltung nach Abschluss der Online-Beteiligung zeitnah eine Rankingliste mit allen Vorschlägen erstellen. Dabei ermittelt sich die Reihenfolge der Vorschläge nur über die Anzahl der positiven Bewertungsstimmen. Die am besten bewerteten 100 Bürgervorschläge (TOP 100) werden an die Fachverwaltungen zur Stellungnahme aus fachlicher Sicht (u.a. Prüfung der Umsetzbarkeit, Ermittlung der Kosten) geleitet. Um insbesondere kleinere Stadtbezirke beim Bürgerhaushalt nicht zu benachteiligen, wird die TOP 100-Liste um die zwei am höchsten bewerteten Vorschlägen jedes Stadtbezirkes erweitert, sofern diese nicht bereits unter den TOP 100 Vorschlägen vertreten sind. Darüber hinaus können die Bezirksbeiräte zu den für ihren Stadtbezirk eingegangenen Vorschlägen Stellung nehmen. Die mit den Stellungnahmen der Fachverwaltungen und der Bezirksbeiräte ergänzten Vorschläge werden in einer Gemeinderatsvorlage zusammengefasst und möglichst vor der Sommerpause dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.


Beratung der Vorschläge

Durch die frühzeitige Einbringung der Bürgerhaushaltsvorschläge und Stellungnahmen im Juli 2019 besteht seitens der Fraktionen die Möglichkeit, sich rechtzeitig vor der Behandlung eigener Haushaltsanträge mit den Vorschlägen aus dem Bürgerhaushaltsverfahren zu beschäftigen und diese in Haushaltsanträgen zu berücksichtigen.

Nach Beendigung der Haushaltsplanberatungen wird voraussichtlich im Januar 2020 wieder Rechenschaft über die Ergebnisse des Bürgerhaushaltes abgelegt. Es ist vorgesehen im Amtsblatt und auf der Online-Plattform intensiv über die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zu berichten und über die Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Vorschläge zu informieren.


Beteiligungsverfahren

Eine ausführliche Darstellung des Stuttgarter Bürgerhaushaltsverfahrens kann Anlage 3 entnommen werden. Diese Beschreibung des aktuell gültigen Bürgerhaushaltsverfahrens wurde durch den Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt erstellt und legt Konzeption, Verfahrensabläufe und Ziele des Stuttgarter Bürgerhaushalts dar.

Finanzielle Auswirkungen

Für das Bürgerhaushaltsverfahren 2017 wurden Gesamtkosten in Höhe von 160.000 EUR veranschlagt, diese Mittel waren auskömmlich.

Für das kommende Bürgerhaushaltsverfahren stehen erneut 160.000 EUR zur Verfügung. Darin enthalten ist der Anteil für die Bereitstellung und Weiterentwicklung der Online-Plattform inklusive Moderation in Höhe von bis zu 50.000 EUR. Dieser wird aus dem IuK-Maßnahmenplan 2018 finanziert.

Die darüber hinaus anfallenden Aufwendungen in Höhe von 110.000 EUR – darunter 1.500 EUR Zuwendungen an den Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhausalt zur Finanzierung von drei zielgruppenspezifischen Fachforen- werden im Teilergebnishaushalt der Stadtkämmerei im Amtsbereich 201112 - Finanz- und Beteiligungsverwaltung bei der Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw. Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke wie folgt gedeckt:

Jahr 2018: 30.000 EUR
Jahr 2019: 80.000 EUR

Soweit die Mittel in anderen Teilhaushalten bewirtschaftet werden, erfolgt eine entsprechende Mittelumsetzung.

Die Verwaltung strebt an, das Verfahren im Rahmen der bei der Haushaltsabteilung der Stadtkämmerei vorhandenen personellen Kapazitäten zu koordinieren und durchzuführen.



Beteiligte Stellen

Referat AKR hat die Vorlage mitgezeichnet.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1 Ergebnisbericht zum Bürgerhaushalt 2017
2 Förderantrag des Arbeitskreises Stuttgarter Bürgerhaushalt
3 Beschreibung des Verfahrenskonzepts zum Bürgerhaushalt


<Anlagen>



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