Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 760/2023
Stuttgart,
07/03/2023



Ausschreibung Wäschereidienstleistungen für die Einrichtungen des Jugendamts



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.07.2023
24.07.2023
26.07.2023



Beschlußantrag:

1. Der notwendigen Ausschreibung von Wäschereidienstleistungen für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Wäschereidienstleistungen für die Tageseinrichtungen für Kinder, Schülerhäuser, Fördergruppen sowie Beratungszentren des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart in der Zeit vom 01.11.2023 bis 31.10.2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption jeweils um 12 Monate, spät. jedoch ab Zuschlagserteilung, wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Aufwendungen von rd. 2.440.000 EUR brutto werden im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kinder in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 420, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gedeckt. 3. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe der nach Beschlussziffer 1 zu beschaffenden Leistungen übertragen, sofern diese nicht bereits in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen sollte.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung und Abholung der zu reinigenden Schmutzwäsche der oben aufgeführten Einrichtungen durch den Wäschereidienstleister.
Die Wäsche wird nach einem zwischen der Wäscherei und den einzelnen städtischen Einrichtungen festgelegten Zeitplan (im Normalfall einmal wöchentlich) zwischen Montag und Freitag während der jeweiligen Öffnungszeiten der Einrichtungen von der Wäscherei frei Verwendungsstelle abgeholt bzw. ausgeliefert. Die Wäscherei verpflichtet sich, die abgeholte Schmutzwäsche mit der nächsten Frischwäscheauslieferung frei Verwendungsstelle zurückzubringen.
Die Wäsche wird vollhygienisch, bakteriologisch gewaschen, gemangelt, gefaltet und hygienisch in Folie oder Papier verpackt. Aus Nachhaltigkeitsgründen ist das Verpackungsmaterial auf ein Minimum zu beschränken.
Der Auftrag soll am 01.11.2023, spätestens jedoch ab Zuschlagserteilung beginnen und eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren bis zum 31.10.2025 haben. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Ablauf seitens des Jugendamts gekündigt, soll sich dieser optional zweimal jeweils um ein Jahr verlängern.

Finanzielle Auswirkungen

Das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistung über einen Zeitraum von zwei Jahren inkl. beider Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr entspricht ca. 2.050.000 EUR netto bzw. rd. 2.440.000 EUR brutto.




Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kinder in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 420, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gedeckt.




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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