Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
841/2014
GZ:
OB
Sitzungstermin: 20.11.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
- Verlängerung der Rückgarantie gegenüber dem Land Baden-Württemberg

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 19.11.2014, nicht öffentlich, Nr. 368
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (16 Ja-, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.11.2014, GRDrs 841/2014, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Der Verlängerung der Rückgarantie der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) gegenüber dem Land Baden-Württemberg im Rahmen der Abschirmung der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) bis zum 15. Dezember 2019 wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in der Trägervereinbarung zur Risikoimmunisierung gem. Ziffer 4 der Begründung umzusetzen.



OB Kuhn begrüßt Herrn Mandt vom Vorstand der LBBW und führt kurz ins Thema ein (nachfolgend im redigierten Wortlaut):

"Es geht heute darum, dass wir die Rückgarantie zur Abschirmung der Landesbank Baden-Württemberg bis zum 15.12.2019 verlängern wollen. Das ganze Thema hat sich ja wesentlich entschärft. Bislang war ein Garantievolumen von 12,7 Mrd. €, und jetzt ist es noch bei 5,5 Mrd. €. Das hat damit zu tun, dass wir im Sommer zu sehr guten Konditionen ein großes Risikopaket, das sogenannte Verbriefungsportfolio, auf dem Markt verkaufen konnten. Deswegen jetzt ein deutlich geringeres Volumen.

Das Garantievolumen liegt über dem Nominalvolumen des Sealink-Portfolios, das noch bei 4,5 Mrd. € liegt. Aber 5,5 Mrd. € soll die Abschirmung ausmachen, um auch Währungsrisiken zwischen Dollar und Euro aufzufangen. Einfacher gesagt: 2009, im Rahmen der Bankenkrise - Krise ist fast schon ein vornehmes Wort für das, was tatsächlich stattgefunden hat - hat ja der Gemeinderat beschlossen, mit dem Land Baden-Württemberg und dem Sparkassenverband einen Risikoschirm aufzubauen für die schlechtesten Papiere der LBBW. Das war die Grundentscheidung, und das hat man hier gemacht, weil man nicht unter den sogenannten SoFFin wollte, also den Schutzschirm des Bundes. Inzwischen hat sich viel getan, die Risiken sind systematisch von der LBBW abgebaut worden, die Eigenkapitalausstattung hat sich systematisch verbessert. Sämtliche Auflagen der EU zur Rekonstruierung der Bank sind abgearbeitet. Und dieses hat auch dazu geführt, dass wir den öffentlich-rechtlichen Status, der ursprünglich nicht vorgesehen war, bewahren konnten. Ich sehe diesen Schritt, der heute zu beschließen wäre, wenn der Gemeinderat dem Vorschlag folgt, als Konsequenz, diese ganze Rettung der Bank fortzusetzen und zu einem guten Abschluss zu bringen.

Da der Freistaat Sachsen, der ja mit in diesem Sealink-Paket engagiert ist, im Rahmen eines First Loss 2,75 Mrd. € übernehmen würde, 1,2 Mrd. € sind bereits in Anspruch genommen, kann man nach Lage der Papiere sagen, dass es zu keiner Inanspruchnahme aus der Garantie kommen wird. Wichtig ist zu wissen, dass bei Ablehnung der Verlängerung gemäß bestehender Trägervereinbarung, das ist eine vertragliche Vereinbarung aus der Vergangenheit, nur 75 % des zustehenden Guthabens aus dem Garantieüberschusskonto an die Stadt fließen würden. Das haben Land, Sparkassenverband und Stadt Stuttgart 2009 gemeinsam beschlossen. Und ich bin auch der Meinung, dass es gut ist, zusammen den Weg weiterzugehen. Würde die LBBW diese Risikoabschirmung jetzt nicht bekommen, hätte sie natürlich bei der Eigenkapitalbasis eine extreme Belastung, und die Bank würde in Summe schlechter dastehen. Aus diesen Gründen schlage ich vor, diese Risikoabschirmung per Rückgarantie heute zu beschließen."


StR Kotz (CDU) schickt voraus, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Damit führe man den seit 2008/2009 eingeschlagenen Weg konsequent fort. Seiner Fraktion sei klar, dass man in Bezug auf die Sealink-Papiere den zehnjährigen Weg gemeinsam mit den anderen Trägern gehen müsse, bis der geplante Verkauf dieser Papiere am 15.12.2019 anstehe.


Seine Fraktion sei erfreut über die Einschätzung der Risikoabwägung beim Verkauf, wonach die Absicherung durch den Freistaat Sachsen ausreichen müsste, um eventuell anstehende Verluste auszugleichen, sodass auf die bisherige und künftige - reduzierte - Rücklage nicht zurückgegriffen werden müsse. Wie bereits in der Sitzung des VA am Vortag bitte er die Verwaltung, weiterhin mit der Bank und den anderen Trägern darauf zu achten, ob es vor 2019 eine günstige Situation am Markt gebe, um die Papiere zu verkaufen. Da der Freistaat Sachsen einem vorzeitigen Verkauf zustimmen müsse, empfehle es sich, mit diesem in Kontakt zu bleiben. Im Fall eines vorzeitigen Verkaufs könne er zusagen, dass seine Fraktion eine solche Vorlage wie bereits vor der Sommerpause beim Verkauf des Verbriefungsportfolios schnell und dennoch gründlich beraten und eine Entscheidung treffen könne.

Zum Abstimmungsergebnis im VA äußert er sein Unverständnis über das Verhalten der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, die bei einer Vorlage, die das Risiko als sehr überschaubar - bezogen auf städtische Gelder gegen null - bewerte, mit Nein stimme und damit in Kauf nehme, dass der Stadt ein zwei- oder gar dreistelliger Millionenbetrag aufgrund der von OB Kuhn zitierten Klausel in den nächsten Wochen sicher verloren ginge.

Zustimmung ihrer Fraktion signalisiert auch StRin Münch (90/GRÜNE). Der 2009 eingeschlagene und damals nicht unumstrittene Weg, die Eigenkapitalbasis der LBBW durch die Haftungsgesellschaft und die Risikoimmunisierung zu stärken, habe sich bislang als erfolgreich erwiesen. Nach dem Abverkauf des Verbriefungsportfolios bleibe nur noch das Sealink-Portfolio. Mit der Vorlage wolle die Stadt die Eigenkapitalbasis der LBBW weiter stärken. Auch wenn es nicht erwähnt werde, setze sie doch voraus, dass sich die Bank aus der Haftung - wie zuvor aus dem Verbriefungsportfolio - lösen wolle. Eine große Rolle werde das Marktgeschehen spielen, das man zumindest von städtischer Seite nicht beeinflussen könne.

StR Körner (SPD) weist darauf hin, dass die Stadt mit knapp 20 % Miteigentümerin der LBBW sei. Aus dieser Miteigentümerschaft, aber auch aus der Bedeutung dieses Kreditinstituts für die Stadt erwachse eine soziale Verantwortung als Arbeitgeberin sowie eine Verantwortung als Stadt für die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Einlagen bei dieser Bank hätten. Dieser Verantwortung sei die Stadt 2009 in einer sehr schwierigen Zeit gerecht geworden. Und die Stadt sei jetzt auf einer Art Zielgeraden dabei, die sehr risikobehafteten Papiere auch in den letzten Jahren gut abzuwickeln. Das Volumen dieser Papiere, das vor wenigen Jahren noch bei rund 100 Mrd. € gelegen habe, sei im Laufe der Abwicklung aktuell auf ein Volumen im einstelligen Milliardenbereich gesunken. Darüber sei seine Fraktion sehr froh, und sie werde der Verlängerung der Rückgarantie zustimmen, weil sie das Risiko für vertretbar halte, auch wenn sie es nicht, wie StR Kotz, bei nahezu null sehe. Doch habe seine Fraktion die Darstellung im VA überzeugt, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass mögliche Verluste, die bei den Sealink-Papieren noch auftreten könnten, durch die Risikoübernahme des Freistaats Sachsen abgedeckt würden.

Seit 2005, so StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), stelle er im Gemeinderat die zentrale Frage, was eine Landeshauptstadt mit einer Beteiligung an einer Landesbank mache, auf deren Geschäftspolitik sie ohnehin nur marginalen Einfluss habe und die, wie man seit 2008/2009 wisse, nicht Opfer, sondern Mitmotor der Krise gewesen sei. Seine Fraktionsgemeinschaft befürworte die Stadtsparkassenfunktion dieser Bank, lehne aber eine Landesbank mit vielen anderen Geschäftsfeldern, die die Stadt nun so teuer zu stehen kämen, ab. Eine Debatte über diese Frage habe der Gemeinderat immer wieder vermieden, so auch 2009, als sich die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE gegen die Rettungsaktion für die LBBW ausgesprochen habe. Insofern setze seine Fraktionsgemeinschaft mit der Ablehnung der vorliegenden Gemeinderatsdrucksache konsequent ihre Politik für ein anderes Bankenwesen und für eine andere Finanzpolitik fort.

Er erinnert an den Verkauf des Verbriefungsportfolios im Sommer, der für die Mehrheit des Gemeinderats gar nicht schnell und geheim genug habe durchgeführt werden können. Dabei seien die sogenannten sehr guten Konditionen schlussendlich doch Verluste von über 1 Mrd. € gewesen. Bis heute sei nicht bekannt, wer die Papiere gekauft habe und wie viel die Stadt durch diese Aktion verloren habe. Die im VA vorgetragene Begründung für die Verlängerung der Rückgarantie überzeuge seine Fraktionsgemeinschaft nicht. Auch wenn man einmal eine Fehlentscheidung getroffen habe, könne man dazulernen. Deshalb fordere seine Fraktionsgemeinschaft alle auf, sich nicht noch mehr und länger an diese Bank und die Risikenhaftung zu binden. Angeblich gingen die Risiken ja ohnehin gegen null bzw. müsse zunächst der Freistaat Sachsen dafür einstehen.

Kritik übt er auch daran, dass die Vorlage erst vor fünf Tagen zur Verfügung gestellt und erst am Vortag im VA diskutiert worden sei. Zudem enthalte die Vorlage keine belastbaren Zahlen. Vorgesehen sei aber auch, die Verträge nicht zu verlängern, wobei dann nur noch 75 % des der Stadt zustehenden Guthabens ausgezahlt würden. Er bitte um Auskunft, um welchen Betrag es sich hier handle. Im schlimmsten Fall hafte die Stadt für 1 Mrd. €, wobei Sachsen noch etwas übernehme und die Stadt ebenfalls etwas angespart habe. Um welche Summen es sich dabei jeweils handle, sei nicht erwähnt. Er müsse also eine Entscheidung treffen, bei der die Option, hier auszusteigen, nicht hinterlegt sei.

Er rechnet vor, dass bei einem Guthaben von 400 Mio. €, wovon 20 % auf die Stadt entfielen, diese bei einer Auszahlung von 75 % noch ca. 60 Mio. € erhalte, mit denen man einige städtische Vorhaben finanzieren könne, z. B. die Aufstockungen für die freien Träger, die Sanierung der Rathausgarage oder die Rettung der Wagenhallen. Dafür würde die Stadt auf 20 Mio. € verzichten, während sie doch im Sommer bereit gewesen sei, auf 1 Mrd. € zu verzichten.

Ihre Fraktion werde der Vorlage zustimmen, erklärt StRin von Stein (FW). Eigentum verpflichte, und sie wolle daran erinnern, dass es auch lange Zeiten gegeben habe, in denen die Stadt von der Beteiligung erheblich profitiert habe. Nun müsse man in schlechteren Phasen ebenso Verantwortung übernehmen.

Er halte es nicht für einen Erfolg, betont StR Klingler (FDP), dass man die Bank gegen gewisse Zusagen in einem öffentlich-rechtlichen Status gehalten habe. Schwierig sei, dass die Vorlagen immer sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt würden - und dabei gehe es um sehr viel Geld.



Und nachdem man bereits im Sommer darüber diskutiert habe und im Grunde nichts Neues dazugekommen sei, hätte die Vorlage deutlich früher vorgelegt werden können. In diesem Zusammenhang lobt er, dass der Finanzvorstand der Bank im VA sehr detailliert auf die Fragen eingegangen sei. In der Vergangenheit seien Fehler gemacht worden, doch habe man einiges aufgearbeitet und dementsprechend Risiko abgebaut.

Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, denn sie stehe zur LBBW mit ihren zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht nur als Steuerzahlerin sehr willkommen gewesen sei, sondern auch als Sponsorin im Sport- und Kulturbereich. Die auch aus moralischer Sicht schlechten Geschäftsfelder würden ja nun eingestellt. Die Bank habe in Stuttgart nun hauptsächlich eine Sparkassenfunktion und versorge die mittelständische Wirtschaft mit Darlehen. Mit diesem Unternehmensbereich schreibe die Bank wieder schwarze Zahlen.

StR Prof. Dr. Maier (AfD) sieht die Aufgabe des Gemeinderats zum einen darin, Risiken für den Haushalt der Stadt soweit wie möglich zu minimieren, und zum anderen darin, der Verantwortung für das Unternehmen, das sich mit im Besitz der Stadt befinde, gerecht zu werden. Nach dem Eindruck seiner Gruppierung könnten die in der Vorlage angepeilten Ziele damit erreicht werden, weshalb sie zustimmen werde.

OB Kuhn betont, er und EBM Föll hätten nie von alternativlos geredet. Die Alternative sei klar beschrieben worden, nämlich nicht zuzustimmen und dann nur 75 % des Guthabens aus dem Garantieüberschusskonto zu erhalten - mit entsprechender Enttäuschung im Dreierbündnis Land, Stadt und Sparkassenverband.

Die Entscheidung im Sommer habe man aus guten Gründen nicht öffentlich verhandelt. Sobald man die Zahlen und den Rahmen öffentlich stelle, erhalte man am Markt einen schlechteren Preis. Dies sei z. B. bei der Bayerischen Landesbank der Fall gewesen.

Gegenüber StR Rockenbauch stellt er klar, dass die Aussage von 1 Mrd. € Verlust für die öffentliche Hand nicht zutreffe. Der Ausschuss sei auch nicht erst am Vortag im VA informiert worden, sondern bereits im Sommer beim Verkauf des Verbriefungsportfolios. Am 01.10.2014 habe EBM Föll im VA präzise über die Bank, die Lage und die verschiedenen Portfolios berichtet und angekündigt, dass man beabsichtige, im Herbst diese Rückgarantie zu verlängern. Auch über das Sealink betreffende Volumen sei informiert worden.

Er geht nochmals auf die Vorgeschichte ein. Die Stadt sei lange vor dem Bankencrash an der LBBW beteiligt gewesen, weil sie eine Sparkassenfunktion haben wollte, die Kreditversorgung der lokalen Wirtschaft im Export für besonders wichtig halte und zudem an ordentlichen Dividenden interessiert gewesen sei. Die Stadt habe von den Risiken, die die Bank eingegangen sei, ja auch bis 2009 profitiert. Dann sei dies schiefgegangen, weil man auch in Deutschland in fast allen Instituten in unterschiedlicher Ausprägung mit einer Gewinngier agiert habe, die die Risiken ausgeblendet habe.


Weder die Bankenaufsicht noch der Vorstand hätten dies verhindert und so sei es 2009 schließlich, ausgehend von den USA, zur Bankenkrise gekommen.

Man habe damals die Alternative gehabt, unter den SoFFin zu gehen. Diese Risiken und Kosten seien im Übrigen noch nicht abgerechnet, man könne also nichts zu den Verlusten sagen. Stadt, Land und Sparkassenverband hätten sich für die Sanierung entschieden und unter der Regie des Vorstandsvorsitzenden Vetter und seinem Team sehr konsequent die Sanierungsschritte durchgeführt. Nun müsse man sich fragen, ob man jetzt plötzlich und am Ende dieses Weges mit einem Verlustrisiko der Stadt aussteigen wolle. Er halte die Position von StR Rockenbauch für nicht verantwortbar, da sie die Stadt zusätzliches Geld koste. Dieser habe im Sommer vom Verkauf des Verbriefungsportfolios abgeraten mit dem Argument, es könnte ja sein, dass die Zinsen, die man dafür bekomme, mehr wert seien. Er habe also mit den Zinserträgen spekulieren wollen. OB Kuhn verwehrt sich dagegen, dass der Stadtrat die bewusste mehrheitliche Entscheidung als unverantwortliches Kalkül der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderats darstelle.

An dieser Stelle unterstreicht StR Rockenbauch, dass die Motive für eine Beteiligung an der LBBW im Jahre 2005 nicht die seinen gewesen seien. Dies belegten von ihm gestellte Anträge. Er habe 2005 vor der von OB Kuhn erwähnten Gier gewarnt und versucht, im Gemeinderat eine Mehrheit für einen Ausstieg zu bekommen. Ebenso 2009. In Bezug auf seine Haltung im Sommer sieht er sich von OB Kuhn falsch interpretiert. Er habe sogar Verständnis dafür, dass OB Kuhn nicht genau beziffern könne, wie viel die Stadt im Sommer verloren habe, doch sei man von 1 Mrd. € nach seinen Berechnungen nicht mehr weit entfernt. Die LBBW habe in einem First Loss 900 Mio. € getragen und aus der GPBW sei ebenfalls ein Beitrag geleistet worden. Dass dies den städtischen Haushalt nicht direkt belastet habe, liege daran, dass die Bank die Verluste in ihren Bilanzen bereits abgeschrieben habe. Dieses Geld sei nie als Gewinn in den Bilanzen ausgewiesen worden und habe deshalb auch nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden können. Damit seien dem Steuerzahler durch den Verkauf im Sommer erhebliche Beträge verloren gegangen.

Wie damals habe er auch jetzt wieder die Alternativen aufzeigen wollen. Er vermisse in der Vorlage die Bezifferung des Verlusts gegenüber dem Risiko, das man behalte. Er sieht hier eine klare Unvereinbarkeit mit Marktprozessen. Doch müsse man sich seiner Ansicht nach nicht am Markt, sondern an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger orientieren. Schließlich weist er den von OB Kuhn ihm gegenüber geäußerten Vorwurf der Spekulation zurück. Wenn dies zutreffen würde, dann sei es nun OB Kuhn, der darauf spekuliere, dass der mit dem Beschluss verbundene Haftungsfall nicht eintrete.

Hierzu merkt StR Kotz an, als man im Sommer über das Verbriefungsportfolio diskutiert habe, sei das Risiko, wenn man es länger gehalten hätte, nach Einschätzung aller Fachleute deutlich höher gewesen als bei dem aktuell anstehenden Thema.




Dennoch habe sich StR Rockenbauch damals gegen die Veräußerung ausgesprochen, während er nun, angesichts eines erheblich geringeren Risikos, aus der Rückgarantie aussteigen wolle. Dies könne er nicht nachvollziehen.


OB Kuhn stellt abschließend fest:

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