Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0300, 0331-00, 0331-01
GRDrs 719/2019
Stuttgart,
07/19/2019



Änderung der Hauptsatzung durch Änderungssatzung in Bezug auf die Anzahl, Größe und Geschäftskreise der beschließenden Ausschüsse



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich25.07.2019



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978; zuletzt geändert am 9. Mai 2019 (Amtsblatt Nr. 21 vom 23. Mai 2019); Stadtrecht 0/1) gemäß Anlage 1 wird erlassen.



Begründung:


Im Rahmen der Einigungsgespräche haben sich die Fraktionen - auch um den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat genauer zu entsprechen - auf veränderte Größen der beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats geeinigt. So sollen künftig mit Ausnahme des Verwaltungsausschusses, der aus 19 gemeinderätlichen Mitglieder bestehen soll, alle beschließenden Ausschüsse aus 15 Stadträtinnen und Stadträten bestehen.

Weiterhin hat man sich auf die Bildung eines neuen beschließenden Ausschusses für Klima und Umwelt (AKU) verständigt. Der neu gebildete AKU soll insbesondere einige Zuständigkeiten des bisherigen Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) erhalten. Der bisherige UTA wird in Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) umbenannt.

Diese Anpassungen erfordern eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart. Weiterhin werden diesbezügliche redaktionelle Folgeänderungen in der Hauptsatzung vorgenommen und eine Verweisung berichtigt.


Finanzielle Auswirkungen

Voraussichtlich Mehrkosten für Sitzungsgelder nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit durch den neu gebildeten AKU. Diese sind noch nicht konkret bezifferbar.



Beteiligte Stellen

Referate WFB, SWU und T.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

1

Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung vom 1. Januar 1978



Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 25. Juli 2019 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Änderungssatzung) beschlossen:


§ 1

Die Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978; zuletzt geändert am 9. Mai 2019 (Amtsblatt Nr. 21 vom 23. Mai 2019); Stadtrecht 0/1) wird wie folgt geändert:


1. Änderung von § 4 (Bildung von beschließenden Ausschüssen)


2. Änderung von § 5 (Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse)


3. Änderung von § 7 (Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses)


4. Änderung von § 9 (Geschäftskreis des Ausschusses für Umwelt und Technik)

5. Änderung von § 11

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 25. Juli 2019 in Kraft.


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