Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
265
6
Verhandlung
Drucksache:
1151/2015
GZ:
T
Sitzungstermin:
17.12.2015
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Erschließung Neckarpark, Verlegung der Benzstraße,
Städtischer Anteil an der Verlegung der Hauptwasserleitung der Netze BW
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.12.2015, öffentlich, Nr. 548
Verwaltungsausschuss vom 16.12.2015, öffentlich, Nr. 558
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 07.12.2015, GRDrs 1151/2015, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Finanzierung des städtischen Anteils an der Verlegung der Hauptwasserleitung der Netze BW von bis zu 4.100.000 EUR wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Netze BW eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Stadt Stuttgart an der Verlegung der Hauptwasserleitung (einschließlich Planungskosten) mit einem Betrag von bis zu 4.100.000 EUR abzuschließen.
3. Die Auszahlungen in Höhe von 4.100.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - beim Projekt 7.664008 - Verlegung Benzstraße mit Wasenrampe - Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen - wie folgt gedeckt:
Jahr 2016
1.900.000 EUR
Jahr 2017
2.200.000 EUR
4. Die erforderlichen Auszahlungen sind im Doppelhaushalt 2016/2017 bereitzustellen. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme Verlegung Benzstraße mit Wasenrampe ab dem Doppelhaushalt 2016/2017 mit Gesamtkosten von 25.406.000 EUR über die Infrastrukturpauschale - Projekt 7.202100 - zu finanzieren. Zur Bewirtschaftung werden die Mittel zu der unter Ziffer 3 genannten Kontierung umgesetzt.
5. Für die in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 benötigten Mittel wird die innerhalb des Teilfinanzhaushalts des Tiefbauamts im Haushaltsjahr 2015 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4.100.000 EUR in Anspruch genommen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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