Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
585/2011
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 27.07.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:EBM Föll
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Stadtwerke Stuttgart GmbH
1. Gesellschaftsvertrag
2. Aufsichtsrat

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 27.07.2011, öffentlich, Nr. 302

Ergebnis: Vorberatung der in Anlage 1 ergänzten Vorlage


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 20.07.2011, GRDrs 585/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) wird beauftragt, der Bestellung von Herrn Martin Rau als Gründungsgeschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart GmbH zuzustimmen.

3. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags für die Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart entsendet in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH die in der Begründung genannten Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung.

5. Der in Anlage 3 genannten Aufsichtsratsvergütung für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH wird zugestimmt.

6. Der Stellenschaffung (1,0 Stellen EG13) im Vorgriff auf den Stellenplan 2012/2013 bei der Stadtkämmerei, Abteilung Betriebswirtschaft und Beteiligung, wird zugestimmt.

EBM Föll verweist auf die folgenden Ergänzungen (fett) zum Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart GmbH (Anlage 1 zur GRDrs 585/2011), die an diesem Morgen im Verwaltungsausschuss bereits vorgetragen wurden:

1. In § 2 ist zu ergänzen: (1) Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung

2. In § 23 sollen noch die Vorschriften des § 105 Abs. 1, Ziffer 2 a) und b) GemO aufgenommen werden:

Die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind auch im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt zu geben. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.

Dieser Zusatz ist auch in § 17 des SVV-Gesellschaftsvertrags aufzunehmen.

StRin Küstler (SÖS und LINKE) begrüßt die unter Ziffer 1 genannte Änderung, weil damit auf die Daseinsvorsorge hingewiesen werde. Ihre Fraktionsgemeinschaft verbinde damit, dass die Stadtwerke für alle Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger da sind, d. h. dass sie auch einen Sozialauftrag haben. Angestrebt werde deshalb, dass keine Strom- und Gassperren mehr stattfinden, wenn Kunden nicht zahlen können. Weiter strebe man an, dass auch die Stadtwerke einen Beirat mit wissenschaftlicher und anderer Begleitung haben, dieser also nicht nur im Vorfeld besteht.

OB Dr. Schuster betont, dass es in der Vorlage zunächst um den Gesellschaftsvertrag gehe. Es werde noch dauern, bis die Stadtwerke tatsächlich errichtet sind. Bis dahin sei man aber gemeinsam auf einem guten und richtigen Weg.

Der Vorsitzende stellt die GRDrs 585/2011 mit den oben genannten Ergänzungen zur Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.
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