Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
263
12
VerhandlungDrucksache:
303/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 17.10.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Neufassung der Förderrichtlinien der LHS über den
Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kessel-
anlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 27.09.2019, öffentlich, Nr. 8
Ergebnis: Verweisung ohne Votum an die nachfolgenden Gremien
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 04.10.2019, öffentlich, Nr. 127
Ergebnis: Verweisung ohne Votum an den STA
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 15.10.2019, öffentlich, Nr. 74
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung bei 1 Enthaltung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 05.09.2019, GRDrs 303/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für den Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden werden gemäß den Anlagen 1 - 4 neu gefasst.

2. Die geänderten Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und
gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Amt für Stadtplanung und Wohnen eingehen. Die bisherigen Förderrichtlinien gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2017 treten gleichzeitig außer Kraft.


3. Die bisherige Befristung des Programms zum 31.12.2020 wird aufgehoben. Der Heizungstausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen wird als städtisches Förderprogramm dauerhaft eingeführt.

Die Stimmenthaltung seiner Fraktion hat StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) bei Tagesordnungspunkt 10 begründet (s. NNr. 261).

OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 7 Enthaltungen ohne Aussprache einstimmig mit der Maßgabe, dass die Förderung auch für Vereinsgebäude gilt und die Sportverwaltung diesbezüglich aktiv auf die Vereine zugeht.
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