Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
44
10
Verhandlung
Drucksache:
91/2024
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
21.03.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Ausschreibung der Bauplätze Q15.1 und Q17.1
im Baugebiet NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 23.02.2024, öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 27.02.2024, öffentlich, Nr. 52
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Gemeinderat vom 07.03.2024, öffentlich, Nr. 31
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 15.03.2024, öffentlich, Nr. 47
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit der Maßgabe, die Vergabe gemäß den Kriterien der GRDrs 146/2021 Neufassung durchzuführen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 21.02.2024, GRDrs 91/2024, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Ausschreibung der zwei noch zu bildenden städtischen Quartiere mit insgesamt ca. 4.490 m², abgehend von dem unbebauten städtischen Grundstück der
Gemarkung Stuttgart-Bad Cannstatt
Flst. 2997/4 Hanna-Henning-Straße, Benzstraße -: 06 ha 35 a 06 m²
1.1 -
Quartier Q15.1
Hanna-Henning-Straße ca. 30 a 01 m²
1.2 -
Quartier Q17.1
Hanna-Henning-Straße ca. 14 a 89 m²,
ausschließlich an
Mitglieder des "Bündnis für Wohnen",
auf Grundlage der zwei beigefügten Exposés wahlweise
a) im Wege des Erbbaurechts mit jährlichem Erbbauzins in Höhe von 148.307,27 EUR
(
nachrichtlich
: unter Zugrundelegung einer Grundstücksverbilligung von bis zu 45 % für die geförderten Sozialmietwohnungen (SMW))
alternativ
b) zum Kauf zu einem vorläufigen Kaufpreis von insgesamt 6.810.364,17 EUR
(
nachrichtlich
: beitragsfreier Bodenwert/Verkehrswert für die zwei Quartiere 10.301.765 EUR abzüglich einer vorläufigen Grundstücksverbilligung in Höhe von 3.491.400,84 EUR für den Grundstücksanteil der städtischen Förderprogramme aus dem anteiligen Bodenwert)
wird zugestimmt.
2. Der gemäß Grundsatzvorlage GRDrs 477/2020 zur Entwicklung des NeckarParks vorgesehenen Bebauung der Quartiere
2.1 Q15.1: insgesamt ca. 77 geförderte SMW (hier aufgrund des geänderten Wohnungsschlüssels nach oben etwas abweichend zur GRDrs 477/2020 - Wohnanteil ca. 85 %)
2.2 Q17.1: insgesamt ca. 30 geförderte SMW (Wohnanteil ca. 75 %)
wird zugestimmt.
3. Über die endgültige Vergabe entscheidet der Gemeinderat auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses.
StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) legt wie im vorherigen Tagesordnungspunkt den Standpunkt seiner Fraktionsgemeinschaft im Hinblick auf Grundstücksverkäufe dar und beantragt die Streichung der Beschlussantragsziffer 1 b.
OB
Dr. Nopper
stellt zunächst den Streichungsantrag für die Beschlussantragsziffer 1 b zur Abstimmung und stellt fest, dass der Gemeinderat dies mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ablehnt.
Er stellt anschließend die
GRDrs 91/2024 mit der Maßgabe des WA
(Die Vergabe ist gemäß den Kriterien der GRDrs 146/2021 Neufassung durchzuführen) zur Abstimmung. Er stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
mehrheitlich (6 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)
wie beantragt
.
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