Beteiligte Stellen AKR und WFB Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß Bürgermeister Geschäftsführer Anlagen Anlage 1 zur GRDrs 844/2018: Ausführliche Begründung Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 844/2018: Nachkalkulation 2017 mit Vergleich Vorkalkulationen 2018 und 2019 so wie dem Wirtschaftsplan 2019 - Abfallentsorgung- Anhang 2 zur Anlage 1 der GRDrs 844/2018: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsrechnung 2019 - Abfallentsorgung- Anhang 3 zur Anlage 1 der GRDrs 844/2018: Leistungsbezogene Entgelt- und Gebührenbedarfsberechnung 2019 - mineralische Deponie- Anhang 4 zur Anlage 1 der GRDrs 844/2018: Übersicht über die Gebühren und Entgelte - Abfallentsorgung und mineralische Deponie Anlage 2 zur GRDrs 844/2018: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart - AfS - ) Anlage 3 zur GRDrs 844/2018: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshaupststadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung - HGS -) Anlage 4 zur GRDrs 844/2018: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshaupstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung von minralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart Anhang 5 zur GRDrs 844/2018: Betriebs- und Benutzungsordnung für die Deponie Einod in Stuttgart-Hedelfingen Anhang 6 zur GRDrs 844/2018: Entgeltverzeichnis für die Deponie Einöd in Stuttgart-Hedelfingen Anhang 7 zur GRDrs 844/2018: Annahmegrenzwerte und Anlieferungsbedingungen Deponie-Einöd in Stuttgart-Hedelfingen Ausführliche Begründung: I. Nachkalkulation Abfallentsorgung 2017 / handelsrechtliches Ergebnis 2017 Der sich für die Abfallentsorgung aus der Nachkalkulation 2017 ergebende Überschuss bei den Kostenträgern Restabfall, Altpapier, Bioabfall, Großanfallstellen und Direktanlieferer in Höhe von 1.196.591,52 € ist lt. KAG innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2017 wurde dieser Überschuss unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Diesem kostenrechnerischen Überschuss steht ein handelsrechtlicher Überschuss in 2017 für die Abfallwirtschaft in Höhe von 1.023.140,07 € gegenüber. Die Abweichung zwischen handelsrechtlichem und kostenrechnerischem Ergebnis beruht auf der Tatsache, dass einerseits das KAG und andererseits das HGB den Einbezug bestimmter Kosten bzw. Erträge innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs verbieten. II. Gebührenvorkalkulation Abfallentsorgung 2019 Grundlage für die Gebührenvorkalkulation 2019 sind grundsätzlich die Ansätze des Wirtschaftsplans 2019 sowie aktuellere Erkenntnisse zu den Kosten und Erlösen soweit diese gebührenfähig sind. Gründe für die Gebührenerhöhungen sind die höheren Personalkosten aufgrund der Einführung des Vollservice beim Bioabfall. Da der Bioabfall durch den Restabfall zulässigerweise mitfinanziert wird, kommt es dadurch bedingt auch zu Mehrkosten beim Restabfall. Zudem wurden weniger Gebührenüberschüsse aus Vorjahren in die Kalkulation der Restabfallgebühren eingerechnet. Wesentliche Abweichungen zum Wirtschaftsplan 2019 sowie zur Kalkulation 2018 sind bei den Erläuterungen zu den einzelnen Kosten- und Erlösblöcken unter III. aufgeführt. In Einzelfällen wird in der Kalkulation 2019 begründbar von den Daten des Wirtschaftsplans 2019 abgewichen. Im Anhang 1 zur Anlage 1 sind die Werte der Gebührenkalkulation 2019 und 2018 sowie die Werte der Gebührennachkalkulation 2017 und des Wirtschaftsplans 2019 dargestellt. III. Einführung Vollservice beim Bioabfall zum 01.01.2019 Nachdem vor allem von Wohnungsbaugenossenschaften und größeren Hausverwaltungen, aber auch von Bürgern in Einzelfällen der Vollservice gewünscht wurde, wurde hierzu bereits in der Abfallgebührenvorlage 2018 ein Grundsatzbeschluss beschlossen um die notwendigen personellen und technischen Voraussetzungen in die Wege leiten zu können, damit der Vollservice zum 01.01.2019 umgesetzt werden kann. Die dazu notwendigen Stellen und Mittel wurden im Wirtschaftsplan 2019 beschlossen. Die Abfallsatzung wird zum 01.01.2019 an diese Änderung angepasst. Für die Einführung sind lt. Planung 40 zusätzliche Lader notwendig. Die geplanten Personalkosten für diese zusätzlichen Mitarbeiter betragen rd. 2.030 T€ in 2019. Zusätzliche Fahrzeuge für den Vollservice bedarf es nicht. Durch die zusätzliche Leistung entstehen zusätzlichen Kosten durch den Vollservice. Dadurch werden Gebührenerhöhungen notwendig. Unter Berücksichtigung einer Quersubventionierung durch den Restabfall in Höhe von rd. 9,7 Mio. €, die das Kommunalabgabengesetz BW zulässt, steigen die Bioabfallgebühren um durchschnittlich 11,82 %. Die Unterbringung der zusätzlichen Mitarbeiter für den Vollservice wird im Rahmen der Betriebsstellenkonzeption der Abfallwirtschaft Stuttgart mitberücksichtigt. Für die Betriebsstellenkonzeption sind im Wirtschaftsplan 2019 Mittel eingeplant bzw. werden weitere Mittel in den Folgejahren zu planen sein. IV. Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösblöcken des Anhangs 1 zur Anlage 1: Die Kosten- und Erlösblöcke entsprechen der nach der Eigenbetriebsverordnung vorgegebenen Systematik und damit der Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplans. Darüber hinaus sind wichtige Einzelpositionen zusätzlich dargestellt. 1. Materialaufwand 1a. Materialaufwand (Bezug von EnBW) Größter Kostenblock beim Materialaufwand ist die Position „Bezug von EnBW“, bei der die Zahlungen an die Energie Baden-Württemberg Kraftwerksgesellschaft für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster mit 39,1 Mio. € ausgewiesen werden. In dieser Position sind die gebührenrechtlichen Auflösungsbeträge der Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW mit rd. 4,5 Mio. € enthalten. Durch eine im Vertrag festgelegte Preisgleitklausel steigt der Preis pro Tonne kontinuierlich. Lt. Schreiben der EnBW vom 21.08.2018 beträgt der Preis pro Tonne für 2019 145,19 €/to incl. USt (2018: 143,85 €/to) Die Kosten liegen um rd. 0,3 Mio. € über den Ansätzen der Kalkulation 2018. Dies entspricht der Kostensteigerung bedingt durch die Preisgleitklausel. Die Kooperationserlöse steigen ebenfalls gegenüber der Kalkulation 2018. Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: Die geringfügige Abweichung in Höhe von rd. 55 T€ setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen ist der Ansatz der Auflösung des Abgrenzungspostens im Handelsrecht in 2019 niedriger als der Ansatz in der Kalkulation und zum anderen wurden, aufgrund neuerer Erkenntnisse, in der Kalkulation 2019, gegenüber dem Wirtschaftsplan 2019 die Mehrmengen höher angesetzt. 1b. Materialaufwand (Umlage Zweckverband RMHKW Böblingen) Beim Zweckverband Restmüllheizkraftwerk (RMHKW) Böblingen, in dem die Landeshauptstadt Stuttgart Mitglied ist, fallen weitere rd. 4,3 Mio. € Verbrennungskosten an. Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: Der Kalkulationsansatz liegt rd. 500 T€ über dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2018. Der Ansatz im Wirtschaftsplan 2019 basiert auf einem Preis von 150 €/to. Aufgrund der IST-Abrechnung 2017 und der Abschlagszahlungen für 2018 des RMHKW wurden für die Kalkulation 2019 170 €/to angesetzt. 1c. Materialaufwand (Reststoffverwertung) Diese Kosten mit rd. 2,3 Mio. € beinhalten die Entsorgungsleistungen im Rahmen der Reststoffverwertung für Bioabfall und Problemstoffe, sowie die Kosten des Papierumschlages. Die Kosten der Bioabfallverwertung sind darin mit rd. 2,2 Mio. € enthalten. Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: Der Kalkulationsansatz liegt um rd. 0,6 Mio. € unter dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2019. Dies liegt an der geringeren zugrunde gelegten Menge in der Kalkulation 2019 beim Bioabfall. 1d. Materialaufwand (Bezug von sonstigen Fremden) In diesem Kostenblock mit rd. 3,9 Mio. € sind vor allem Instandhaltungskosten, Erlösabtretungen aufgrund der Vereinbarungen mit den DSD-Teilnehmern, Kosten der Müllgefäßbehälter, Kosten für die Altdeponien, Energiekosten sowie Kosten für Dienst- und Schutzkleidung enthalten. Die Kosten entsprechen nahezu den Kosten in der Kalkulation 2018. Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 83 T€ höher als im Wirtschaftsplan 2019. Aufgrund neuerer Erkenntnisse wurden die Kosten für neue Behälter reduziert und die Kosten für Leasing-Abfallsammelfahrzeuge erhöht. 2. Bezug von Betriebsbereichen (Fahrleistungen) Hier sind die Leistungen des Betriebsbereichs Fahrbetrieb mit 6,1 Mio. € ausgewiesen. Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 463 T€ niedriger als im Wirtschaftsplan 2019. In der Kalkulation wurden weniger Fahrzeuge angesetzt. Teilweise auch interimsweise höhere Leasingkosten für ASF bis diese beschafft werden können. 3. und 4. Bezug von Betriebsbereichen (Werkstattleistungen und Sonstiges) Hier sind die Leistungen des Betriebsbereichs Werkstatt und sonstige innerbetriebliche Verrechnungen an die Abfallentsorgung von insgesamt rd. 2,4 Mio. € ausgewiesen. Der Betriebsbereich Werkstatt ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen vollkostendeckend innerhalb des AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der Stadt verrechnet. Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 0,8 Mio. € höher als der Ansatz im Wirtschaftsplan 2019. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass ein Bereich um gegliedert wurde und nun über die „Interne Leistungsverrechnung“ der Abfallwirtschaft belastet wird (bisher waren das „primäre Kosten“ der Abfallwirtschaft). Es handelt sich nicht um Mehrkosten, sondern um einen Ausweis in anderen Positionen. 5. Personalaufwand Die gesamten Personalkosten der Kalkulation 2019 betragen incl. Personalnebenkosten rd. 23,8 Mio. €. Die Personalkosten beinhalten gegenüber der Kalkulation 2018 die zusätzlichen Mitarbeiter für die Einführung des Vollservice beim Bioabfall. Anderseits fallen rd. 0,5 Mio. € weniger Personalkosten im Bereich Abfallwirtschaft durch die Verlagerung eines Geschäftsbereichs an. Diese werden nun über die „Interne Leistungsverrechnung“ der Abfallwirtschaft belastet (siehe oben). Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 1,1 Mio. € niedriger als im Wirtschaftsplan 2019. Gründe hierfür sind insbesondere die Umgliederung eines Bereichs. Dadurch entfallen direkte Personalkosten in der Abfallwirtschaft. Diese werden jetzt als Verrechnungskosten (ILV) der Abfallwirtschaft belastet. Durch die Verzögerung beim Bau der Biovergärungsanlage wird das dafür notwendige Personal später als vorgesehen eingestellt. 6. Abschreibungen Die Abschreibungen sind für 2019 in der Kalkulation mit rd. 1,1 Mio. € vorgesehen. Die zugrunde gelegten Abschreibungssätze sind den amtlichen AfA-Tabellen entnommen. Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 0,4 Mio. € niedriger, da sich die Bauprojekte (z.B. Biovergärungsanlage) verzögert haben. 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In der Kalkulation 2019 sind Zinsen in Höhe von 1,8 Mio. € vorgesehen. Die Zinsen für das im Zusammenhang mit dem Entsorgungsvertrag mit der EnBW aufgenommene Darlehen als Vorauszahlung auf die von der EnBW verrechneten Verbrennungskosten sind in dieser Position mit 1,2 Mio. € enthalten. Die kalkulatorischen Zinsen belaufen sich auf rd. 0,6 Mio. €. Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: In der Kalkulation werden „kalkulatorische Zinsen“ berücksichtigt, im nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Wirtschaftsplan nicht. Eine weitere Abweichung ergibt sich aus der Berücksichtigung der Auf- und Abzinsung von Rückstellungen gemäß Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG). Diese Auf-und Abzinsung ist im Plan (Handelsrecht) berücksichtigt, in der Kalkulation nicht. 8. Steuern Für diesen Bereich fallen nur sehr geringe Steuern an. 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen für das Jahr 2019 rd. 4,1 Mio. €. Hier sind die Kosten für die Service- und Steuerungsleistungen der städtischen Ämter, die Kompostierungskosten, Versicherungen, Fernsprechkosten, Fortbildungskosten, die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, die Kosten des Wartungsvertrags für die öffentlichen Toilettenanlagen, etc. enthalten. Die Verrechnungskosten mit den städtischen Ämtern betragen rd. 2,6 Mio. €. Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: Der Betrag in der Kalkulation 2019 entspricht in etwa dem Planansatz. 10. Kosten Altdeponien Lt. externem Gutachten und Berücksichtigung von zeitlichen und kostenmäßigen Abweichungen werden in 2019 für die „Alt-Deponien“ Kosten in Höhe von rd. 1,5 Mio. € anfallen. Diese sind komplett in den Rückstellungen enthalten. 11. Erlöse aus Kooperationen (Landkreise)