Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Ein wesentliches Anliegen der Landeshauptstadt Stuttgart war in 2005 eine größtmögliche Dezentralisierung der Jobcenter-Dienststellen im Stadtgebiet, um unter der Prämisse eines standortunabhängigen, gleichermaßen hohen Qualitätsstandards bürgernah für die erwerbsfähigen Leistungsempfänger*innen (eLB) Beratung, Grundsicherung und Maßnahmenversorgung zu gewährleisten. Die Erfahrung seither zeigt jedoch, dass bei kleinen Dienststellen ein effizientes Dienstleistungsangebot nicht sichergestellt werden kann.
Dem Jobcenter Möhringen (Oberdorfplatz 16) mit der Außenstelle Vaihingen (Rathausplatz 1) sind insgesamt 11,6 Planstellen für die Sachbearbeitung Leistungsgewährung (LG), 2,0 Planstellen für die Qualifizierte Information (QI), 8,8 Planstellen für persönliche Ansprechpartner*innen (pAp) und eine 1,0 Planstelle Leitung (ZL) zugeordnet. Die Planstellen sind aktuell mit insgesamt 24 Mitarbeitenden besetzt, die sich jeweils mit 12 Mitarbeitenden auf die beiden Liegenschaften verteilen.
Die beiden Dienststellen sind für folgende Stuttgarter Ortsteile bzw. Sozialräume zuständig: Möhringen und Fasanenhof, Sonnenberg, Sternhäule, Wallgraben-Ost sowie Vaihingen-Mitte und Österfeld, Höhenrand, Wallgraben-West, Rosental, Heerstraße, Lauchäcker, Dachswald, Pfaffenwald, Büsnau, Rohr, Dürrlewang, Universität. Aktuell werden in der Zweigstelle Möhringen 624 Bedarfsgemeinschaften (BG) und 848 eLB sowie in der Außenstelle Vaihingen 802 BG und 1.049 eLB betreut. Insgesamt handelt es sich um 1.426 BG und 1.897 eLB. Die Raumsituation in beiden Liegenschaften ist beengt. Zehn der dreizehn LG arbeiten in Doppelbüros. Insgesamt 8 Mitarbeitende haben Büros in Räumen mit unzureichendem Zugang zu Flucht- und Rettungswegen. Weder Datenschutzbelange von vorsprechenden eLB noch die Sicherheit der Mitarbeitenden kann durch die Raumsituation in angemessenen Form gewährleistet werden. Darüber hinaus wird ein störungsfreies und effizientes Arbeiten deutlich erschwert. In beiden Liegenschaften stehen dem Jobcenter keine eigenen Besprechungsräume, Sozialräume/Teeküchen, Sanitätsräume und Lagerräume zur Verfügung. Besprechungen finden entweder in kleinen Gruppen in einem Büro oder in Räumen der Bezirksämter Möhringen und Vaihingen statt. Die Mitarbeitenden haben keine adäquaten Sozialräume für ihre Pausen und müssen das Mittagessen im eigenen Büro einnehmen. Eine städtische Kantine gibt es in beiden Stadtteilen nicht.
In Ermangelung von Lagerräumen werden Büromaterial, Formularvordrucke, Hygieneartikel sowie saisonal benötigter Bedarf, wie z. B. Ventilatoren, in den Büros der Mitarbeitenden aufbewahrt. Dies behindert wiederum Flucht- und Rettungswege und verursacht zusätzliche Stolperquellen.
Die Liegenschaft Oberdorfplatz 16 in Möhringen ist zudem nicht barrierefrei. Sowohl die Mitarbeitenden im Erdgeschoss, als auch die im zweiten Obergeschoss, sind nur über Treppen erreichbar. Für die persönliche Beratung von gehbehinderten Leistungsberechtigten muss regelmäßig der Trausaal im Nachbargebäude beim Bezirksamt Möhringen angefragt werden, was zusätzlichen Organisationsaufwand bedeutet.
Der Zweigstellenleitung steht sowohl in der Liegenschaft Vaihingen als auch in der Liegenschaft Möhringen ein Büro zur Verfügung und pendelt zwischen den Häusern. Die beiden Dienststellen sind rd. drei Kilometer voneinander entfernt und sind mit einer Wegezeit von 27 Minuten in eine Richtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Fußweg zu erreichen. Eine tägliche Anwesenheit in beiden Häusern ist deshalb nicht sinnvoll. Die Zweigstellenleitung ist an zwei Tagen im Jobcenter Möhringen und an drei Tagen im Jobcenter Vaihingen. Das hat Wartezeiten für Mitarbeitende und Leistungsberechtigte der jeweiligen Dienststellen bei Sachverhalten zur Folge, die persönlich besprochen werden müssen. Die Zweigstellenleitung hat insgesamt einen erhöhten Zeit- und Organisationsaufwand, um die dezentrale Ausgestaltung der Grundsicherung vor Ort in beiden Dienststellen sicherzustellen und ihrer Dienst- und Fachaufsicht nachzukommen.
Um häuserspezifischen Besonderheiten, wie z. B. bei Sicherheitsunterweisungen, bei Abstimmungsbedarfen mit anderen Ämtern in der Liegenschaft etc. gerecht zu werden, müssen sowohl innerhalb des Jobcenters als auch ämterübergreifend Absprachen und Klärungen erfolgen. Die Doppelstrukturen und Synergieverluste nehmen die Zeit in Anspruch, die für die Erledigung des Kerngeschäftes fehlt.
Bei Abwesenheit von Mitarbeitenden aufgrund von Urlaub, Gleittagen, Fortbildungen oder Krankheit kann die Vertretung wegen der geringen Personaldecke in den jeweiligen Funktionen bei den einzelnen Liegenschaften erschwert sichergestellt werden. Insbesondere den Bereich der pAp, deren Kerngeschäft die Beratung im Aktivbereich ist, wirkt sich eine unzureichende Vertretungssituation ungünstig auf die Beratungsqualität und –dichte aus.
Aufgrund der Fallentwicklung der eLB und den limitierten Bürokapazitäten im Bezirksamt Vaihingen wurden bereits Fallverschiebungen in die Zweigstelle Möhringen notwendig, um somit eine ausgeglichene Fallbelastung aller Mitarbeitenden in beiden Liegenschaften zu gewährleisten. Zuletzt wurden von den pAp des Jobcenters Möhringen 167 eLB betreut, die im Stadtteil Vaihingen wohnen. Dies stellte wiederum die Zweigstelle Möhringen vor das Problem, die Akten der Leistungsberechtigten sach- und datenschutzgerecht unterzubringen. Auch hier sind die Kapazitätsgrenzen bereits überbeansprucht.
Eine Zusammenlegung der Jobcenter Zweigstelle Möhringen und der Außenstelle Vaihingen in einer gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Liegenschaft im Stadtgebiet Möhringen/Vaihingen bringt für die Arbeit im Rechtskreis SGB II folgende positive Auswirkungen mit:
· Die Gewährleistung von kundenorientierten Vertretungen bei Abwesenheit von Mitarbeitenden;
· Den Wegfall der Organisation von Doppelstrukturen;
· Die Nutzung von Synergien für die Weiterentwicklung des Kerngeschäfts, um den Bürger*innen ein effizientes Dienstleistungsangebot aus einer Hand zu bieten;
· Die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitarbeitenden aus zwei Stadtteilen, die organisatorisch schon immer zusammengehört haben, aber in zwei voneinander unabhängigen Einheiten getrennt agieren mussten.