Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 470/2021
Stuttgart,
06/15/2021



Zusammenlegung der Zweigstelle Möhringen mit der Außenstelle Vaihingen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Bezirksbeirat Vaihingen
Bezirksbeirat Möhringen
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.06.2021
06.07.2021
14.07.2021
23.07.2021
26.07.2021
28.07.2021



Beschlußantrag:

Der Zusammenlegung der Standorte der Jobcenter Zweigstelle Möhringen und der Außenstelle Vaihingen in einer Liegenschaft wird zugestimmt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ein wesentliches Anliegen der Landeshauptstadt Stuttgart war in 2005 eine größtmögliche Dezentralisierung der Jobcenter-Dienststellen im Stadtgebiet, um unter der Prämisse eines standortunabhängigen, gleichermaßen hohen Qualitätsstandards bürgernah für die erwerbsfähigen Leistungsempfänger*innen (eLB) Beratung, Grundsicherung und Maßnahmenversorgung zu gewährleisten. Die Erfahrung seither zeigt jedoch, dass bei kleinen Dienststellen ein effizientes Dienstleistungsangebot nicht sichergestellt werden kann.

Dem Jobcenter Möhringen (Oberdorfplatz 16) mit der Außenstelle Vaihingen (Rathausplatz 1) sind insgesamt 11,6 Planstellen für die Sachbearbeitung Leistungsgewährung (LG), 2,0 Planstellen für die Qualifizierte Information (QI), 8,8 Planstellen für persönliche Ansprechpartner*innen (pAp) und eine 1,0 Planstelle Leitung (ZL) zugeordnet. Die Planstellen sind aktuell mit insgesamt 24 Mitarbeitenden besetzt, die sich jeweils mit 12 Mitarbeitenden auf die beiden Liegenschaften verteilen.

Die beiden Dienststellen sind für folgende Stuttgarter Ortsteile bzw. Sozialräume zuständig:
Möhringen und Fasanenhof, Sonnenberg, Sternhäule, Wallgraben-Ost sowie
Vaihingen-Mitte und Österfeld, Höhenrand, Wallgraben-West, Rosental, Heerstraße, Lauchäcker, Dachswald, Pfaffenwald, Büsnau, Rohr, Dürrlewang, Universität.

Aktuell werden in der Zweigstelle Möhringen 624 Bedarfsgemeinschaften (BG) und 848 eLB sowie in der Außenstelle Vaihingen 802 BG und 1.049 eLB betreut. Insgesamt handelt es sich um 1.426 BG und 1.897 eLB.

Die Raumsituation in beiden Liegenschaften ist beengt. Zehn der dreizehn LG arbeiten in Doppelbüros. Insgesamt 8 Mitarbeitende haben Büros in Räumen mit unzureichendem Zugang zu Flucht- und Rettungswegen. Weder Datenschutzbelange von vorsprechenden eLB noch die Sicherheit der Mitarbeitenden kann durch die Raumsituation in angemessenen Form gewährleistet werden. Darüber hinaus wird ein störungsfreies und effizientes Arbeiten deutlich erschwert.

In beiden Liegenschaften stehen dem Jobcenter keine eigenen Besprechungsräume, Sozialräume/Teeküchen, Sanitätsräume und Lagerräume zur Verfügung. Besprechungen finden entweder in kleinen Gruppen in einem Büro oder in Räumen der Bezirksämter Möhringen und Vaihingen statt. Die Mitarbeitenden haben keine adäquaten Sozialräume für ihre Pausen und müssen das Mittagessen im eigenen Büro einnehmen. Eine städtische Kantine gibt es in beiden Stadtteilen nicht.

In Ermangelung von Lagerräumen werden Büromaterial, Formularvordrucke, Hygieneartikel sowie saisonal benötigter Bedarf, wie z. B. Ventilatoren, in den Büros der Mitarbeitenden aufbewahrt. Dies behindert wiederum Flucht- und Rettungswege und verursacht zusätzliche Stolperquellen.

Die Liegenschaft Oberdorfplatz 16 in Möhringen ist zudem nicht barrierefrei. Sowohl die Mitarbeitenden im Erdgeschoss, als auch die im zweiten Obergeschoss, sind nur über Treppen erreichbar. Für die persönliche Beratung von gehbehinderten Leistungsberechtigten muss regelmäßig der Trausaal im Nachbargebäude beim Bezirksamt Möhringen angefragt werden, was zusätzlichen Organisationsaufwand bedeutet.

Der Zweigstellenleitung steht sowohl in der Liegenschaft Vaihingen als auch in der Liegenschaft Möhringen ein Büro zur Verfügung und pendelt zwischen den Häusern. Die beiden Dienststellen sind rd. drei Kilometer voneinander entfernt und sind mit einer Wegezeit von 27 Minuten in eine Richtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Fußweg zu erreichen. Eine tägliche Anwesenheit in beiden Häusern ist deshalb nicht sinnvoll. Die Zweigstellenleitung ist an zwei Tagen im Jobcenter Möhringen und an drei Tagen im Jobcenter Vaihingen. Das hat Wartezeiten für Mitarbeitende und Leistungsberechtigte der jeweiligen Dienststellen bei Sachverhalten zur Folge, die persönlich besprochen werden müssen. Die Zweigstellenleitung hat insgesamt einen erhöhten Zeit- und Organisationsaufwand, um die dezentrale Ausgestaltung der Grundsicherung vor Ort in beiden Dienststellen sicherzustellen und ihrer Dienst- und Fachaufsicht nachzukommen.

Um häuserspezifischen Besonderheiten, wie z. B. bei Sicherheitsunterweisungen, bei Abstimmungsbedarfen mit anderen Ämtern in der Liegenschaft etc. gerecht zu werden, müssen sowohl innerhalb des Jobcenters als auch ämterübergreifend Absprachen und Klärungen erfolgen. Die Doppelstrukturen und Synergieverluste nehmen die Zeit in Anspruch, die für die Erledigung des Kerngeschäftes fehlt.

Bei Abwesenheit von Mitarbeitenden aufgrund von Urlaub, Gleittagen, Fortbildungen oder Krankheit kann die Vertretung wegen der geringen Personaldecke in den jeweiligen Funktionen bei den einzelnen Liegenschaften erschwert sichergestellt werden. Insbesondere den Bereich der pAp, deren Kerngeschäft die Beratung im Aktivbereich ist, wirkt sich eine unzureichende Vertretungssituation ungünstig auf die Beratungsqualität und –dichte aus.

Aufgrund der Fallentwicklung der eLB und den limitierten Bürokapazitäten im Bezirksamt Vaihingen wurden bereits Fallverschiebungen in die Zweigstelle Möhringen notwendig, um somit eine ausgeglichene Fallbelastung aller Mitarbeitenden in beiden Liegenschaften zu gewährleisten. Zuletzt wurden von den pAp des Jobcenters Möhringen 167 eLB betreut, die im Stadtteil Vaihingen wohnen. Dies stellte wiederum die Zweigstelle Möhringen vor das Problem, die Akten der Leistungsberechtigten sach- und datenschutzgerecht unterzubringen. Auch hier sind die Kapazitätsgrenzen bereits überbeansprucht.

Eine Zusammenlegung der Jobcenter Zweigstelle Möhringen und der Außenstelle Vaihingen in einer gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Liegenschaft im Stadtgebiet Möhringen/Vaihingen bringt für die Arbeit im Rechtskreis SGB II folgende positive Auswirkungen mit:



Im Stadtbezirk Vaihingen teilen sich bisher mit dem Bezirksamt, dem Bürgerbüro, mit Leben im Alter und dem Jobcenter vier Ämter das über 100 Jahre alte Bezirksrathaus. Durch zusätzliche Aufgaben der Ämter in den vergangenen Jahren ist das Gebäude mit der Auslastung der Raumkapazitäten an seine Grenzen gestoßen.
Für das Bezirksamt Vaihingen ermöglicht der Auszug der Jobcenter Außenstelle Vaihingen eine nachhaltige Veränderung zum Besseren im Zusammenhang mit der dortigen beengten Raumsituation.
Dem Bezirksamt fehlt bislang der Platz, um eine bürgerfreundliche Anlaufstelle zu sein. Bürger*innen müssen aufgrund eines fehlenden Wartebereiches auf den Fluren und den Treppen warten. Insbesondere am “langen Donnerstag” kann dies im Treppenhaus zu Behinderungen führen, s. hierzu Beschluss des Bezirksbeirats vom 19.09.2017, Antrags-Nr. 30/2017, „Das Bürgerbüro in Vaihingen muss bürgerfreundlicher gestaltet werden“.
Im Bezirksamt Vaihingen fehlt es darüber hinaus an ausreichend Raum für Archive, Materialablage, Besprechungsräume, Sozialräume und eine Infrastruktur für die Mitarbeitenden, die mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz pendeln möchten, s. hierzu Beschluss des Bezirksbeirats mit der NSNR 169/2019 vom 15.10.2019, „Raumnot im Bezirksrathaus Vaihingen“.
Aufgrund Aufgabenmehrung in den letzten Jahren wurden mit Beschluss des Gemeinderates im Doppelthaushalt 2020/2021 zusätzliche Stellenanteile für das Bezirksamt geschaffen; hierfür steht bislang kein Büroraum zur Verfügung.
Überlegungen im Zusammenhang mit einem Dachbodenausbau des Bezirksrathauses oder kleinerer baulicher Maßnahmen im Bestand (Schiebetüren statt klassische Türen, Leichtbauwände entfernen oder versetzen, im öffentlichen Bereich einen Besucherempfang für die Bürgerinformation einbauen) wurden aus Gründen des Denkmalschutzes als nicht zielführend und/oder nicht finanzierbar bewertet.

Im Stadtbezirk Möhringen befindet sich das Bezirksamt mit seinen Dienststellen Bürgerservice Soziale Leistungen, der Rentenstelle, dem Standesamt und der Allgemeinen Verwaltung in dem denkmalgeschützten Gebäude der Maierstraße 1. Die zum Bezirksamt gehörende Wohngeldstelle befindet sich im Nebengebäude, Oberdorfplatz 16.

Im Gebäude Oberdorfplatz 16, ebenfalls denkmalgeschützt, befindet sich neben dem Jobcenter das Amt für öffentliche Ordnung sowie unsere Wohngeldstelle mit zwei Räumen.

In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben in den Bezirksämtern schleichend vermehrt und verändert. Die Struktur und Organisation hat sich geändert, Teilzeitbeschäftigte müssen mit in die Räumlichkeiten integriert werden und es werden auch künftig Pandemien drohen, auf die mit geeigneten Räumlichkeiten/Ausweichmöglichkeiten reagiert werden muss.

Für die verschiedenen Dienststellen besteht zudem der Bedarf nach einem Besprechungs- und Sozialraum sowie muss ein Sanitätsraum vorgehalten werden.

Durch diese verschiedenen Entwicklungen sind die vorhandenen Raumkapazitäten an ihre Grenzen gekommen.

Die Entwicklung hin zu einem bürgerfreundlichen und kundenorientierten Dienstleister bedingt dazu eine durchstrukturierte Organisation der einzelnen Bereiche des Bezirksamtes wie auch aller Ämter vor Ort.

Dazu ist unabdingbar die Bürgerinfo räumlich vom Vorzimmer der Bezirksvorsteherin zu trennen.

Durch die aufgrund einer Aufgabenvermehrung in den letzten Jahren vom Gemeinderat im Doppelhaushalt 2020/2021 zusätzlich geschaffenen Stellenanteile hat sich die Situation in Möhringen nochmals verschärft.

Eine kurzfristige Maßnahme, Abhilfe zu schaffen, war ein Umzug innerhalb des Gebäudes Maierstraße 1.

Zudem fehlt Platz für einen Kopierer, Archiv, Materialablage und eine Infrastruktur für die Mitarbeitenden, die mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz pendeln möchten.

Neben der nun vorgeschlagenen Option eines Auszugs des Jobcenters wurden weitere Möglichkeiten diskutiert, wie beispielsweise der Ausbau des Dachbodens des Gebäudes Oberdorfplatz 16. Dies wurde mittlerweile abgelehnt.


Aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen wir hier enormen Auflagen, die generell einer Umgestaltung wenig Spielraum lassen.

Zuletzt wurde im Antrag 146/2021 der CDU-Gemeinderatsfraktion am 15. April 2021 die Raumnot in den Bezirksrathäusern Vaihingen und Möhringen deutlich gemacht, verbunden mit dem Antrag, dass die Jobcenter-Zweigstelle Möhringen und die Außenstelle Vaihingen aus den beiden Bezirksrathäusern ausziehen und zusammengelegt werden. Darüber hinaus wurde beantragt, dass nach dem Auszug die frei gewordenen Räume in den Bezirksrathäusern vorrangig den Bezirksämtern und dann den dortigen Bürgerbüros zur Verfügung gestellt werden.




Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.
Ref. AKR stellt fest, dass die Bezirksämter bei einer Nachnutzung der freiwerdenden Räume der Jobcenter priorisiert werden.





Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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