Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
342/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 20.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für städtische Kindertageseinrichtungen wegen Schließung aufgrund von CoronaVO, Erstattung an freie Träger und Weitergewährung von Betriebszuschüssen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 19.05.2021, öffentlich, Nr. 160
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.05.2021, GRDrs 342/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem freiwilligen Verzicht auf die Erhebung der regulären monatlichen Elternbeiträge (Kostenbeiträge) und des Essensgeldes ab dem Monat Mai 2021 bei städtischen Kindertageseinrichtungen, die von allgemeinen Schließungen/Betriebs-
untersagungen auf der Grundlage der jeweils geltenden CoronaVO des Landes bzw. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart betroffen sind, wird zugestimmt. Für jeden Betreuungstag, an dem keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird, wird auf 1/20 des festgesetzten monatlichen Betreuungsentgelts verzichtet.


2. Dem pauschalen freiwilligen Verzicht in Höhe von 35 % auf die bereits eingezogenen Elternbeiträge und des Essensgeldes für den Monat April 2021 bei städtischen Kindertageseinrichtungen, die ab dem 22.04.2021 von Schließungen (bis 30.04.2021) betroffen waren, wird zugestimmt. Der Verzicht gilt auch in Fällen, in denen im Schließungszeitraum ab 22.04.2021 bis einschließlich 30.04.2021 eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
3. Die freien Träger der Kindertagesbetreuung erhalten ab dem 22.04.2021 für jeden Betreuungstag, der von allgemeinen Schließungen/Betriebsuntersagungen auf der Grundlage der jeweils geltenden CoronaVO bzw. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart betroffen ist, den Ausfall der Teilnehmerbeiträge für die Betreuung in Höhe von 1/20 des Erstattungsbetrags des Monats Januar 2021 erstattet.

4. Die Betriebskostenförderung der freien Kita-Träger wird trotz der angeordneten Schließungen ab 22.04.2021 bis zur Beendigung der generellen Einrichtungsschließung nach CoronaVO nach den geltenden Förderrichtlinien weiter gewährt, ggf. unter Anrechnung von vorrangigen Ersatzleistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz) durch Bund oder Land. Die Regelungen des geltenden Sozialdienstleistereinsatzgesetzes (SodEG) werden für die Dauer der Weiterförderung angewandt.

5. Die Beschlussanträge 1, 3, 4 und 6 gelten jeweils für die Dauer der Betriebsuntersagungen (inkl. Notbetreuung) durch die jeweilige CoronaVO des Landes bzw. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart, längstens jedoch bis zum Ende des Kalenderjahres 2021.

6. Die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen werden während der Dauer der Untersagung der Betreuung ab Mai 2021 auf 80 % der bisherigen Förderung reduziert, sofern keine Notbetreuung angeboten wird. Ein Kostenbeitrag der Eltern an den Kosten kann gemäß § 90 SGB VIII nicht verlangt werden, sofern die Kinder nicht in Notbetreuung sind.

7.1 Vom zusätzlichen, befristenden Personalbedarf in Höhe von 2,0 Stellen in A 11 für das Arbeitsfeld Förderung freier Träger wird Kenntnis genommen. Die hierfür notwendigen Ermächtigungen in Höhe von 2,0 VZK bis 31.12.2021, sind in EG 10 vorzunehmen und können ab sofort besetzt werden. In welchem Maß dem Personalbedarf bis Ende 2023 Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2022/2023 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.

7.2 Vom zusätzlichen, befristeten Personalbedarf in Höhe von 0,5 VZK in EG 10 und 1,0 VZK EG 7 für das Arbeitsfeld Elternbeiträge wird Kenntnis genommen. Das Jugendamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans befristet bis 30.04.2022 0,5 VZK in EG 10 und 1,0 VZK in EG 7 ab sofort zu beschäftigen.

8. Den Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen, wie im Absatz Finanzielle Auswirkungen dargestellt, wird zugestimmt.

OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

Zur Beurkundung


Faßnacht / pö
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