Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 0603
GRDrs 299/2021
Stuttgart,
05/11/2021



Vorbereitung der Wahl des 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.05.2021
20.05.2021



Beschlußantrag:


1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt. Für die Bundestagswahl 2021 wird für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahllokalen und Briefwahlräumen ein einheitlicher Höchsttagessatz von 88 € festgelegt.


2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 60 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 460 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen und bei 4 Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit zu erhöhen.


3. Den unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen i. H. v. insgesamt 356 000 Euro im Teilhaushalt 120 - Statistisches Amt, Kontengruppen 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 44210 - Aufwendungen für Inanspruchnahme von Rechten und Diensten und 44310 - Geschäftsaufwendungen, wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der im Teilergebnishaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, bei der Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, veranschlagten Deckungsreserve (Sachaufwand).






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sieht in § 6 Abs. 3 eine entsprechende Entschädigung vor.
Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten 7 Wochen vor der Wahl werden bis zu 60 Aushilfsangestellte für bis zu 460 Wochen benötigt.



Finanzielle Auswirkungen


Die in Anlage 1 dargestellten Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2021 im Teilhaushalt 120 – Statistisches Amt nicht vollständig enthalten, da zum Planungszeitpunkt die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf das Wahlverhalten nicht absehbar waren. Insbesondere der Anstieg der Briefwahl und die notwendigen infektionsschützenden Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung einer Parlamentswahl während einer Pandemie, führen zu zusätzlichen unabweisbaren Kosten.

Der überplanmäßige Aufwand i. H. v. 356.000 EUR wird aus Minderaufwendungen im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt.


Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
1 612 000 €
Laufende Aufwendungen
Objektbezogene Einnahmen
-
Laufende Erträge
Von der Stadt zu tragen
962 000 €
Folgelasten
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt im
Teilergebnishaushalt 120
1 256 000 €
Noch zu veranschlagen
356 000 €

Die pandemiebedingten Mehrkosten für die Durchführung der Bundestagswahl sind auch Gegenstand von aktuellen Verhandlungen des Deutschen Städtetags mit dem Bundesinnenministerium. Grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme eines Teils der durch die Coronavirus-Pandemie entstehenden höheren Aufwendungen wurde bereits signalisiert.



Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat WFB





Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

1

Begründung

1. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Entschädigung von 11 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 110 € pro Tag, vor. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind 3000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz, für deren Einsatz in den Wahllokalen und zur Briefwahlauszählung insgesamt 264 000 € aufzuwenden sind.


Für die Einrichtung und Kontrolle der Wahllokale, die Teilnahme an den Schulungen zur Wahlvorbereitung, den Einsatz von Schulhausmeistern und die Entschädigung von Bereitschaftszeiten sind weitere 81 000 € gemäß der Satzung für ehrenamtliche Entschädigung aufzuwenden.

Aufgrund der voraussichtlich auch noch im September anhaltenden Corona-Pandemie wird vom städtischen Gesundheitsamt eine vierte Person je Schicht zur Steuerung des Wählerverkehrs im Wahllokal unabdingbar empfohlen. Durch diese Maßnahme sind zusätzlich 520 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Die zusätzlichen Aufwendungen belaufen sich auf 46 000 Euro.


2. Aufgrund der Erfahrungen bei der Landtagswahl 2021 ist mit einem Anstieg der Briefwahl auf 170 000 Wahlscheinanträge zu rechnen. Die zur Ausstellung und den Versand benötigten Mitarbeiter sind im Statistischen Amt nicht unterzubringen. Zur Unterstützung wird ein Dienstleister mit dem Druck und der Versendung eines Teils der Unterlagen beauftragt. Sonderfälle, wie Stimmzettel der Repräsentativstatistik und Anträge mit abweichender Versandanschrift sowie Wählerinnen und Wähler, die ihre Unterlagen vor Ort abholen, werden weiterhin vom Statistischen Amt verarbeitet. Zusätzlich sind alle postalisch eingehenden Wahlscheinanträge im Verfahren zu erfassen sowie eine Vor-Ort-Kontrolle bei dem Dienstleister einzuplanen.


Daneben müssen u.a. die Mitglieder der Wahlvorstände geworben und verpflichtet werden, Wahllokale für insgesamt 583 Urnen- und Briefbezirke gefunden und mit allen Unterlagen versorgt und über 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für dies und andere termingebundene Massenarbeiten ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich.

Es ist vorgesehen


7 Mitarbeiter für das Wahlurnenlager und Transportarbeiten und
5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Schreibtätigkeiten, Verwaltungsarbeiten, Internet- und EDV-Arbeiten sowie die Wahlhelferberufung

einzustellen.

Ergänzend wird die Arbeitszeit von 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Amtes auf 100 Prozent erhöht.

Da der Umfang und die zeitliche Verteilung des Eingangs der Wahlscheinanträge nicht vorausgesehen werden können, müssen bei entsprechendem Bedarf zusätzlich bis zu 10 weitere Aushilfskräfte für kurze Zeit eingesetzt werden.

Die Gesamtkosten für die Bundestagswahl in Höhe von insgesamt 1 625 000 € gliedern sich wie folgt:

Sachkosten

Drucksachen 40 000 €
Dienstleister für die Versendung von Wahlbriefen 35 000 €
Bereitstellung von Druckdateien durch Komm.ONE 12 000 €
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 345 000 €

Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, Corona-bedingt 46 000 €
Portokosten 520 000 €
Aufwendungen für Wahllokale, IuK sowie
sonstige Sach- und Dienstleistungen 70 000 €

Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen, Corona-bedingt 50 000 €

Personalkosten

Aushilfen, Aufstockungen, sonstige Personalkosten 494 000 €



Insgesamt 1 612 000 €

Soweit der Bund die bisherige Erstattungsregelung beibehält, ist mit einer Kostenerstattung von ca. 650 000 Euro zu rechnen.


3. Vor allem die anhaltende Pandemielage und der damit verbundene starke Anstieg der Briefwahl führt zu Mehrkosten, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 nicht absehbar waren. Hinzu kommen Mehrkosten für die Entschädigung zusätzlicher Corona-bedingter Wahlhelfender.

zum Seitenanfang