Die pandemiebedingten Mehrkosten für die Durchführung der Bundestagswahl sind auch Gegenstand von aktuellen Verhandlungen des Deutschen Städtetags mit dem Bundesinnenministerium. Grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme eines Teils der durch die Coronavirus-Pandemie entstehenden höheren Aufwendungen wurde bereits signalisiert.
Beteiligte Stellen Referat AKR Referat WFB Dr. Clemens Maier Bürgermeister Anlagen 1
Begründung
1. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Entschädigung von 11 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 110 € pro Tag, vor. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind 3000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz, für deren Einsatz in den Wahllokalen und zur Briefwahlauszählung insgesamt 264 000 € aufzuwenden sind. Für die Einrichtung und Kontrolle der Wahllokale, die Teilnahme an den Schulungen zur Wahlvorbereitung, den Einsatz von Schulhausmeistern und die Entschädigung von Bereitschaftszeiten sind weitere 81 000 € gemäß der Satzung für ehrenamtliche Entschädigung aufzuwenden. Aufgrund der voraussichtlich auch noch im September anhaltenden Corona-Pandemie wird vom städtischen Gesundheitsamt eine vierte Person je Schicht zur Steuerung des Wählerverkehrs im Wahllokal unabdingbar empfohlen. Durch diese Maßnahme sind zusätzlich 520 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Die zusätzlichen Aufwendungen belaufen sich auf 46 000 Euro. 2. Aufgrund der Erfahrungen bei der Landtagswahl 2021 ist mit einem Anstieg der Briefwahl auf 170 000 Wahlscheinanträge zu rechnen. Die zur Ausstellung und den Versand benötigten Mitarbeiter sind im Statistischen Amt nicht unterzubringen. Zur Unterstützung wird ein Dienstleister mit dem Druck und der Versendung eines Teils der Unterlagen beauftragt. Sonderfälle, wie Stimmzettel der Repräsentativstatistik und Anträge mit abweichender Versandanschrift sowie Wählerinnen und Wähler, die ihre Unterlagen vor Ort abholen, werden weiterhin vom Statistischen Amt verarbeitet. Zusätzlich sind alle postalisch eingehenden Wahlscheinanträge im Verfahren zu erfassen sowie eine Vor-Ort-Kontrolle bei dem Dienstleister einzuplanen. Daneben müssen u.a. die Mitglieder der Wahlvorstände geworben und verpflichtet werden, Wahllokale für insgesamt 583 Urnen- und Briefbezirke gefunden und mit allen Unterlagen versorgt und über 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für dies und andere termingebundene Massenarbeiten ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich. Es ist vorgesehen