Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 379/2014
Stuttgart,
06/04/2014



Wirtschaftsprüferwechsel bei den Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.06.2014
02.07.2014
03.07.2014



Beschlußantrag:

1. Dem Wirtschaftsprüferwechsel bei den städtischen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Stuttgart für den Jahresabschluss 2014 wird zugestimmt (vgl. Anlage). Die Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der unmittelbaren Beteiligungsunternehmen werden beauftragt, die in der Anlage genannten Wirtschaftsprüfungsunternehmen als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Wirtschaftsprüferwechsels bei den mittelbaren Beteiligungsunternehmen erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Die Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 bei den Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt in Verbindung mit den Regularien für den Jahresabschluss der Unternehmen.



Begründung:


Der Public Corporate Governance Kodex wie auch die Satzungen der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart sehen in einem fünfjährigen Turnus einen Wechsel des Abschlussprüfers vor. Eine gesetzliche Pflicht für einen Wechsel des Abschlussprüfers besteht nicht. Durch eine Anpassung des Rhythmus bei den Eigenbetrieben (vgl. hierzu GRDrs 147/2012) kann für den Jahresabschluss 2014 erstmals ein gemeinsamer Wirtschaftsprüferwechsel für die städtischen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe erfolgen.

Die Veröffentlichung des Wirtschaftsprüferwechsels für die Beteiligungen und Eigenbetriebe im Amtsblatt vom 30. Januar 2014 hat das Interesse von zahlreichen großen wie auch mittelständischen Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Stuttgart geweckt. Ausgehend von den durch die Prüfungsgesellschaften vorgelegten Unterlagen und den dazugehörigen Referenzlisten wurden von der Beteiligungsverwaltung für jeden zu vergebenden Prüfungsauftrag mindestens 3 Vergleichsangebote eingeholt.

Die Bewertung der Angebote erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung eines angemessenen Preises sowie nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit der Bieter. Die Angebote mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis wurden ausgewählt. Im Ergebnis konnte bei der Auftragsverteilung ein gutes Verhältnis zwischen großen und mittelständischen Prüfungsunternehmen erzielt werden.

Bei den Beteiligungsunternehmen wird der Abschlussprüfer nach § 318 HGB von der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung und bei den Eigenbetrieben satzungsgemäß vom Gemeinderat gewählt.

Die städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der vom Prüferwechsel betroffenen unmittelbaren Beteiligungsunternehmen erhalten für die Wahl zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 eine entsprechende Weisung. Bei den mittelbaren Beteiligungsunternehmen wird die Verwaltung die Umsetzung des Wirtschaftsprüferwechsels wie in der Anlage dargestellt vornehmen.
Die Wahl der in der Liste aufgeführten Wirtschaftsprüfungsunternehmen zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 der städtischen Eigenbetriebe soll in Verbindung mit der Behandlung der Jahresabschlüsse 2013 der Unternehmen erfolgen.



Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



Abschlussprüfer 2014 bei den Beteiligungen und Eigenbetrieb


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Anlage Abschlussprüferwechsel 20 14.pdfAnlage Abschlussprüferwechsel 20 14.pdf