Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
677/2021
Stuttgart,
08/20/2021
Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses nach dem Baugesetzbuch
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.09.2021
22.09.2021
23.09.2021
Beschlußantrag:
Aufgrund von § 192 Abs. 1 bis 3 BauGB in Verbindung mit § 2 GutachterausschussVO wird der Gutachterausschuss bei der Stadt Stuttgart mit Wirkung vom 26. Oktober 2021
auf die Dauer von 4 Jahren in der sich aus Anlage 2 ergebenden Zusammensetzung bestellt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
Referat AKR
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Mitglieder des Gutachterausschusses
<Anlagen>
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