Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 677/2021
Stuttgart,
08/20/2021



Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses nach dem Baugesetzbuch



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.09.2021
22.09.2021
23.09.2021



Beschlußantrag:

Aufgrund von § 192 Abs. 1 bis 3 BauGB in Verbindung mit § 2 GutachterausschussVO wird der Gutachterausschuss bei der Stadt Stuttgart mit Wirkung vom 26. Oktober 2021
auf die Dauer von 4 Jahren in der sich aus Anlage 2 ergebenden Zusammensetzung bestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1



Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Mitglieder des Gutachterausschusses


<Anlagen>



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