Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
153
9
Verhandlung
Drucksache:
403/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin:
17.06.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Schule Online: Ausschreibungen im Rahmen der Digitalisierung Stuttgarter Schulen
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.06.2021, öffentlich, Nr. 202
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.06.2021, GRDrs 403/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von digitalen Präsentationsmedien, passendem Zubehör sowie erforderlicher Dienstleistungen für die Stuttgarter Schulen auszuschreiben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Apple iPads und passendem Zubehör für die Stuttgarter Schulen auszuschreiben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Notebooks, Convertibles sowie passendem Zubehör für die Stuttgarter Schulen auszuschreiben.
4. Dem geschätzten Finanzierungsvolumen von insgesamt 17,5 Mio. Euro
€
netto (siehe Anlage 1) für 4 Haushaltsjahre ab 2021 wird zugestimmt. Die Aufwendungen in Höhe von 8,75 Mio. Euro werden im Teilergebnishaushalt 400 in den Jahren 2021 bis 2024 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110, 4002120 und 4002130, Allgemeinbildende Schulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42210 - Unterhaltung des beweglichen Vermögens gedeckt. Der Investitionsbedarf in Höhe von 8,75 Mio. Euro wird im Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Projekt-Nr. 7.409999 - sonstige Investitionen, Kontengruppe 78312 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen oberhalb der Wertgrenze nach § 38 Abs. 4 GemHVO gedeckt.
5. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden können.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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