Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
403/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 17.06.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Schule Online: Ausschreibungen im Rahmen der Digitalisierung Stuttgarter Schulen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.06.2021, öffentlich, Nr. 202
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.06.2021, GRDrs 403/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von digitalen Präsentationsmedien, passendem Zubehör sowie erforderlicher Dienstleistungen für die Stuttgarter Schulen auszuschreiben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Apple iPads und passendem Zubehör für die Stuttgarter Schulen auszuschreiben.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Notebooks, Convertibles sowie passendem Zubehör für die Stuttgarter Schulen auszuschreiben.

4. Dem geschätzten Finanzierungsvolumen von insgesamt 17,5 Mio. Euro netto (siehe Anlage 1) für 4 Haushaltsjahre ab 2021 wird zugestimmt. Die Aufwendungen in Höhe von 8,75 Mio. Euro werden im Teilergebnishaushalt 400 in den Jahren 2021 bis 2024 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110, 4002120 und 4002130, Allgemeinbildende Schulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42210 - Unterhaltung des beweglichen Vermögens gedeckt. Der Investitionsbedarf in Höhe von 8,75 Mio. Euro wird im Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Projekt-Nr. 7.409999 - sonstige Investitionen, Kontengruppe 78312 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen oberhalb der Wertgrenze nach § 38 Abs. 4 GemHVO gedeckt.

5. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden können.



OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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