Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1554/2023
Stuttgart,
01/23/2024



Ausschreibung von Reinigungsleistungen und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in Stuttgarter Schulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.02.2024
22.02.2024



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Reinigungsdienstleistungen (Innenreinigung und Fensterreinigung) in diversen Stuttgarter Schulen neu auszuschreiben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Winterdienst und die Außenreinigung an 3 Schulanlagen neu auszuschreiben.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag für die Schädlingsbekämpfung für alle Stuttgarter Schulanlagen auszuschreiben.

4. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von insgesamt rd.11.419.000 Euro brutto (gem. Anlage 1, Kostenschätzung) wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen, 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen gedeckt. 5. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden können.









Begründung:


Innenreinigung und Fensterreinigung

Die bestehenden Verträge über Reinigungsdienstleistungen (Innenreinigung und Fensterreinigung) in den Stuttgarter Schulen sollen in regelmäßigen Abständen (vier Jahre) neu ausgeschrieben werden. Damit dies möglich ist, werden die Verträge unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften mit der Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Kündigung bzw. außerordentlichen Kündigung in besonderen Fällen unbefristet abgeschlossen.

Für eine raumscharfe Kalkulation sind für die verschiedenen Schularten (Unterhaltsreinigung) unterschiedliche Leistungsverzeichnisse und für die Fensterreinigung ein für alle Schularten gleiches Leistungsverzeichnis hinterlegt.

Die Grundlage für die einzusetzenden Reinigungsmittel ist die „Leitlinie für den Einkauf von Reinigungsmitteln und Reinigungsdienstleistungen“ (Rundschreiben Nr. 05/2005) mit den Anlagen „Auszuschließende Inhaltsstoffe für Reinigungsmittel“ und „Auszuschließende Inhaltsstoffe für Grundreiniger (Boden) und Beschichtungsmittel“.

Des Weiteren ist das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden - Württemberg (LTMG) Vertragsbestandteil.


Winterdienst und Außenreinigung

Der Winterdienst ist im Schulverbund grundsätzlich Dienstaufgabe der Schulhausmeister/-innen. Ausschließlich in den so genannten „Inselschulen“ (Schulen, die räumlich nicht in einem Verbund integrierbar sind) wird der Winterdienst fremd, an einen externen Dienstleister, vergeben.

Des Weiteren nimmt die Zahl der leistungsgeminderten Schulhausmeister zu. Wenn in einigen Fällen im Schulverbund diese Aufgabe von anderen Schulhausmeistern nicht mehr aufgefangen werden kann, muss diese Dienstleistung zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht sowie die Außenreinigung zum Erhalt der Verkehrssicherheit auf dem Schulgelände ausgeschrieben werden.

Die Vertragslaufzeiten sind unbefristet mit den entsprechenden Kündigungsmöglichkeiten (siehe Unterhalts- und Fensterreinigung). Im Falle, dass sich die Situation innerhalb eines Verbundes entzerrt und die Dienstleistung wieder durch stadteigenes Personal erbracht werden kann, gibt es eine besondere Kündigungsmöglichkeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist.

Für die Kalkulation liegt die Satzung zum Reinigen, Räumen und Bestreuen zu Grunde, einschließlich eines Grundstücksplans mit den farblich unterschiedenen Flächen und Wegen für die jeweiligen Bedarfe je Nutzung.

Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) ist Vertragsbestandteil.




Schädlingsbekämpfung

Um gesundheitliche Gefährdungen von Schülerinnen und Schülern und allen Beschäftigen an den Stuttgarter Schulen sowie Schäden an den Schulgebäuden zu vermeiden, ist es erforderlich, regelmäßig Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Derzeit gibt es ca. 70 Dauerbeauftragungen, hier wird die Ansiedlung von Schadnagern bzw. Schaben auf den Schulgeländen und in den Gebäuden durch ein regelmäßiges Monitoring überwacht und bei Bedarf notwendige Maßnahmen getroffen. Zusätzlich sind pro Jahr ca. 200 Einzelbeauftragungen erforderlich, um Schädlinge verschiedenster Art zu bekämpfen.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung sollen in einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben werden, um so bei Bedarf abgerufen werden zu können.

Die Dienstleistung „Schädlingsbekämpfung“ ist in allen Schulen nach den Regeln der Integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM, integrated pest management) durchzuführen. Dabei sind die Vorgaben der DIN EN 16636-2015 (Dienstleistung Schädlingsbekämpfung) zu beachten.

Die Vertragslaufzeit soll 3 Jahre betragen, mit der Möglichkeit einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) ist Vertragsbestandteil.


Zuständigkeit

Für die fachliche Ausgestaltung der Ausschreibungen ist gemäß der Beschaffungs- und Vergabeordnung (BVO) das Schulverwaltungsamt als Fachverantwortliche Koordinierungsstelle (FKS) verantwortlich. Die Ausschreibungsverfahren werden durch das Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamts (10 DLZ) durchgeführt.

Für 2024/2025 sind 12 Ausschreibungen mit unterschiedlicher Losanzahl geplant.


Umsetzung der Kinderrechte

Die Verwaltung berücksichtigt mit dem vorgeschlagenen Vorgehen Art. 24 der UN-Kinderrechtskonvention, um durch erhöhte Reinigungsintervalle an Ganztagsschulen und in Schülerhäusern die Gesunderhaltung der Schülerinnen und Schüler zu fördern und zum besseren Wohlbefinden beizutragen.


Finanzielle Auswirkungen

Der Kostenermittlung wurde ein Zeitraum von 4 Jahren zugrunde gelegt. Die Hochrechnung beläuft sich auf insgesamt rd. 11.419.000 Euro brutto. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen, 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen gedeckt.

Aufteilung nach Haushaltsjahren:
HH-Jahr
netto
brutto
2025
2.301.593 €
2.738.896 €
2026
2.365.220 €
2.814.611 €
2027
2.430.755 €
2.892.599 €
2028
2.498.257 €
2.972.926 €
gesamt
9.595.825 €
11.419.032 €




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Kostenschätzung





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Checkliste Kinderrechte.pdf
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Leitvermerk GRDrs 1554_2023.xlsx