Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB/82
GRDrs 38/2021
Stuttgart,
01/26/2021



Beteiligung am Wettbewerb Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg (Stufe 2)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.01.2021
03.02.2021
04.02.2021



Beschlußantrag:

1. Vorbehaltlich der Zulassung der Antragsteller-Gemeinschaft der Regionen Stuttgart – Karlsruhe – Neckar-Alb zum Wettbewerb in Verfahrensstufe 2 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg verpflichtet sich die Landeshauptstadt Stuttgart zur Erfüllung aller Zusagen im Rahmen der 2. Stufe des Wettbewerbs und stellt für die im Rahmen dieser Wettbewerbsbeteiligung durchzuführenden Maßnahmen zur Entwicklung eines KI-Parks auf Stuttgarter Gemarkung (z.B. Bereitstellung von Flächen, Infrastruktur, Baukosten, Zuschüsse an Dritte) als Ko-Finanzierung (Eigenbetrag mindestens in Höhe des Förderbetrags) bis zu 5 Millionen EUR zur Verfügung (s. GRDrs 17/2021).

2. Die Verwaltung wird ermächtigt sämtliche in der 2. Stufe des Wettbewerbsverfahrens für die Förderung eines Innovationsparks KI Baden-Württemberg erforderlichen verbindlichen Zusagen abzugeben sowie entsprechende Vereinbarungen und Verträge abzuschließen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Ausgangspunkt
1.1.Wettbewerb des Landes
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Wettbewerbsverfahren für einen Innovationspark Künstliche Intelligenz (KI) Baden-Württemberg ausgeschrieben. Bei dem Wettbewerb handelt es sich um die größte Einzelmaßnahme der Landesregierung zur Innovationsförderung der letzten Jahrzehnte.
Ziel des Wettbewerbs ist es, einen oder mehrere verbundene Standorte für einen Innovationspark KI auf baden-württembergischer Gemarkung zu finden. Der Innovationspark KI soll Wertschöpfungszentrum im Weltklasse-Format sein und nicht nur einen großen Schub für Innovation bei KI bringen, er soll zugleich international Maßstäbe setzen bei Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Diversity und den wichtigen ethischen Fragen der KI.

Die Fördersumme des Landes beträgt dabei bis zu 50 Mio. EUR für die Finanzierung von baulichen Maßnahmen. Der Eigenbetrag des Wettbewerbsteilnehmers muss mindestens in gleicher wertmäßiger Höhe des Förderbetrages (bspw. in Form von Fläche, Baukosten, Infrastruktur) eingebracht werden, und es muss der Nachweis einer Fläche oder mehrerer Teilflächen von mind. 15 ha erbracht werden.

Das Wettbewerbsverfahren startete am 03.12.2020. Es ist mehrstufig angelegt. Frist für die erste Stufe, d.h. Einreichung der Eckpunkte zu einem Gesamtkonzept (Inhalt, Fläche, Finanzierung): 29.01.2021. In der zweiten Stufe müssen die Konzeptinhalte umfassend und verbindlich dargelegt und nachgewiesen werden. Frist für die zweite Stufe: 22.02.2021.

1.2. Überregionale Zusammenarbeit
Erstmalig haben sich die drei Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb als Partner zusammengeschlossen, um gemeinsam am Standortwettbewerb für den Innovationspark KI Baden-Württemberg teilzunehmen. Regionen übergreifend soll eine Einrichtung geschaffen werden, die das Land zu einem Leuchtturm für KI-Anwendungen auf hohem wissenschaftlichen, technologischen und ethischen Niveau macht. Als organisatorische Einheit für das gemeinschaftliche Auftreten wurde die Rechtsform einer Genossenschaft gewählt. Diese Genossenschaft ist die Dachorganisation für den zukünftigen Innovationspark KI, deren erste Aufgabe die Antragstellung für den Landes-Wettbewerb ist.

2. Sachstand
Auf Grundlage der GRDrs. 17/2021 hat der Gemeinderat am 25.01.2021 der Beteiligung der Landeshauptstadt an dem ausgeschriebenen Wettbewerb zugestimmt. Dazu hat der Gemeinderat in dieser Sitzung dem Beitritt zur Genossenschaft „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, eine Absichtserklärung zur Teilnahme am Wettbewerb abzugeben und für die im Rahmen dieser Wettbewerbsbeteiligung durchzuführenden Maßnahmen als Ko-Finanzierung zur Entwicklung eines KI-Parks auf Stuttgarter Gemarkung einen Eigenbetrag in Höhe von bis zu 5 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen.

Aus den Wettbewerbsunterlagen des Landes geht hervor, dass die Wettbewerbsteilnehmer der Stufe 1 voraussichtlich am 08.02.2021 informiert werden, ob sie zur Stufe 2 zugelassen sind.

3. Verfahrensstufe 2
3.1. Ablauf
Bis zum 22.02.2021 ist das vollständige Gesamtkonzept vorzulegen.

Da die nächste Gemeinderatssitzung für den 25.02.2021 vorgesehen ist, sind die erforderlichen Beschlüsse im Vorfeld zu fassen.

Die Anforderungen der Stufe 2:
In der zweiten Verfahrensstufe des Wettbewerbs müssen folgende Punkte umfassend dargelegt und verbindlich nachgewiesen werden:
Das Gesamtkonzept ist zunächst vorläufig und ist von den Wettbewerbsteilnehmern am 25. und 26.02.2021 zu präsentieren und zu erläutern. Im Anschluss dürfen die Wettbewerbsteilnehmer ihre Gesamtkonzepte überarbeiten und präzisieren. Die verbindlichen Gesamtkonzepte müssen dann bis zum 10.03.2021 eingereicht werden.

Der Gemeinderat wird in alle weiteren Überlegungen kurzfristig eingebunden und regelmäßig informiert.

3.2. Beteiligung der Region und der Landeshauptstadt Stuttgart
Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an Stufe 2 ist die verbindliche Darstellung des rd. 50 Mio. EUR umfassenden Eigenbeitrags durch die Antragssteller. Die dem Sieger des Wettbewerbs zur Verfügung stehende Fördersumme von rd. 50 Mio. EUR soll zu gleichen Teilen zwischen den drei beteiligten Regionen aufgeteilt werden. Ein Drittel der Fördersumme entspricht rd. 16 Mio. EUR für die Region Stuttgart. Von den Regionen sind also entsprechend Komplementärmittel in Höhe von jeweils 16 Mio. EUR aufzubringen. Auch Sachmittel (wie Flächen) können eingerechnet werden.

Innerhalb der Region Stuttgart steht in Aussicht, dass die Stadt Böblingen Eigenmittel in Form der Übernahme von Investitionen zur Errichtung eines KI-Parks für das Hulb-West bzw. NXP-Areal in Böblingen in Höhe von 5. Mio. EUR einbringt (insgesamt 14,8 ha - davon ein Teil als Fläche für den Innovationspark KI).

Zudem finden derzeit Gespräche mit namhaften Unternehmen in der Region Stuttgart statt; die LOI werden aktuell eingesammelt. Das Hochtechnologieunternehmen Trumpf hat sehr ernsthaftes Interesse bekundet, Teil des Innovationsparks KI zu werden.

Wie bereits mit GRDrs 17/2021 beschlossen, bringt sich die Landeshauptstadt Stuttgart mit 5 Mio. EUR Eigenbeitrag in den Innovationspark KI ein. Grundsätzlich ist dazu die Bereitstellung von Flächen beabsichtigt.

Derzeit werden an mehreren Standorten Grundstücke geprüft. Die Gewerbefläche sollte einen Bezug zu KI-Anwendern haben, also beispielsweise Uni-Nähe aufweisen (z.B. Synergiepark Vaihingen/Möhringen) oder den Leuchtturmcharakter des Projekts unterstreichen (z.B. Stadtzentrum).

Neben dem Erwerb einer Fläche wäre auch die finanzielle Beteiligung an Baukosten von Unternehmen, Anstalten öffentlichen Rechts o.ä. denkbar, die sich zur Zweckbindung im Sinne einer KI-Nutzung verpflichten würden. Vorstellbar wäre beispielsweise die Finanzierung von nicht wirtschaftlich darstellbarer Infrastruktur (z.B. Labore, Präsentations- oder Veranstaltungsflächen für den Innovationspark KI Baden-Württemberg).

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel werden voraussichtlich bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2021 und des Doppelhaushalts 2022/2023 im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Abteilung Wirtschaftsförderung berücksichtigt (s. GRDrs 17/2021).


Erledigte Anträge/Anfragen




In Vertretung



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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