Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist nach wie vor vorhanden. Die bestehende und genehmigte Bebauung soll deshalb mit den dazugehörigen Außenanlagen und Stellplätzen im bestehenden Umfang erhalten und planungsrechtlich gesichert werden. Zur dauerhaften Sicherung der bestehenden Kindertagesstättennutzung ist die Änderung des Planungsrechts erforderlich. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes bislang als Fläche für Landwirtschaft mit Ergänzungsfunktionen (z. B. Erholung, Klima, Wasser, Boden) dar. Der Bebauungsplan kann daher nicht aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Zukünftig wird sonstige Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Auf eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB konnte verzichtet werden, da auf die entsprechenden Inhalte aus der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanverfahrens zurückgegriffen werden konnte. Der damalige Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kita Eierstraße (Stgt 299) im Stadtbezirk Stuttgart-Süd beschlossen (GRDrs 568/2018). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Weise durchgeführt, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom 7. September bis einschließlich 8. Oktober 2018 im damaligen Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung einzusehen waren. Während dieser Zeit wurde seitens der Öffentlichkeit eine Anregung vorgebracht. Hierbei wurde Widerspruch gegen die unbefristete Genehmigung der Kindertagesstätte eingelegt. Dieser konnte im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans nicht berücksichtigt werden. Die schriftliche Anregung ist in Anlage 3 mit einer Stellungnahme der Verwaltung dargestellt. Der Erörterungstermin zur frühzeitigen Beteiligung im Bebauungsplan war am 25. September 2018. Hierzu sind keine Bürgerinnen und Bürger erschienen. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25. September 2018 um ihre Stellungnahme zu den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung gebeten. Die Anregungen konnten im Bebauungsplanverfahren bis auf eine Detailfrage zu den Pflanzverpflichtungen berücksichtigt werden. Die Anregungen sind mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 4 dargestellt. Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss der FNP-Änderung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2023 den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur 65. FNP-Änderung im Bereich der Kita Eierstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Süd gefasst (s. GRDrs 701/2023). Veröffentlichung gemäß 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 35/36 am 31. August 2023 bekanntgemacht und erfolgte zwischen dem 8. September 2023 und 9. Oktober 2023. Zusätzlich wurde der Inhalt der Bekanntmachung ins Internet eingestellt. Während dieser Zeit wurden die Unterlagen auch im Amt für Stadtplanung und Wohnen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Veröffentlichung wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 2 BauGB durch elektronische Beteiligung eingeholt. Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und machten keine Änderung der Planzeichnung und der Begründung erforderlich. Die Anregungen sind mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 5 dargestellt. Fazit / Weiteres Vorgehen Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung vorgeschlagen. Die eingegangenen Stellungnahmen haben nicht zu einer Änderung der Plandarstellung und nicht zu einer neuen Betroffenheit geführt. Nach dem Feststellungsbeschluss wird die Flächennutzungsplanänderung Nr. 65 dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt und nach positivem Bescheid ortsüblich bekannt gemacht und damit wirksam. Finanzielle Auswirkungen Die Änderung des Flächennutzungsplans hat keine finanziellen Auswirkungen; mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für den neuen Bebauungsplan geschaffen. Beteiligte Stellen keine Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen 1. Planzeichnung zur Änderung Nr. 65 des FNP Stuttgart (vorher/nachher) vom 6. Dezember 2022 2. Begründung mit Umweltbericht zur Änderung Nr. 65 des FNP vom 6. Dezember 2022 3. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (zum Bebauungsplan Kita Eierstraße (Stgt 299)) 4. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (zum Bebauungsplan Kita Eierstraße (Stgt 299)) 5. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ………………………………………………………………………………………………………. SW Schützenswerte Daten <Anlagen> zum Seitenanfang