Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
167
12
Verhandlung
Drucksache:
316/2023
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
06.07.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
as
Betreff:
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße-
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 27.06.2023, öffentlich, Nr. 247
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 04.07.2023, öffentlich, Nr. 289
Verwaltungsausschuss vom 05.07.2023, öffentlich, Nr. 368
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 20.06.2023, GRDrs 316/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
Es wird folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße- gemäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets
Im Stadtbezirk Bad Cannstatt wird der rot abgegrenzte Bereich unter der Bezeichnung
Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße-
förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 15. März 2023; dieser ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Durchführungsfrist
Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden. Diese Frist kann durch Beschluss des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart verlängert werden.
§ 3
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden Anwendung.
§ 4
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften der §§ 144ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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