Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 131/2019
Stuttgart,
03/26/2019



Umgestaltung Kelterplatz Hofen in Stuttgart-Mühlhausen
Baubeschluss und Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.04.2019
10.04.2019
11.04.2019



Beschlußantrag:

1. Der Umgestaltung des Kelterplatzes Hofen in Stuttgart-Mühlhausen gemäß den Plänen des Tiefbauamts (Anlage 2) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 25. Februar 2019 (Anlage 1) mit Gesamtkosten von 2.820.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 138.000 EUR) wird zugestimmt. 2. Die Auszahlungen von 2.682.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - beim Projekt 7.661069 - Kelterplatz Hofen, Umgestaltung Platz mit Brunnen, Ausz.Gr. 7872 – Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:

Jahr 2019 und fr. 2.182.000 EUR
Jahr 2020 500.000 EUR

3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 138.000 EUR sind beim Projekt 7.661069 - Kelterplatz Hofen, Umgestaltung Platz mit Brunnen veranschlagt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umgestaltung erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.








Begründung:


Ausgangslage Die Planungen für die Umgestaltung des Kelterplatzes in Hofen wurden dem Ausschuss für Umwelt und Technik am 24. Juli 2018 vorgestellt (GRDrs 476/2018). Sowohl der Ausschuss für Umwelt und Technik als auch der Bezirksbeirat Mühlhausen haben der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt.

Die Maßnahme wurde am 17. Januar 2019 ausgeschrieben und soll nun vergeben werden. Mit dem Bau soll im April 2019 begonnen werden.

Planung

Die Planung sieht eine zurückhaltende Gestaltung des Platzes vor, die den Baumbestand sowie die prägnante Topographie des Geländes aufnimmt. Bedingt durch die Terrassierung entstehen zwei großzügige, nahezu ebene Plateaus, die eine vielseitige Nutzung zulassen. Die Pfadäckerstraße und Hartwaldstraße sind im Bereich des Kelterplatzes als Verkehrsberuhigter Bereich (Tempo 20) ausgewiesen.

Befestigte Flächen:
Die Platzfläche sowie die Fahrbahn der Pfadäckerstraße und Hartwaldstraße werden in
Betonpflaster in einheitlichem Farbton ausgeführt. Die Linienführung der Fahrbahn wird über einen Bordstein (H=3 cm) begrenzt. Die Stellplätze werden mit Markierungsnägeln aus Aluminium gekennzeichnet.

Ausstattung/Möblierung:
Die Treppen, ebenso wie die Sitzstufen bzw. Sitzelemente werden in Naturstein ausgeführt. Fahrradbügel sowie Anfahrschutzbügel an den Straßenbäumen sind ebenfalls vorgesehen. Wo nötig werden die Fahrbahnflächen, Gehwegüberfahrten und Gehwegnasen durch Poller gesichert.
Auf der Platzfläche ist eine Bodenhülse zur Aufstellung des Maibaums sowie ein Stromanschluss für den Weihnachtsbaum vorgesehen. An der Hartwaldstraße ist neben den Parkplätzen ein Unterflur-Glascontainer mit 3 getrennten Behältern geplant. Für Veranstaltungen wird an der geplanten WC-Anlage ein Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss eingerichtet.
In der Grünfläche ist eine Spielfläche mit Kletter- und Balancierparcours sowie Sitz- und
Wackelpodesten geplant.

Brunnen:
Auf dem Platz ist zudem ein Brunnen in Form eines runden Natursteinblocks mit
Wasserdüsen geplant.

Vegetation:
In der Grünfläche wird der Baumbestand durch Neupflanzungen ergänzt. Zudem wird eine extensive Rasenfläche angelegt. Im Übergangsbereich zur Tegernseestraße ist eine Straßenbaumpflanzung geplant.

Archäologie:
Da die Planungen über durch moderne bauliche Maßnahmen bereits gestörte Bereiche hinausgreifen, bedarf es baubegleitender Maßnahmen zur fachgerechten Bergung und Dokumentation möglicher archäologischer Funde. Sämtliche Erdarbeiten und Bodeneingriffe werden daher durch einen Archäologen begleitet.

Termine:
Am 17. Januar 2019 wurden die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Die Submission fand am 21. Februar 2019 statt.

Der Baubeginn ist im April 2019 vorgesehen. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Dezember 2019 vorgesehen.

Der Bezirksbeirat Mühlhausen hat der Umgestaltung des Kelterplatzes am 25. September 2018 zugestimmt. Die Bürger wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung ebenfalls am 25. September 2018 über die Maßnahme informiert.

Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme ist im Doppelhaushalt 2018/2019 mit 2.800.000 EUR (incl. Eigenleistungen) veranschlagt. Durch Restmittel des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung für die Vorplanung in Höhe von 20.000 EUR werden die Gesamtkosten der Maßnahme auf 2.820.000 EUR festgesetzt. Die Budgetumsetzung kann innerhalb des Teilhaushalts 660 erfolgen.

Mit GRDrs 476/2018 wurde das Büro g2- Landschaftsarchitekten mit Planungsleistungen in Höhe von 190.000 EUR beauftragt.

Für die Toilettenanlage ist ein Betrag von 230.000 EUR berücksichtigt. Diese Kosten werden auf Nachweis dem Eigenbetrieb AWS als gegebener Investitionszuschuss zur Verfügung gestellt.

Für den Unterflurglascontainer ist ein Betrag von 43.000 EUR vorgesehen. Diese Kosten werden auf Nachweis dem Eigenbetrieb AWS als gegebener Investitionszuschuss zur Verfügung gestellt.

Folgekosten für den Brunnen:
Die Finanzierung der Betriebs- und Unterhaltungskosten ist die wesentliche Voraussetzung für die Errichtung des Brunnens. Der für den Betrieb des Brunnens ab dem Jahr 2020 erforderliche Betriebsaufwand in Höhe von 10.000 EUR/Jahr wird ab dem nächsten Doppelhaushalt 2020/2021 und folgende berücksichtigt.


PS-Nr. 7.661069.300.001.01
Auftrag SAP: M7666131908G (Planung g2 Landschaftsarch.)
PS-Nr. 7.661069.300.002.01
Auftrag SAP: M7666360994K (Toilettenanlage / Unterflurglascontainer)
PS-Nr. 7.661069.300.003
Auftrag SAP: M7666353907G (Platz incl. Sitzelemente, Radbügel) Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 3) wird verwiesen.



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenanschlag
Anlage 2: Lageplan Ausführungsplanung
Anlage 3: Folgelastenbeleg


<Anlagen>



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