Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
255
9d
VerhandlungDrucksache:
611/2020
GZ:
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms zur Ausleihe von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Fernlernunterricht aufgrund der Corona-Krise

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.07.2020, öffentlich, Nr. 299
Gemeinderat vom 23.07.2020, öffentlich, Nr. 212

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Verwaltungsausschuss vom 29.07.2020, öffentlich, Nr. 342

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.07.2020, GRDrs 611/2020, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Vom Bericht über das Sofortausstattungsprogramm (Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2025) des Bundes für digitale Endgeräte an Schulen wird Kenntnis genommen.


2. Der Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt Schule nach den vom Schulverwaltungsamt entwickelten Kriterien wird zugestimmt.
Die der Landeshauptstadt Stuttgart von Bund und Land zugewiesenen Fördermittel in Höhe von 6.631.998 Euro werden dem Budget des Schulverwaltungsamts zugewiesen. Das Schulverwaltungsamt wird ermächtigt, diesen Betrag für den Förderzweck (Anschaffung von rd. 13.000 schulgebundenen mobilen Endgeräten gemäß den Standards des Schulverwaltungsamts einschl. erforderlichen Zubehörs und Rollout) zu verwenden. Im Jahr 2020 nicht verausgabte Restmittel werden in Form einer Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 übertragen.

3. Der Zentrale Einkauf führt die einzelnen Vergabeverfahren unter Anwendung der aktuellen Sonderregelungen zur Dringlichkeitsvergabe bei Beschaffungen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms während der Corona-Pandemie durch.
Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden können.

4. Vom mit der Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt Schule verbundenen kurzfristigen unabweisbaren zusätzlichen Personalbedarf beim Schulverwaltungsamt im Bereich pädagogische Schul-IT in Höhe von insgesamt 6,0 Stellen wird Kenntnis genommen:

5.1 kurzfristiger und dauerhafter Bedarf:

a.) 1,0 Vollzeitkraft (VZK) als Sachbearbeiter/-in Konzeption und Koordination Einsatz mobiler Endgeräte in der Schule in EG 12 TVöD
b.) 1,0 VZK als Sachbearbeiter/-in MDM- und IT-Servicemanagement-Koordination in EG 12 TVöD
c.) 1,0 VZK als Sachbearbeiter/-in IT-Sicherheitsmanagement pädagogische Netze in EG 12 TVöD
d.) 1,0 VZK als MDM-Manager/-in und ServiceDesk-Spezialist-/in in EG 10 TVöD

5.2 zusätzlicher dauerhafter Bedarf ab dem Jahr 2021:
2,0 VZK als MDM-Manager/-in und ServiceDesk-Spezialist-/in in EG 10 TVöD

5.3 Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause 2020 zu den konkreten kurzfristigen personellen Auswirkungen des Sofortprogramms im Rahmen einer weiteren Vorlage zu berichten.

6. Vom folgenden weiteren künftigen Bedarf zum Doppelhaushalt 2022/2023 wird Kenntnis genommen:
a.) 1,0 VZK als Lizenz-Manager/-in in EG 11 TVöD
b.) 3,0 VZK als MDM-Manager/-in und ServiceDesk-Spezialist-/in in EG 10 TVöD
c.) 1,0 VZK als Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen in EG 8 TVöD
In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2022/2023 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen und der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe sowie den Ergebnissen der derzeit laufenden Organisationsuntersuchung entschieden.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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