Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
29/2013
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 24.07.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Umsetzung der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
Stellenbedarf Früh- und Spätdienste und Anpassungen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 24.07.2013, öffentlich, Nr. 300

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 04.07.2013, GRDrs 29/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Anfang 2012 bei Umsetzung der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) bereits vorhandenen Angebote für Eltern an längeren Öffnungszeiten -durch Früh- und Spätdienste- bezogen auf alle Ganztagsgruppen beim städtischen Träger werden weiterhin aufrechterhalten. Dadurch haben rechnerisch 58 % der Ganztagsgruppen eine Öffnungszeit von 10 Stunden.

2. Um die Personalausstattung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder entsprechend der (KiTaVO) anzupassen und um die bereits vorhandenen Angebote für Eltern an längeren Öffnungszeiten -durch Früh- und Spätdienste- aufrechtzuerhalten, werden zusätzlich 72,87 Stellen (davon 27,58 Stellen in S 8 und 45,29 Stellen in S 6) für pädagogisches Personal benötigt.

Von diesem zusätzlichen Personalbedarf wird Kenntnis genommen.

Über die erforderlichen Stellenschaffungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2014/2015 entschieden.

3. Früh- und Spätdienstgruppen können beim städtischen Träger ab sofort nur noch beantragt und neu eingerichtet werden, wenn mindestens 5 Kinder dafür angemeldet sind.

4. Aufgrund des ab 2013 tarifrechtlich neu geregelten Urlaubsanspruchs wird ab sofort als Grundlage zur Berechnung der Personalbedarfe im pädagogischen Bereich als Eckdatum 29,5 Urlaubstage im Jahr zugrunde gelegt - bislang 29 Urlaubstage.

5. Vom zusätzlichen Stellenbedarf aufgrund der Erhöhung des Eckdatums Urlaubstage in Höhe von 2,89 Stellen in S 8 wird Kenntnis genommen. Über die erforderlichen Stellenschaffungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2014/2015 entschieden.

6. Das Jugendamt wird ermächtigt, ab sofort bis 31.12.2013 pädagogisches Personal im Umfang von 75,76 Stellen (wie unter 2. und 5. aufgezeigt) zu beschäftigen. Die hierfür im Jahr 2013 anfallenden Mehraufwendungen von rd. 600.000 € werden aus der Deckungsreserve Personal, Teilhaushalt 900, Amtsbereich 9006120 - sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen - gedeckt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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