Anregung der Behörde | Stellungnahme der Verwaltung | Berücksichtigung |
Im Geltungsbereich sind keine Betriebsanlagen des Zweckverbands Landeswasserversorgung betroffen. | Keine Stellungnahme erforderlich | - |
Im bezeichneten Gebiet liegen keine Anlagen der terranets bw GmbH, so dass sie von dieser Maßnahme nicht betroffen ist. | Keine Stellungnahme erforderlich | - |
Im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich weder vorhandene noch geplante Anlagen der Bodenseewasserversorgung. Es werden deshalb keine Bedenken erhoben. | Keine Stellungnahme erforderlich | - |
Die Handwerkskammer Region Stuttgart, die DB Services Immobilien GmbH und das Regierungspräsidium Stuttgart haben keine Bedenken oder Anregungen zur Aufhebung des Bebauungsplanes. | Keine Stellungnahme erforderlich | - |
Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK) erhebt keine Bedenken oder Einwände gegen das Vorhaben. Weitere Anregungen trägt die IHK derzeit nicht vor. Für weitere Informationen über den weiteren Verlauf der Planungen wäre die IHK dankbar. | Sobald der Satzungsbeschluss erfolgt ist, werden alle beteiligten Träger öffentlicher Belange informiert. | ja |
Der Verband Region Stuttgart weist darauf hin, dass der Planaufhebung keine Ziele des Regionalplanes entgegenstehen. | Keine Stellungnahme erforderlich | - |
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur teilt mit, dass seine Belange von der Planung nicht tangiert werden, da der Bereich außerhalb des Bauschutzbereiches für den Flughafen Stuttgart liegt. Eine luftrechtliche Zustimmung nach § 12 Luftverkehrsgesetz ist daher nicht erforderlich. Für den Bereich außerhalb des Bauschutzbereichs für den Flughafen Stuttgart ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46 als Luftfahrtbehörde zuständig. | Keine Stellungnahme erforderlich | - |
Die Kabel BW GmbH hat keine Einwände, Bedenken oder Anregungen gegenüber dem Bebauungsplan. Der ausgewiesene Bereich ist mit Breitbandkabel versorgt. Durch eine eventuelle Änderung der Bebauung bzw. einer weiteren Bebauung ist eine Änderung unseres Bestandnetzes erforderlich. | Keine Stellungnahme erforderlich | |
Das Amt für Umweltschutz hat gegen die Aufhebung keine Bedenken. Ergänzungswünsche oder Hinweise werden nicht geltend gemacht. | Keine Stellungnahme erforderlich | - |
Die EnBW Regional AG hat gegen die geplante Aufhebung keine Einwände | Keine Stellungnahme erforderlich | - |