Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
180
4
VerhandlungDrucksache:
764/2013
GZ:
T
Sitzungstermin: 17.10.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Neubau der Tageseinrichtung für Kinder in der Auricher Str. 34 in Stuttgart-Rot
- Baubeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.10.2013, öffentlich, Nr. 147
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.10.2013, öffentlich, Nr. 450
Verwaltungsausschuss vom 16.10.2013, öffentlich, Nr. 391

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 02.10.2013, GRDrs 764/2013.


EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig nachfolgend aufgeführten

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder mit vier Gruppen und 55 Plätzen in der Auricher Str. 34 in Stuttgart-Rot nach den Plänen des
2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 3.090.000 Euro wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt
Projekt-Nr. 7.233210
2012 - Bau - 55.000,00 €
2013 - Bau - 155.000,00 €
2014 - Bau - 1.720.000,00 €
2015 - Bau - 950.000,00 €
2016 - Bau - 10.000,00 €

Teilfinanzhaushalt 510 Jugendamt
Projekt-Nr. 7.233210.600
2015 - Einrichtung - 100.000,00 €
3. Es wird ein Trägerauswahlverfahren durchgeführt. Sofern der städtische Träger den Betrieb übernimmt wird den jährlichen Aufwendungen von insgesamt 1.098.604 Euro und den nach Saldierung mit den Erträgen von 80.145 Euro verbleibenden Folgekosten von 1.018.459 Euro wird zugestimmt. Die Mittel sind im Haushalt ab Juni 2015 bereitzustellen. Aufwendungen und Erträge sind für die Zeit ab Inbetriebnahme der Einrichtung im Doppelhaushalt 2014/2015 zu veranschlagen. 4. Die Folgelasten werden aus der Betriebskostenpauschale des Kita-Ausbaupro-gramms 2012/2013, THH 510, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510, Aufwendungen für sonstige Sach-und Dienstleistungen gedeckt und bei Bedarf in die betreffenden THH 230 und 510 umgesetzt.

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