Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 357/2021
Stuttgart,
06/15/2021



Ermächtigungen zur Beschäftigung von Personal im Rahmen des Bundesprogramms rehapro "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.06.2021
30.06.2021
01.07.2021



Beschlußantrag:

1. Das Jobcenter der Landeshauptstadt Stuttgart nimmt am Bundesprogramm „rehapro“ teil. Die Umsetzung erfolgt als Modellprojekt „ReFit Stuttgart – Begleitung im Rehabilitations- und Integrationsprozess“ in der Zeit vom 01.11.2021 bis 31.10.2026. 2. Vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Mittel durch den Bund wird die Verwaltung ermächtigt, außerhalb des Stellenplans im Projektzeitraum das folgende Personal beim Jobcenter für die Teilnahme an dem Bundesprogramm „rehapro“ einzustellen:

1,00 Vollzeitkraft in EG 13 TVöD Projektleitung
(01.11.2021 – 31.10.2026) 1,00 Vollzeitkraft in EG 10 TVöD Sachbearbeitung Finanzverantwortung
(01.11.2021 – 31.10.2026)

3. Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, das zusätzliche Personal in EG 10 TVöD unbefristet einzustellen.







Begründung:


1. Umsetzung des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeits leben im Jobcenter Stuttgart – rehapro“ in Stuttgart

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt mit dem Bundesprogramm „rehapro“ den Auftrag aus § 11 SGB IX um, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Ziel des Programms ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen noch besser zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Langfristig soll der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden, was auch im kommunalen Interesse liegt.

Wie mit dem Geschäftsplan 2021 (GRDrs. 954/2020) angekündigt, hat das Jobcenter einen Antrag auf Förderung aus dem Programm „rehapro“ als Modellvorhaben gem. § 11 SGB IX beim Bund eingereicht, der es grundsätzlich positiv bewertet hat. Zwischenzeitlich wurden noch erforderliche Ergänzungen und Änderungen nachgereicht, so dass im Sommer 2021 mit der endgültigen Bewilligung der Fördermittel in Höhe von rund
5 Mio. Euro gerechnet werden kann. Davon werden rund 3 Mio. Euro für Anbieter von Brückenangeboten, Evaluation und die Entwicklung von Vorhersagekriterien verausgabt (s. unten).

Das Projekt des Jobcenters ist ein weiterer Baustein der Inklusions-Planungen der LHS, insbesondere ergänzt und stärkt es die Aktivitäten (Inklusionspaket für 2022/2023) der Beauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart für die Belange von Menschen mit Behinderung sowie den Bemühungen von L-OB/Int zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (Nachhaltige Entwicklungsziele) der Vereinten Nationen, hier SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“.

Die Umsetzung erfolgt als Modellprojekt „ReFit Stuttgart – Begleitung im Rehabilitations- und Integrationsprozess“. Die Laufzeit des Modellvorhabens beginnt am 01.11.2021 und endet am 31.10.2026.

Ziele und Zielgruppen
Im Rahmen des Projektes werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) mit anhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen vor, während und nach der medizinischen Reha durch den gesamten Rehabilitationsprozess begleitet, um deren Erwerbsfähigkeit so schnell wie möglich wiederherzustellen und langfristige Beschäftigung zu ermöglichen. Vorgesehen ist die Begleitung und Unterstützung von 400 Teilnehmenden.

Innovation Begleitung
Begleiter*innen gewährleisten die kontinuierliche rechtskreisübergreifende Unterstützung vor, während und nach der medizinischen Reha, unabhängig von Maßnahmenakteuren und Zuständigkeiten.

Innovation Teamstruktur
Mit der Umsetzung werden neue Formen der Zusammenarbeit in einer erweiterten Teamstruktur erprobt. Das Kernteam besteht aus der Projektleitung und den Begleiter*innen, die die Fallverantwortung von den persönlichen Ansprechpartner*innen übernehmen und wird unterstützt durch den Medizinisch-Psychologischen Dienst des Jobcenters. Durch diese Spezialisierung wird der gesundheitsbezogene Fokus verstärkt, im Rehaprozess erreichte Fortschritte können unmittelbarer genutzt werden. Fallbezogen wird das Team durch die Mitarbeitenden der Brückenangebote ergänzt. Die Leistungsberechtigten sind an der Förderplanung zu beteiligen.

Innovation Brückenangebote
Neben den Begleiter*innen werden speziell für die Leistungsberechtigten, die eine medizinische Reha beendet haben, anforderungsadäquate, erwerbsfähigkeitssteigernde Brückenangebote geschaffen. Hier bestand bislang eine Lücke, die künftig durch einen nahtlosen Übergang geschlossen wird. Die differenzierten Brückenangebote werden von Maßnahmenträgern erbracht
Aufgabe der Brückenangebote ist auch die Vermittlung in eine leidensgerechte Arbeit oder Ausbildung.

Innovation Einbeziehung des sozialen Umfeldes
Als weitere Innovation soll im Rahmen des Projektes auch eine Einbeziehung des erweiterten sozialen Umfeldes, außerhalb der Bedarfsgemeinschaft, stattfinden. Mögliche Veränderungshindernisse und Veränderungspotentiale sollen so besser erkannt und bearbeitet werden können. Zu dem erweiterten Umfeld gehören auch Hausärzt*innen und Bezugspersonen im Lebensumfeld.

Innovation Selbsthilfe
Beteiligt werden bei der Umsetzung neben den Maßnahmenträgern der Brückenangebote auch verschiedene Stuttgarter Selbsthilfegruppen und Träger der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX. Diese arbeiten sowohl strukturell (Projektbeirat) wie fallbezogen mit. Die Maßnahmenträger sind gleichfalls der Maxime verpflichtet, die Selbsthilfepotenziale zu stärken.

Innovation Entwicklung von Vorhersagekriterien
Zudem sollen Prädiktoren (Vorhersagekriterien) entwickelt werden, die in verschiedenen Fallkonstellationen eine Einschätzung dazu ermöglichen, von welchen Aktivitäten und Maßnahmen zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und Integration in Arbeit die höchste Wirkung erwartet werden kann.

Wissenschaftliche Wirkungsmessung
Um den Erkenntnisgewinn durch das Projekt validieren zu können, wird das Projekt extern evaluiert. Befragungen der Teilnehmenden und anderen Beteiligten zu den einzelnen Bausteinen des Projektes sollen für die Verallgemeinerung Rückschlüsse über effektive Angebote zulassen. Dabei soll auch zwischen einzelnen Zielgruppen differenziert werden. So sollen Erkenntnisse zu den Faktoren gelingender Übergänge in und aus der medizinischen Reha und zu Anschlussmaßnahmen bzw. Erwerbstätigkeit gewonnen werden.

Erwartete Ergebnisse

Personalressourcen
Für die Umsetzung des Modellvorhabens ist für die folgenden Aufgaben zusätzliches Personal erforderlich, das organisatorisch dem Medizinisch-Psychologischen Dienst des Jobcenters zugeordnet werden soll. Die Sachbearbeitung Finanzverantwortung wird der Abteilung Verwaltung organisatorisch zugeordnet.


Projektleitung

Die Aufgaben der Leitung umfassen im Wesentlichen:

Begleiter*in

Die Aufgaben der Begleitung umfassen im Wesentlichen:



Finanzverantwortliche*r/Verwaltungsfachkraft

Die Aufgaben der Verwaltungsfachkraft umfassen im Wesentlichen:

2. Ausschreibung und Besetzung

Die Ausschreibungen und die Einstellung der Mitarbeitenden erfolgen für die Begleiter*innen und des/der Finanzverantwortlichen unbefristet, trotz der Befristung der Ermächtigungen bis 31.10.2026.

Ermächtigungsbesetzungen gestalten sich in den letzten Jahren, aufgrund des Mangels an gut ausgebildeten und geeigneten Fachkräften, immer schwieriger. Ausschreibungen von befristeten Funktionen führen selten zu erfolgreichen Einstellungen. Für die Wahrnehmung der in der Vorlage aufgeführten Funktionen qualifizieren abgeschlossene Studiengänge im Bereich der Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwirtschaft, Sozialwissenschaft, Soziologie, Public Management (Bachelor of Arts) und Verwaltungsfachwirt*in. Mitarbeitende mit dieser Qualifizierung können vielfältig im Jobcenter und auch der Stadtverwaltung insgesamt eingesetzt werden. Von einem möglichen Einsatz der Projektleitung in EG 13 TVöD nach Projektende auf einer gleichwertigen Stelle beim Jobcenter oder in der übrigen Stadtverwaltung kann nicht ausgegangen werden, sodass dieses Personal nicht unbefristet eingestellt werden soll.


Finanzielle Auswirkungen

Zur Ermöglichung der Umsetzung des Modellprojekts ReFit im Rahmen des Bundesprogramms „rehapro“ stellt der Bund mittels einer Projektförderung eine 100-prozentige Förderung der förderfähigen Personalkosten bereit. Die Berechnung der förderfähigen Personalkosten erfolgt analog den üblichen Verfahrensweisen für das Jobcenter-Personal (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV).

Für die insgesamt vier Ermächtigungen ergeben sich folgende Kosten und Förderung:

Übersicht über die abrechenbaren Kosten

1 Ermächtigung 100% EG 13, Stufe 3 Projektleitung
01.11.-31.12.2021
2022
2023
2024
2025
01.01.-31.10.2026
AG-Brutto
17.310,67
81.110,84
83.100,41
85.665,41
88.657,88
76.256,84
Personalgemeinkosten (KoA-VV)
3.328,98
15.598,24
15.980,85
16.474,12
17.049,59
14.664,78
Personalnebenkosten-
pauschale (KoA-VV)
408,67
2.452,00
2.452,00
2.452,00
2.452,00
2.043,33
Sachkostenpauschale (KoA-VV)
2.036,17
12.217,00
12.217,00
12.217,00
12.217,00
10.180,83
Summe Personal- und
Sachkosten gem. KoA-VV
23.084,49
111.378,08
113.750,26
116.808,53
120.376,47
103.145,78
1 Ermächtigung 100% EG 10, Stufe 31. Begleiter/in
2021
01.02.- 31.12.2022
2023
2024
2025
01.01.-30.06.2026
AG-Brutto
0,00
63.314,55
70.215,37
71.619,67
75.896,33
41.518,88
Personalgemeinkosten (KoA-VV)
0,00
12.175,88
13.502,96
13.773,01
14.595,45
7.984,40
Personalnebenkosten-
pauschale (KoA-VV)
0,00
2.247,67
2.452,00
2.452,00
2.452,00
1.226,00
Sachkostenpauschale (KoA-VV)
0,00
11.198,92
12.217,00
12.217,00
12.217,00
6.108,50
Summe Personal- und
Sachkosten gem. KoA-VV
0,00
88.937,02
98.387,33
100.061,68
105.160,78
56.837,78
1 Ermächtigung 100% EG 10, Stufe 32. Begleiter/in
2021
01.02.- 31.12.2022
2023
2024
2025
01.01.-30.06.2026
AG-Brutto
0,00
63.314,55
70.215,37
71.619,67
75.896,33
41.518,88
Personalgemeinkosten (KoA-VV)
0,00
12.175,88
13.502,96
13.773,01
14.595,45
7.984,40
Personalnebenkosten-
pauschale (KoA-VV)
0,00
2.247,67
2.452,00
2.452,00
2.452,00
1.226,00
Sachkostenpauschale (KoA-VV)
0,00
11.198,92
12.217,00
12.217,00
12.217,00
6.108,50
Summe Personal- und
Sachkosten gem. KoA-VV
0,00
88.937,02
98.387,33
100.061,68
105.160,78
56.837,78
1 Ermächtigung 100% EG 10, Stufe 3 Abrechnung/Verwaltung
01.11.-31.12.2021
2022
2023
2024
2025
01.01.-31.10.2026
AG-Brutto
15.363,75
68.534,34
70.215,37
72.375,47
76.154,87
65.672,07
Personalgemeinkosten (KoA-VV)
2.954,57
13.179,68
13.502,96
13.918,36
14.645,17
12.629,25
Personalnebenkosten-
pauschale (KoA-VV)
408,67
2.452,00
2.452,00
2.452,00
2.452,00
2.043,33
Sachkostenpauschale (KoA-VV)
2.036,17
12.217,00
12.217,00
12.217,00
12.217,00
10.180,83
Summe Personal- und
Sachkosten gem. KoA-VV
20.763,16
96.383,02
98.387,33
100.962,83
105.469,04
90.525,48
Jahressummen Personal- und Sachkosten gem. KoA-VV
43.847,65
385.635,14
408.912,25
417.894,72
436.167,07
307.346,82






Übersicht über die Förderung

01.11.-31.12.2021
2022
2023
2024
2025
01.01.-31.10.2026
Gesamt
Jahressummen Personal- und Sachkosten
43.847,65
385.635,14
408.912,25
417.894,72
436.167,07
307.346,82
1.999.803,65
Jahressummen
Förderung
43.847,65
385.635,14
408.912,25
417.894,72
436.167,07
307.346,82
1.999.803,65



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



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