Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0410-00
GRDrs 1366/2021
Stuttgart,
12/15/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlichen Behandlung am 17.12.2021



IuK-Arbeitsplatzausstattung

Beantwortung / Stellungnahme

Das Niveau der IT-Ausstattung der Mitarbeitenden der LHS wurde in den letzten Jahren bereits verbessert. Mit der Fortschreibung und Fortsetzung von Digital MoveS, was auch eine Neuausrichtung des regulären IuK-Maßnahmenplans (Basis-IMP) bedingt, werden diesbezüglich in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen umgesetzt. Durch eine über den derzeitigen städtischen Standard hinausgehende verbesserte Ausstattung mit Zweitbildschirmen, Headsets und Smartphones u.ä. könnten sich positive Effekte auf die Arbeitsplatzzufriedenheit ergeben. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine erweiterte IT-Ausstattung in diesem Sinne in vielen Bereichen der Stadtverwaltung in Anspruch genommen werden würde, jedoch nicht in allen Bereichen bedarfsgerecht wäre.

Folgende Regelungen zur aktuellen IuK-Standardausstattung sind derzeit in den Strategischen Leitlinien und Standards (SLS) veröffentlicht:
Sollte es zu einer strategischen Änderung der SLS kommen, dahingehend, dass deutlich mehr Mitarbeitenden ein zweiter Bildschirm, ein Smartphone oder ein Headset offeriert wird, dann ist nur eine stufenweise Umsetzung mindestens über die nächsten 3 – 5 Jahre aufgrund folgender Faktoren möglich:
Abhängig vom persönlichen Arbeitsstil der Mitarbeitenden bei der Bearbeitung von digitalen Dokumenten kann ein zweiter Bildschirm empfehlenswert sein. Grundsätzlich wird die Bedeutung von Zweitmonitoren mit der Einführung des Dokumentenmangementsystems weiter zunehmen. In besonderen Fällen, wie der Einführung der eAkte, wurde ein zweiter Bildschirm bereits in der Bedarfsplanung des IMP/Digital MoveS berücksichtigt. Für die Ausstattung mit einem zusätzlichen Bildschirm könnten jährlich 500 bis maximal 1.000 Monitore aus dem derzeit kurz vor der Ausschreibung stehenden neuen Rahmenvertrag genutzt werden. Die Finanzierung kann in dieser Größenordnung (100.000 – 200.000 EUR pro Jahr) aus den bereits budgetierten Mitteln des Basis-IMP (7.104000) erfolgen.

Im Rahmen der Planung des Doppelhaushalts 2022/2023 wurden im Frühjahr 2021 die Bedarfe an Mobiltelefonen und Headsets aller Ämter abgefragt. Diese wurden nun auf Basis von neueren Erkenntnissen und derzeitigen Einschätzungen, v.a. im Bereich Handynutzung im Homeofficebetrieb und Headsets für Konferenzen, sowie unter Berücksichtigung der administrativen Umsetzbarkeit der Beschaffungen angepasst. Aufgrund des verstärkten mobilen Arbeitens haben sich insbesondere für die Telefonie weitere Bedarfe abgezeichnet. Sofern die Beschaffung künftig zusätzlich aus einem zentralen Budget und nicht mehr ausschließlich aus den Sachkostenbudgets der Ämter erfolgen sollen, werden folgende Bedarfe geschätzt:

2022
2023
Anzahl
Einmalig
Laufend*
Anzahl
Einmalig
Laufend*
Smartphone
200
160.000
16.000*
135
108.000
26.800*
Handy
300
15.000
7.500*
200
10.000
12.500*
Headset
250
100.000
350
140.000
Gesamt
275.000
23.500*
258.000
39.300*

* Hier sind die laufenden Kosten für die beschafften Geräte angegeben. Diese fallen auch in den Folgejahren an. Es muss mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten gerechnet werden. Die laufenden Kosten 2023 beinhalten auch die Folgekosten für die in 2022 beschafften Geräte.

Erfolgt in den nächsten Jahren ein stadtweiter Rollout der Softclient-Telefonie, wird sich der Bedarf an Handys perspektivisch reduzieren und zeitgleich der Bedarf an (günstigeren) Headsets steigen.

Ein zusätzliches Budget für Smartphones und Headsets könnte zentral im Teilhaushalt 100 bzw. 170 oder dezentral zur Verfügung gestellt werden. Derzeit werden die Kosten dezentral in den Teilhaushalten der Ämter verbucht. Sollte ein zusätzliches Budget bereitgestellt werden, würde dies zu einer Entlastung der dezentralen Sachkostenbudgets führen. Die operative Umsetzung würde dann im kommenden Jahr abgestimmt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Mündlicher Antrag von StR Körner (SPD) und StR Kotz (CDU) im VA, 06.12.2021




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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