Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
63
3
Verhandlung
Drucksache:
59/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
11.03.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Grundstück Aldinger Straße 70, Flurstück 1050/1 (Mühl 89/1) im Stadtbez. S-Mühl-
hausen gemäß §§ 14 (1), 16 (1) und 17 (1) BauGB
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 09.03.2021, öffentl., Nr. 54
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 11.03.2021, öffentlich, Nr. 60
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Verschiebung des Sitzungsbeginns auf 16:45 Uhr
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 29.01.2021, GRDrs 59/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Grundstück Aldinger Straße 70, Flurstück 1050/1 (Mühl 89/1) im Stadtbezirk Mühlhausen um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
Maßgebend ist die vom Gemeinderat am 11.04.2019 beschlossene und am 19.04.2019 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für das Grundstück Aldinger Straße 70, Flurstück 1050/1 (Mühl 89/1) im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 19.10.2020 dargestellt.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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