Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1038/2023
Stuttgart,
11/20/2023



Neubau Interimsstandort
Württembergisches Staatstheater
Areal C1 Maker City

- Architektenbeauftragung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.11.2023
30.11.2023



Beschlußantrag:

1. Der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen auf Grundlage der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) an:

Arbeitsgemeinschaft a+r Architekten GmbH - NL Architects
Rotebühlstraße 89/2
70178 Stuttgart

wird zugestimmt.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so
entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu
Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.


2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit dem Planungsbüro auf Grundlage der HOAI
einen Stufenvertrag (Nr. 16884) in der üblichen Form zu schließen.






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Folgende Beschlüsse liegen vor:

Grundsatzbeschluss GRDrs 521/2021 vom 28.07.2021


Vorprojektbeschluss GRDrs 162/2022 vom 05.05.2022


2. Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Ziel der Beauftragung ist die Herstellung eines Stadtbausteins mit mehreren
Gebäudeteilen mit Vornutzungsmöglichkeit als Interimsstandort der Württemberg-ischen Staatstheater (WST) und integriertem, dauerhaftem Wohnen.
Der Interimsstandort soll in das neue Stadtquartier Stuttgart Rosenstein, Areal C1 rund um die Kulturstätte Wagenhallen, integriert und unter Berücksichtigung des städtebaulichen Entwurfs auf mehrere Gebäude aufgeteilt werden. Nach Beendigung der Nutzungsphase der WST kann der Baukörper der Interimsspielstätte
zurückgebaut, die weiteren Baukörper mit wenigen Umbauten in eine hybride
Nutzung mit stadtverträglichem Gewerbe, kreativwirtschaftlichen Nutzungen und weiteren Flächen für Kunst und Kulturschaffenden überführt werden.
3. Der Beauftragung liegt die vorläufige grobe Kostenannahme des Hochbauamtes mit Gesamtkosten von circa brutto:
224.000.000 €
zugrunde.

Hieraus resultieren vorläufige anrechenbare Kosten von netto:

SUMME 01


4. Die Auswahl des Büros erfolgte im Rahmen eines VgV-Verfahrens mit integriertem Architekturwettbewerb gemäß RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe).


5. Der Honoraranspruch des Planers beträgt für die Leistungsphasen 1 bis 9
voraussichtlich brutto:
SUMME 02


6. Die Kosten werden gemäß den Bestimmungen der Finanzierungsvereinbarung vom 10.01.2023 von der LHS und dem Land Baden-Württemberg gemeinsam getragen.


Finanzielle Auswirkungen



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, WFB, L/OB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

SW 0

<Anlagen>



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