Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 0812-02
GRDrs 150/2013
Stuttgart,
04/29/2013



Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
15.05.2013
16.05.2013



Beschlußantrag:

In die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 (Anlagen 2 und 3) werden die in den aufgelegten Entwürfen genannten Personen aufgenommen, und zwar nach Vorgabe im Amtsgerichtsbezirk Stuttgart mindestens 944 und im Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt mindestens 714 Personen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Amtszeit der gegenwärtig berufenen Schöffen endet mit Ablauf diesen Jahres. Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sind die Schöffen neu zu wählen. Nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Vorschlagslisten von den Gemeinden aufzustellen. Dabei ist für die Aufnahme in die Listen die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats.

Die in den Entwürfen aufgeführten Personen wurden entweder von den Gemeinderatsfraktionen, den Bezirksvorstehern für die inneren Stadtbezirke, den Bezirksämtern sowie von gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbänden vorgeschlagen oder haben sich initiativ um die Aufnahme in die Vorschlagslisten beworben. Sofern Personen, die bereits im Jahr 2008 vorgeschlagen wurden, noch wählbar waren und einer erneuten Aufnahme nicht widersprachen, wurden sie ebenfalls wieder in die neuen Listen übernommen.

Alle vorgeschlagenen Personen hatten Gelegenheit sich zu ihrer Benennung zu äußern und die beabsichtigte Aufnahme in die Vorschlagslisten gegebenenfalls abzulehnen.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen






Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

3
(Die Liste der vorgeschlagenen Schöffen wurde aus Datenschutzgründen gelöscht.)



Begründung:

Die Amtszeit der derzeit tätigen Schöffen endet mit Ablauf diesen Jahres. Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sind die Schöffen neu zu wählen. Nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Vorschlagslisten von den Gemeinden aufzustellen. Dabei ist für die Aufnahme in die Listen die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats erforderlich, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats. In die Vorschlagslisten sind nach § 36 Abs. 4 GVG mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie Haupt- und Hilfsschöffen zu wählen sind.

In die Vorschlagslisten dürfen keine Personen aufgenommen werden, die nach § 32 GVG zum Amt eines Schöffen unfähig sind oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen. So sind in die Listen u. a. nicht aufzunehmen

- Personen, die am 01.01.2014 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die am 01.01.2014 das 70. Lebensjahr vollendet haben,
- Rechtsanwälte und Notare,
- Religionsdiener,
- Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.

Durch Verfügung des Präsidenten des Amtsgerichts Stuttgart für den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart bzw. des Präsidenten des Landgerichts Stuttgart für den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt ist die jeweilige Anzahl an vorzuschlagenden Personen festgesetzt worden. Danach sind in die Listen mindestens aufzunehmen im

Amtsgerichtsbezirk Stuttgart 944 Personen
Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt 714 Personen.

Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten ist ferner zu beachten, dass die vorgeschlagenen Personen nicht bereits in der Liste für die Wahl der Jugendschöffen benannt sind.

Die Gemeinderatsfraktionen, die Bezirksvorsteher für die inneren Stadtbezirke und die Bezirksämter sowie gesellschaftlich relevante Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammer u. a. wurden gebeten, geeignete Personen für die Vorschlagslisten zu benennen. Durch Veröffentlichung im Amtsblatt und in Presseberichten wurden die Bürger/innen auf die Möglichkeit zur Aufnahme in die Vorschlagslisten hingewiesen und zur Bewerbung aufgefordert.


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Gerichtsbezirksliste _Schöffen 2014_mitDeckbl.pdfGerichtsbezirksliste _Schöffen 2014_mitDeckbl.pdf