Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 794/2016
Stuttgart,
10/10/2016



Klinikum Stuttgart
Änderung der Betriebssatzung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
21.10.2016
10.11.2016



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Klinikum Stuttgart“ der Landeshauptstadt Stuttgart wird gemäß Anlage 1 erlassen.


Begründung:


Die bisherige Betriebssatzung sieht eine/n Alleingeschäftsführer/-in vor. Entsprechend dem Beschluss des Krankenhausausschusses vom 15.07.2016 soll die Geschäftsführung künftig aus einem/einer Medizinischen Geschäftsführer/in und einem/einer Kaufmännischen Geschäftsführer/in bestehen. Entsprechend wurde auch die Neubesetzung der Geschäftsführung ausgeschrieben.

Um künftig diese Doppelspitze der Geschäftsführung zu ermöglichen, ist die Betriebssatzung zu ändern. Nach Landeskrankenhausgesetz ist die Bestellung eines Krankenhausdirektoriums nicht mehr notwendig. Deshalb soll die Krankenhausleitung künftig aus der Geschäftsführung und weiteren Mitglieder bestehen (§ 9). Welche Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse die weiteren Mitglieder der Krankenhausleitung haben, ist in der Geschäftsordnung (§ 12) zu regeln.

Außerdem wird die Aufzählung der Standorte des Klinikums (§ 1) aktualisiert sowie eine Anpassung an die Neustrukturierung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramtes vorgenommen.



Die nach § 12 der Betriebssatzung zu erlassende Geschäftsordnung wird mit der neuen Geschäftsführung besprochen und rechtzeitig vor deren Dienstbeginn dem Krankenhausausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Ggf. notwendige weitere Anpassungen der Betriebssatzung werden im Rahmen der abschließenden Klärung der künftigen organisatorischen und rechtlichen Struktur des Klinikums geprüft.





Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen
1 Änderungssatzung
2 Synopse
Anlage 1 zu GRDrs 794/2016


Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb „Klinikum Stuttgart“ der Landeshauptstadt Stuttgart


Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie von
§ 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am _____ folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Klinikum Stuttgart“ der Landeshauptstadt Stuttgart (Änderungssatzung) beschlossen:


§ 1

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Klinikum Stuttgart“ der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 5/4) vom 24. November 2005 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15. Dezem-ber 2005), zuletzt geändert am 17.Juli 2014 (Amtsblatt Nr. 31 vom 31. Juli 2014), wird wie folgt geändert:
  1. In § 1 Abs. 1 wird die Aufzählung der Betriebsstätten wie folgt gefasst:

    - Katharinenhospital,
    - Olgahospital/Frauenklinik und
    - Krankenhaus Bad Cannstatt
  2. In § 4, § 5 Satz 1 Ziffern 2, 5 und 9, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Ziffer 4, § 8 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3, § 9 Überschrift und Abs. 4 sowie § 10 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 wird „der/die Geschäftsführer/-in“ in allen grammatikalischen Formen jeweils durch „die Geschäftsführung“ in der entsprechenden grammatikalischen Form ersetzt.
  3. In § 7 Abs. 1 Satz 3 wird „Krankenhäuser“ durch „Betriebsstätten“ ersetzt.
  4. § 7 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 wird wie folgt gefasst:

    1. die Bestellung und Abberufung der weiteren Mitglieder der Krankenhausleitung auf Vorschlag der Geschäftsführung
3. In § 9 werden Absätze 1 bis 3 wie folgt gefasst:

(1) Die Krankenhausleitung des Klinikums besteht aus der Geschäftsführung und weiteren Mitgliedern. Ihre inneren Angelegenheiten werden durch eine Geschäftsordnung geregelt (§ 12).

(2) Die Geschäftsführung besteht aus einer oder zwei Personen, die die Bezeichnung „Geschäftsführer/-in“ führen. Ihre inneren Angelegenheiten werden durch eine Geschäftsordnung geregelt (§ 12).

(3) Die weiteren Mitglieder der Krankenhausleitung unterstützen die Geschäftsführung bei der Umsetzung der Zielvorgaben des Gemeinderats, des Krankenhausausschusses und des/der Oberbürgermeisters/-meisterin unter
Berücksichtigung der Anforderungen an die wirtschaftliche Betriebsführung. Die Zahl und Funktionen der weiteren Mitglieder der Krankenhausleitung werden in der Geschäftsordnung (§ 12) geregelt.

5. § 10 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

(1) Die Geschäftsführung ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Führung des Klinikums verantwortlich und erledigt die Geschäfte der laufenden Betriebsführung. Sie leitet den Eigenbetrieb im Rahmen ihrer gesetzlichen und der ihr nach Abs. 2 übertragenen Zuständigkeiten durch Planung, Organisation, Koordination und Überwachung der Aufgabenerfüllung und vertritt die Stadt im Rahmen ihrer Aufgaben. Sie ist weisungsberechtigt innerhalb der Krankenhausleitung. Die Geschäftsführung ist Vorgesetzte aller Mitarbeiter/-innen des Klinikums. Sie übt das Hausrecht aus.

6. In § 10 Abs. 2 Ziffer 12 wird „Rechtsreferat“ durch „Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht“ ersetzt.

7. In § 10 Abs. 3 Sätze 3 und 4 wird jeweils „Er/Sie“ durch „Sie“ ersetzt.

8. In § 11 Abs. 1 werden

a) Absatz 2 sowie die Absatzbezeichnung (1) gestrichen,

b) im verbleibenden Satz 1 „
Der Geschäftsführer/in“ durch „Die Geschäftsführung“ ersetzt,
9. § 12 erhält folgende Fassung:

§ 12 Geschäftsordnung

Das Nähere über die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Befugnisse der Geschäftsführung und der Krankenhausleitung sowie den Geschäftsgang innerhalb der Geschäftsführung (einschl. des Verfahrens bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Geschäftsführung) und der Krankenhausleitung regelt der/die Oberbürgermeister/-in durch eine Geschäftsordnung mit Zustimmung des Krankenhausausschusses.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen








Anlagen



<Anlagen>



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Anlage 2 Synopse Betriebssatzung.pdfAnlage 2 Synopse Betriebssatzung.pdf