Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
141
20
Verhandlung
Drucksache:
397/2014
GZ:
RSO
Sitzungstermin:
17.07.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Neubemessung der Gebühren für systematische Kontrollen bei Waffenbesitzern nach § 36 Waffengesetz
Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 16.07.2014, öffentlich, Nr. 221
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 1 Gegenstimme
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 01.07.2014, GRDrs 397/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
2. Das private Interesse und das öffentliche Interesse an verdachtsunabhängigen behördlichen Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen gem. §36 Abs. 3 WaffenG wird im Verhältnis 80 zu 20 gewichtet. Einer Erhebung von Verwaltungsgebühren in Höhe von 80 % der für diese Kontrollen anfallenden Verwaltungskosten wird zugestimmt.
StR
Klingler
(FDP) erklärt, seine Fraktion werde gegen den Beschluss stimmen, da Sportschützen und auch Personengruppen der Jagd separat taxiert werden sollten.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich
wie beantragt.
zum Seitenanfang